Außerdem enthält der Antrag folgende Formulierung: "Info. an das AG: Auskunftskosten bis 20,00 € ohne Anhörung absetzen.". Was genau soll ich mit dieser Info nun anfangen? Dann könnte ich ja prinzipiell 20€ absetzen, da auf Anhörung verzichtet wird. Was hat das dann für einen Sinn?
Da die Auskunftskosten in deinem Fall nur 15,00 € betragen, absetzen und Pfüb erlassen. Das ganze hat den Sinn, den Erlass zu beschleunigen. Außerdem bezahlen Anwälte ihre Mitarbeiter selbst. Die Kosten die durch die Arbeit entstehen, um auf die Anhörung zu antworten sind meist höher, so dass dann auf die 20,00 € verzichtet wird.