Vorgehen gegen dienstliche Beurteilung

  • "§Die Arbeitsbelastung hat ja erstmal mit der Beurteilung nichts zu tun. Wenn du 150% Belastung hast, aber nur Mist machst, kann das ja nicht zu einer besseren Beurteilung führen.

    Das wollte ich so auch nicht sagen.


    Wenn du bei 150% Belastung aber alles top bearbeitest, kann man die Belastung schon mal mit ran führen ggü anderen Kollegen. (Und wer jetzt einwendet, dass nur deswegen nur Mist rauskommt, weil die Belastung bei 150% liegt, muss halt vorher tätig werden und das anzeigen.)

    absolute Zustimmung


    Der Stress mag dadurch an kleineren Gerichten größer sein. Am großen Gerichten hat man aber auch Stress. Man hat anderes Publikum, andere Probleme, von allem mehr und nach meiner Erfahrung auch von allem noch komplexere Umstände. Dazu kommt die Erfahrung. 2 Jahre an einem kleinen Gericht zB im GB, mit einem Anteil von so 20-30% ist nicht vergleichbar mit 2 Jahren an einem großen AG zu 100% im GB. Teilung nach §


    8

    WEG zB, da stöhnt man uU schon, wenn 10 Wohnungen gebildet werden. In Ballungszentren werden das aber auch mal locker 100 und mehr Wohnungen. Und das auch deutlich häufiger.
    GrundbiUnd es ist ja auch nicht so, dass man in einer Abteilung auch nur mit den abteilungsspezifischen Anforderungen konfrontiert wird. Im GB musst du auch Wissen zum Nachlass, Betreuung, Vormundschaft, ZV haben. Und auch diese Berührungen hat man an einem großen Gericht naturgemäß häufiger.

    Stimme ich nicht zu, denn gerade wegen der kleinen % der Dezernate kann man nie ordentlich Erfahrung sammeln und es ist auch nach Jahren immer noch schwer, man wird eben kein Profi wie jemand nach 5 Jahren mit 100 % Grundbuch.



    Natürlich darf das jeder anders sehen...

    Aber zurück zum Thema. Der erste Gang sollte zum Beurteiler führen um über die Beurteilung zu reden.

    Habe ich schon mal versucht, mit sachlichen Fragen, wie ich mich verbessern kann- Erfolg: 0. Aussage: Die wird mit der Zeit automatisch besser oder wenn sie es muss wenn Sie befördert werden müssen/können. Machen Sie sich keine Sorgen...


  • Das Problem ist doch: Beamtenbeurteilungen sind schon auf Tatbestandsebene gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar und stellen einen "Akt wertender Erkenntnis" des Beurteilers dar.

    Grundlegend das BVerwG:

    "Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar [..]. Nur der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll nach dem erkennbaren Sinn der Regelungen über die dienstliche Beurteilung [..] ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht. Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu. Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat. Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu fuhren, daß das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Klägers durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt."
    (BVerwGE 60, 245)

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • ...
    Stimme ich nicht zu, denn gerade wegen der kleinen % der Dezernate kann man nie ordentlich Erfahrung sammeln und es ist auch nach Jahren immer noch schwer, man wird eben kein Profi wie jemand nach 5 Jahren mit 100 % Grundbuch.



    Natürlich darf das jeder anders sehen...

    ...Habe ich schon mal versucht, mit sachlichen Fragen, wie ich mich verbessern kann- Erfolg: 0. Aussage: Die wird mit der Zeit automatisch besser oder wenn sie es muss wenn Sie befördert werden müssen/können. Machen Sie sich keine Sorgen...

    Und woher sollen dann die guten Punkte kommen?
    Genau das meinte ich doch mit dem Unterschied. (Den ich übrigens kenne, ich war schon an diversen Behörden mit unterschiedlicher Größe tätig.)

    Schlechter Vorgesetzter!
    (Auch wenn er wohl recht hat, wenn du dran bist, bist du dran. Aber vielleicht will man ja auch die Reihenfolge beeinflussen. Da wären ordentliche Aussagen schon wünschenswert.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Habe ich schon mal versucht, mit sachlichen Fragen, wie ich mich verbessern kann- Erfolg: 0. Aussage: Die wird mit der Zeit automatisch besser oder wenn sie es muss wenn Sie befördert werden müssen/können. Machen Sie sich keine Sorgen...

