Hallo,
ich bin noch neu in Beratungshilfe und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Ich habe einen schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe vorliegen. Zwfg. ist ergangen. Jetzt reicht der Astl. Unterlagen nach und teilt mit, dass er mittlerweile bei einem RA war. Muss jetzt ein neuer Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe gestellt werden?