Guten Morgen,
ich bitte euch um Meinungen:
Der neue ortsansässige Notar beglaubigt die Erbausschlagungserklärung des Bürgers. (Die er als Notar vorher selbstgeschrieben hat, das sieht man am Papierausdruck)
Er gibt diese Erbausschlagungserklärung dann den Leuten mit, sie mögen diese selbst beim hiesigen Amtsgericht vorlegen.
Soweit so gut, wenn wir das örtlich zuständige Nachlassgericht des Erblassers sind!
Nun liegt mir jedoch eine dieser abgegebenen beglaubigten Erbausschlagungserklärungen vor, die nicht für unser Gericht bestimmt ist. In der Erbausschlagung steht, dass zur Entgegennahme der Erklärung auch das Nachlassgericht zuständig ist, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren Aufenthalt hat. Das heißt jetzt für uns, wir vergeben ein neues Aktenzeichen,legen eine neue Akte an und senden die Erbausschlagungserklärung auf Kosten der Justiz ans Amtsgericht XY. Gebühren dafür können ja weder wir, noch das empfangende Amtsgericht verlangen, weil ja der Notar bereits dafür kassiert hat.
Also ich finde das gelinde gesagt unverschämt, dass das Gericht für diese unnütze Handlung Personal, Material und Übersendungskosten gratis zur Verfügung stellen muss. Und nein,die Erbausschlagungserklärung erfolgte auch nicht am letzten Tag des Fristablaufs, das Notariat hätte genügend Zeit, die Erbausschlagung selbst an das entsprechende Nachlassgericht abzusenden. Es ist auch leider kein Einzelfall sondern gängige Praxis von diesem Notar. Von den anderen ortsansässigen Notariaten kennen wir diese Vorgehensweise nicht!
Wie seht ihr das?