    Schlechter Vorgesetzter!

    Im Gegenteil: Ehrlicher Mensch.

    Und der Erfolg dieser Auskunft ist doch nicht gleich 0, denn der Kollege ist nun informiert, daß Abwarten und/oder eine für ihn vorgesehene Beförderung zu einer Verbesserung seiner Beurteilung führen.

    Daß das nicht die gewünschte Auskunft war und daß Beförderungen so nicht laufen sollten, steht auf einem anderen Blatt.

  • Mein Chef hat mich mal schlechter beurteilt als sein Vorgänger - das war wie silberne Löffel geklaut oder grobes Dienstvergehen. Er durfte meine Diensträume nicht betreten und nichts, was ich zu Papier gebracht habe, auch nur ansehen. Mein innerer Reichsparteitag war kurz danach am Dienstende, als er mir den Buchpreis für den Jahresbesten übergeben (musste)

  • Mein Chef hat mich mal schlechter beurteilt als sein Vorgänger - das war wie silberne Löffel geklaut oder grobes Dienstvergehen. Er durfte meine Diensträume nicht betreten und nichts, was ich zu Papier gebracht habe, auch nur ansehen. Mein innerer Reichsparteitag war kurz danach am Dienstende, als er mir den Buchpreis für den Jahresbesten übergeben (musste)

    Die Beleidigte-Leberwurst-Masche bis Dienstzeitende muss man sich allerdings leisten können. Sicher kein heißer Tipp für Berufsanfänger. Im Berufsleben gehört es m. E. dazu, auch mal Niederlagen wegstecken zu können.

    In den ersten 20 Jahren sollte man sich seine Stellen nach Möglichkeit nach den Vorgesetzten aussuchen, danach erst nach den Aufgaben.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das Problem ist doch: Beamtenbeurteilungen sind schon auf Tatbestandsebene gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar und stellen einen "Akt wertender Erkenntnis" des Beurteilers dar.

    Grundlegend das BVerwG:

    "Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar [..]. Nur der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll nach dem erkennbaren Sinn der Regelungen über die dienstliche Beurteilung [..] ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht. Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu. Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat. Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu fuhren, daß das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Klägers durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt."
    (BVerwGE 60, 245)


    Auch wenn es vielleicht in diesem Thread zu weit führt:

    Wie bzw. was wird dann eigentlich bei Konkurrentenklagen überprüft? :gruebel:

    Auch dort müsste sich der Dienstherr doch auf die vorliegenden Beurteilungen bei der Auswahl stützen (können), oder?

    Welche Angriffspunkte bieten sich denn dann überhaupt dem unterlegenen Bewerber? :gruebel:

  • Mein Chef hat mich mal schlechter beurteilt als sein Vorgänger - das war wie silberne Löffel geklaut oder grobes Dienstvergehen. Er durfte meine Diensträume nicht betreten und nichts, was ich zu Papier gebracht habe, auch nur ansehen. Mein innerer Reichsparteitag war kurz danach am Dienstende, als er mir den Buchpreis für den Jahresbesten übergeben (musste)


    siehe Beitrag 3 ;) (Nur das mit dem Buchpreis steht dort nicht.)


  • In den ersten 20 Jahren sollte man sich seine Stellen nach Möglichkeit nach den Vorgesetzten aussuchen, danach erst nach den Aufgaben.

    Die Aufgabenbeschreibung findet sich noch relativ sicher in den Stellenanzeigen, bei den Qualitäten des Chefs wird sowieso immer gelogen. Stellenbeschreibungen, in den das gute Betriebsklima gelobt wird, machen mich misstrauisch. Denn die Behauptung ist meist der Versuch, anderslautende Gerüchte zu entkräften.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wie bzw. was wird dann eigentlich bei Konkurrentenklagen überprüft? :gruebel:

    Auch dort müsste sich der Dienstherr doch auf die vorliegenden Beurteilungen bei der Auswahl stützen (können), oder?

    Welche Angriffspunkte bieten sich denn dann überhaupt dem unterlegenen Bewerber? :gruebel:

    Z.B. VG Weimar, 21.10.03, 4 E 1073/03.We, OVG Rheinland-Pfalz, 5.11.12, 2 B 10778/12 oder OVG Rheinland-Pfalz, 2.9.15, 2 B 10765/15

    Vieles bleibt ein Geheimnis. (LG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2014, 328 T 72/14)

    2 Mal editiert, zuletzt von Kai (19. Juli 2019 um 18:22)


  • In den ersten 20 Jahren sollte man sich seine Stellen nach Möglichkeit nach den Vorgesetzten aussuchen, danach erst nach den Aufgaben.

