Hallo zusammen,
folgende Frage:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Schluss- und Verteilungsverzeichnis?
ich bin bislang davon ausgegangen, dass das Schlussverzeichnis alle angemeldeten Forderungen (auch die bestrittenen, nicht titulierten!) beinhaltet (da steht dann eben drin, dass in voller Höhe bestritten ist) und das Verteilungsverzeichnis nur die Anmeldungen, auf die auch zugeteilt wird, bzw. ein Betrag zurückzuhalten ist wg Feststellungsstreit o.ä.
Jetzt bin ich etwas unsicher geworden, da ein Verwalter eine bestrittene Forderung nicht mit drin hat und auch (nach Nachfrage meinerseits) nicht reinnehmen will.
Die Kommentarliteratur stimmt mit dem Verwalter überein (Uhlenbrock und und Heyrath/Ebeling/Reck)
Worin besteht dann überhaupt der Unterschied zwischen Schluss- und Verteilungsverzeichnis?, bzw. wozu braucht man überhaupt das Schlussverzeichnis, wenn das Verteilungsverzeichnis ohnehin alles beinhaltet, was im Schlussverzeichnis steht, nur dass zusätzlich noch Quote und Verteilungsbetrag angegeben sind?
Wir kriegen hier immer beides erstellt und vorgelegt und ich habs noch nie hinterfragt
Fast alle haben im Schlussverzeichnis auch die normal bestrittenen Forderungen drin stehen.