Hallo Forengemeinde,
ich habe dem Verfall unterliegende Briefmarken- und Münzsammlungen, Taschenuhren.
Nach den Ausführungsvorschriften des Landes Brandenburg sind diese durch Versteigerung nach vorheriger Bekanntmachung oder durch freihändigen Verkauf zu veräußern, nötigenfalls sind sie vorher durch eine Sachverständigen abzuschätzen. Wertvoll sehen die Dinge nach meiner Ansicht nicht aus.
Wie wird das ganze praktisch umgesetzt ?
Kann ich die Dinge selbst unter Justiz-Auktion verkaufen bzw. versteigern oder beauftrage ich damit einen Gerichtsvollzieher ?