    Die Aufgabenbeschreibung findet sich noch relativ sicher in den Stellenanzeigen, bei den Qualitäten des Chefs wird sowieso immer gelogen. Stellenbeschreibungen, in den das gute Betriebsklima gelobt wird, machen mich misstrauisch. Denn die Behauptung ist meist der Versuch, anderslautende Gerüchte zu entkräften.

    Das passt beim Staat aber nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Habe ich schon mal versucht, mit sachlichen Fragen, wie ich mich verbessern kann- Erfolg: 0. Aussage: Die wird mit der Zeit automatisch besser oder wenn sie es muss wenn Sie befördert werden müssen/können. Machen Sie sich keine Sorgen...

    Schlechter Vorgesetzter!

    Im Gegenteil: Ehrlicher Mensch.

    Und der Erfolg dieser Auskunft ist doch nicht gleich 0, denn der Kollege ist nun informiert, daß Abwarten und/oder eine für ihn vorgesehene Beförderung zu einer Verbesserung seiner Beurteilung führen.

    Daß das nicht die gewünschte Auskunft war und daß Beförderungen so nicht laufen sollten, steht auf einem anderen Blatt.

    Für mich eher ein Volldepp (hamrlos ausgedrückt!). Auch im öD gilt das Leistungsprinzip! Wenn also jemand fragt, wie er besser werden kann, hat ihm der Vorgesetzte eine Antwort zu geben. Und ein guter Vorgesetzter kann das auch!!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Möglicherweise kann ich aber den Vorgesetzten auch verstehen. Das Leistungsprinzip spielt bei Veurteilungen, wie hinlänglich bekannt sein dürfte, tatsächlich überhaupt keine Rolle. In der Regel ist es doch so, dass der Vorgesetzte nicht zaubern kann. Es gibt einen bestimmten Notenpool, aus dem man schöpfen kann. In einer Dienststelle dürfen nunmal nicht alle gut bewertet werden, sondern es wird versucht, so ungefähr die Gaussche Normalverteilung einzuhalten. Mein Ziel als Vorgesetzter ist doch, dass ich soviel wie möglich befördern will. Der Deal zwischen den Vorgesetzten ist z.B. Jeder darf ein sehr gut und zwei gut verteilen, aber muss dann auch ein paar befriedigend vergeben. Dann schau ich als Vorgesetzter: Cui bono? Warum dem engagierten Neuzugang ein gut oder sehr gut geben, wenn der eh auf keinem Fall jetzt befördert werden kann. Dann muss der ja - mangels Beförderung das nächste Mal auch unbedingt mindestens die gleiche Note bekommen, sonst meckert der, dass ich ihn zurückstufe. Als bekommt der alteingesessene Kollege, der schon seit 10 Jahren nicht befördert wurde das gut, obwohl der eigentlich nicht besser arbeitet als der Neue. Der Alte kann aber befördert werden. So ungefähr sind doch die Gedanken. Außerdem muss ich drauf achten, dass alle ungefähr gleich behandelt werden. Da gibt es erstmal nur das Befriedigend - ungeachtet der Leistung - weil alle schon mal das Befriedigend schlucken mussten. Was soll der Vorgesetzte jetzt einen vom Leistungsprinzip und Verbesserungspotenzial erzählen, wenn es sich wie Lügen anfühlt...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das Problem dabei ist doch, dass der Chef, der seine Mitarbeiter kennt, auch gute Beurteilungen erstellt und garnicht in die Verlegenheit kommt derartige Fragen beantworten zu müssen. Wird so eine Frage nicht beantwortet, bleibt fraglich wie überhaupt die Beurteilung erstellt wurde.

    Aus meiner Erfahrung als Personalrat: Man kann es grundsätzlich bleiben lassen irgendetwas gegen die Beurteilung zu unternehmen. Insbesondere wenn es um Beförderungsstellen geht, sind die Messen bereits gesungen bevor es überhaupt zur Anlassbeurteilung kommt. Und gegen die vermeintlich zu gute Beurteilung des Mitkonkurrenten hat man ohnehin keine Chance... Im Großen und Ganzen bleibt es mehr oder weniger bei der zeitlichen Abfolge der zu befördernden Beamten.

