Ein Grundschuldgläubiger legt eine Abtretungserklärung vor, in der die abgetretene Grundschuld noch in einem DM-Betrag (wie im Grundbuch eingetragen) bezeichnet wird.
Kann das Grundbuchamt die Abtretung auch noch in DM vollziehen oder ist hierzu zwingend die vorherige Umstellung der Grundschuld auf Euro im Grundbuch einzutragen ?
Euro-Umstellung im Grundbuch
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Die Euro-Umstellung ist zwingend einzutragen, § 26a GBMaßnG.
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§ 26a Abs 1 S 3 GBMaßnG.
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Aus Gründen der Platzersparnis mache ich das in der Regel in einem Zug:
Mit Zinsen seit Zinsbeginn abgetreten an XY Bank, Berlin. Unter gleichzeitiger Umstellung auf fünftausend Euro eingetragen am ....
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M.E. kann man das hier auch bleiben lassen, da eben nicht beantragt.
"2Nach dem in Satz 1 bezeichneten Zeitraum kann das Grundbuchamt die Umstellung von Amts wegen bei der nächsten anstehenden Eintragung im Grundbuchblatt vornehmen. 3Es hat die Umstellung einzutragen, wenn sie vom Eigentümer oder vom eingetragenen Gläubiger oder Inhaber des Rechts oder Vermerks beantragt wird."
([GBMaßnG] § 26a, beck-online)Aber wär ja blödsinnig, das außer bei der Löschung bleiben zu lassen.
Da es sich wahrscheinlich auch kaum um 5000,--€ gradaus handeln wird, würde ich schon den entsprechenden (Extra-)Baustein bemühen.
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M.E. kann man das hier auch bleiben lassen, da eben nicht beantragt.
"2Nach dem in Satz 1 bezeichneten Zeitraum kann das Grundbuchamt die Umstellung von Amts wegen bei der nächsten anstehenden Eintragung im Grundbuchblatt vornehmen. 3Es hat die Umstellung einzutragen, wenn sie vom Eigentümer oder vom eingetragenen Gläubiger oder Inhaber des Rechts oder Vermerks beantragt wird."
([GBMaßnG] § 26a, beck-online)Die Umstellung ist in diesem Fall nicht von einem Antrag abhängig. Deine Zitierung von § 26a Abs 1 GBMaßnG ist unvollständig. Er geht mit Satz 4 nämlich noch weiter:
"Das gleiche gilt, wenn bei dem Recht oder Vermerk eine Eintragung mit Ausnahme der Löschung vorzunehmen ist oder das Recht oder der Vermerk auf ein anderes Grundbuchblatt übertragen wird und die Umstellung beantragt wird."
Daher ist bei der Eintragung einer Abtretung die Umstellung vorzunehmen.
Hier gibt es für SolumStar einen Baustein "Abtretung mit Umstellung", daher ist hier die Umstellung schnell erledigt.
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Ah! Hatte das "und beantragt" auch auf die Variante vor dem "oder" bezogen, hab ich wohl die Löschung überlesen
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Wie so oft, steht die Lösung im Gesetz.
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Morgen zusammen
Mal ne Frage, ändert ihr dann nur das Recht, zu dem z.B. eine Teilabtretung vorgelegt wird, oder ändert ihr sämtliche Rechte im Grundbuch die noch auf DM eingetragen sind (Erbbauzins in Abt.II mit dem Baustein EUR2) ?
Schönen Tag noch
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Ich stelle (mittlerweile) im Regelfall nur noch die betroffenen Rechte um (insbesondere, wenn die anderen Rechte anderen Gläubigern zustehen).
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Ich habe immer alle umgestellt, wenn ich das GB schon mal beim Wickel hatte.
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Ich stelle auch nur die betroffenen Rechte um. In der Regel kommen dann ja auch mal irgendwann die Löschungen, dann hätte man sinnlos umgestellt und die Grundbücher vollgeschrieben und unübersichtlich gemacht.
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Ich stelle auch nur die betroffenen Rechte um. In der Regel kommen dann ja auch mal irgendwann die Löschungen, dann hätte man sinnlos umgestellt und die Grundbücher vollgeschrieben und unübersichtlich gemacht.
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Die meisten hier stellen nur die aktuell betroffenen Rechte um.
Eine Kollegin stellt alles um. Meine Lust hält sich in überschaubaren Grenzen, wenn ich solche Blätter später für Löschungen bekomme, wenn ich statt der angenehmen DM-Beträge einen Haufen krummer Euro-Beträge vermerken darf.
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In der Anfangszeit haben wir alles umgestellt. Machen wir aber schon ewig nicht mehr.
Ich stelle nur das aktuell betroffene Recht um. -
Wie so oft, steht die Lösung im Gesetz.
Oder als Reim:
Ein Blick ins Gesetz
erspart viel Geschwätz. -
In der Anfangszeit haben wir alles umgestellt. Machen wir aber schon ewig nicht mehr.
Ich stelle nur das aktuell betroffene Recht um. -
Die meisten hier stellen nur die aktuell betroffenen Rechte um.
Meine Lust hält sich in überschaubaren Grenzen, wenn ich solche Blätter später für Löschungen bekomme, wenn ich statt der angenehmen DM-Beträge einen Haufen krummer Euro-Beträge vermerken darf.Meine Lust hält sich sogar in äußerst überschaubaren Grenzen, daher nur das betroffene Recht.
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