Hallo in die Runde,
eine Angestellte im mittleren Dienst ist ausschließlich als Kostenbeamtin tätig und damit in E 9 eingruppiert. Nun herrscht in der Abteilung im Geschäftsstellenbereich Notstand und sie soll dort aushelfen. Da hat sie keine Lust drauf und meint, dass müsse sie nicht tun, weil dies niederwertige Arbeit sei. Freiwillig macht sie es nicht, nur wenn ich es anweise. Nun habe ich schon ein bißchen rumgelesen und erfahren, dass ich niederwertige Tätigkeit nicht anweisen kann. Gilt das auch, wenn es sich nur um einen kurzen Zeitraum (2 Wochen) handelt? Und ist normale Geschäftsstellentätigkeit immer niederwertig zu E 9? Hat einer von Euch da Erfahrungs- oder Erlebnisberichte?
Schönen Tag für alle.