    Da dieses Beurteilungssystem meistens nur für Frust sorgt, sollte man es gänzlich abschaffen und zeitlich gestaffelte Regelbeförderungen vornehmen (man kann ja Ausnahmen einführen, die gesondert zu begründen sind). Dann spart man sich den ganzen Papierkram, der leider meistens ohnehin nichts mit einer realistischen Eignung- und Leistungsfähigkeit der Beamten (so die Erfahrung hier) zu tun hat.

    So schwer es fällt: Tief durchatmen, sacken lassen und abhaken. Wenn man es überhaupt nicht aushält, sollte man Alternativen prüfen (Versetzung, Jobwechsel o.ä.)

  • ... Das Leistungsprinzip spielt bei Veurteilungen, wie hinlänglich bekannt sein dürfte, tatsächlich überhaupt keine Rolle. ...

    Natürlich hast Du nur versehentlich die benachbarte Taste angeschlagen. Trotzdem habe ich zuerst herzlich gelacht über die (vermeintlichen) Verurteilungen.:wechlach:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • Für mich eher ein Volldepp (hamrlos ausgedrückt!). Auch im öD gilt das Leistungsprinzip! Wenn also jemand fragt, wie er besser werden kann, hat ihm der Vorgesetzte eine Antwort zu geben. Und ein guter Vorgesetzter kann das auch!!

    Grau, mein Freund, ist alle Theorie, ...

    ... auch die mit dem Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst.

    Denn schließlich gibt es böse Stimmen :teufel:, die behaupten, das Verfahren laufe in der Praxis so ab, daß der zu Befördernde ausgeguckt, hiernach die Stelle ausgeschrieben und sodann passend beurteilt wird.

    Und deshalb ist es eine ehrliche und praktisch einzig zutreffende Antwort (jedenfalls bei einem Kollegen, bei dem keine Leistungsmängel vorliegen), er solle abwarten und sich keine Sorgen machen.

  • Oder sich mit Blick auf die Zahl der mit ihm Wartenden doch welche machen...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es ist trotzdem nicht fair und für den Betroffenen mit einigem Risiko verbundenen. Denn vielleicht benötigt dieser die Beurteilung irgendwann für einen Dritten / andere Zwecke etc. Wenn er dann an jemanden gerät, bei dem die Beurteilungspraxis anders läuft, hat er schon verloren.

    Jetzt wird mir so langsam klar, warum niemand so schnell wie die Justiz motivierte Mitarbeiter gründlich frustriert. Nicht dass es bei unser immer besser / fairer zugeht, aber wenn ich einem Mitarbeiter eine Anerkennung zukommen lassen will, dann tue ich dies und fertzsch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es ist trotzdem nicht fair und für den Betroffenen mit einigem Risiko verbundenen. Denn vielleicht benötigt dieser die Beurteilung irgendwann für einen Dritten / andere Zwecke etc. Wenn er dann an jemanden gerät, bei dem die Beurteilungspraxis anders läuft, hat er schon verloren.

    Jetzt wird mir so langsam klar, warum niemand so schnell wie die Justiz motivierte Mitarbeiter gründlich frustriert. Nicht dass es bei unser immer besser / fairer zugeht, aber wenn ich einem Mitarbeiter eine Anerkennung zukommen lassen will, dann tue ich dies und fertzsch.

    Eben hastes! :D

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • ... Das Leistungsprinzip spielt bei Veurteilungen, wie hinlänglich bekannt sein dürfte, tatsächlich überhaupt keine Rolle. ...

    Natürlich hast Du nur versehentlich die benachbarte Taste angeschlagen. Trotzdem habe ich zuerst herzlich gelacht über die (vermeintlichen) Verurteilungen.:wechlach:


    So manche Beurteilung kommt durchaus einer Verurteilung gleich, insofern muss das nicht unbedingt falsch sein.

    Auf jeden Fall ein weites Feld und ich hab schon haarsträubende Fälle gesehen, da könnte man kotzen bei der Ungerechtigkeit. Aber letztendlich muss man dann eben die Konsequenzen ziehen und - sofern im Bereich des Möglichen - die Dienststelle wechseln.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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