Hallo werte Forianer,
seit Neuestem wusel ich mich durch die Familienabteilung und stelle fest, dass unsere Geschäftsstellen hier keine Bestallungsurkunden/Bescheinigungen oder sonstige Ausweise erstellen und das den hiesigen RechtspflegerInnen mit dem Hinweis überlassen: Es steht nirgends, dass das Aufgabe des mittleren Dienstes ist und sie wollen auch ihr Siegel nicht unter einen Ausweis stempeln, mit dem sie nichts weiter zu tun haben. Das erscheint mir höchst fraglich, zumal ich zum Beispiel kein Siegel habe (da nie in BerH oder so, brauchte ich ein solches nicht) - ich war bislang - und bin es auch immer noch - in der Betreuungsabteilung tätig und da wurde nie in Frage gestellt, dass die Betreuerausweise von den Geschäftsstellen erstellt und gesiegelt werden. Gibt es eine Vorschrift, die diese Zuständigkeit belegt? Meine KollegInnen haben zwar schon mal geschaut, finden aber nichts.
Wie wird das an euren Gerichten gehandhabt? Sollte ich mir extra für meine Vertretungszeit von ca. 2 Monaten ein Siegel erstellen lassen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.