Führung des Diplom-Grads Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

  • Danke für die Antworten. Das Bild bestätigt sich mir so wie ich es vermutet habe und dass kein gesteigerter Wert auf das Diplom gelegt wird. Hintergrund meiner Frage war die Anforderung einer Stellungnahme zur Bezeichnung des Studienabschlusses.

    Ich benutze das Diplom normalerweise auch nicht.

    Ich habe es nur einmal in einem privaten Schriftsatz an ein Inkasso-Unternehmen benutzt, das meinte von mir Geld fordern zu müssen. Ich hab nie wieder etwas von dem Unternehmen gehört. Mag aber auch einfach daran liegen, dass die Forderung schlicht unberechtigt war.

  • Interessanter- und bezeichnenderweise wirkt so etwas bei solchen zweifelhaften "Absendern" Wunder.

    Das Diplom als solches ist gar nicht das ausschlaggebende, sondern was die "diplomgläubigen" Leute selbst daraus machen.

    Das ist beim "Dr." aber nicht anders.

    Im Übrigen belegt ein (gleich welcher) Titel nicht, dass jemand etwas weiß, sondern bestenfalls, dass er oder sie (vielleicht) einmal etwas wusste.

  • Und dann sind da noch Gerichte, die offiziell keine Rechtspfleger haben sondern nur UdG im gehobenen Dienst. Da prangt dann die ganze Richterherrlichkeit samt Doktorgrad an der Türe (Dr. XY, Richter am ...) und bei unsereins "Meier, Oberinspektor". Allerdings laufen wir intern dann doch unter Rechtspfleger (jedenfalls meistens, auf "Kostenbeamter" reagiere ich nur unwillig ;)).

  • Hierzu eine kleine Anekdote (Anfangsbuchstaben der Namen verfremdet):

    An der FH in Starnberg gab es weiland einen Richter/StA als Dozenten (Dr. X), der sich ab und an mit einem der Rechtspflegerschaft entstammenden Dozenten (Herrn Y) in Wortgefechten duellierte.

    Fragte Herr Y den Dr. W.:
    Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Doktor und einem Herrn?
    Was Dr. W verneinte.
    Daraufhin Herr Y: Da brauchen Sie nur auf unsere Türschilder zu schauen. Bei Ihnen steht "Dr. W." und bei mir "Herr Y".

    Vor versammelter Mannschaft. Natürlich allseits tosendes Gelächter (auch von Dr. W.).

  • Danke für die Antworten. Das Bild bestätigt sich mir so wie ich es vermutet habe und dass kein gesteigerter Wert auf das Diplom gelegt wird. Hintergrund meiner Frage war die Anforderung einer Stellungnahme zur Bezeichnung des Studienabschlusses.

    Danke für die Klarstellung.

    In dem Fall möchte ich meinen Post gern ergänzen: Ich habe zwar kein universitäres Hochschulstudium abgeschlossen, aber auf mein Diplom, das auch Ergebnis eines (dualen) Studiums ist, lege ich durchaus wert. Dass ich mich nicht mit "Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Diplom-Rechtspflegerin Schneewittchen!" begrüßen lasse, tut dem doch keinen Abbruch?
    Ehe ich mich also mit einem "Nö, ist mir egal" zitieren lassen müsste, wäre ich doch interessiert, was die alternative Bezeichnung des Studienabschlusses sein soll.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Es
    Allerdings gibt es hier auch Kollegen, die das anders sehen. Eine meiner Vorgängerinnen unterschrieb immer mit "Mustermann, Dipl. Rechtspflegerin (FH)".


    Dazu habe ich eine eindeutige Meinung: Für gerichtliche Schreiben und insbesondere Entscheidungen ist die Sache gesetzlich geregelt (§ 12 RPflG). Der Unterschrift ist das Wort "Rechtspfleger" beizufügen. Als Funktionsbezeichnung und nicht als akademischer Grad. Ich beobachte auch immer wider Kolleginnen und Kollegen, die das "FH" weglassen und nur Dipl. Rechtspfleger schreiben und den Grad damit falsch führen. Wenn, dann sollte der Grad auch korrekt geführt werden.

  • Hintergrund meiner Frage war die Anforderung einer Stellungnahme zur Bezeichnung des Studienabschlusses.

    Füge einen Link des Threads in die Stellungnahme ein - das sagt alles.

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    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


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  • Danke für die Antworten. Das Bild bestätigt sich mir so wie ich es vermutet habe und dass kein gesteigerter Wert auf das Diplom gelegt wird. Hintergrund meiner Frage war die Anforderung einer Stellungnahme zur Bezeichnung des Studienabschlusses.

    Danke für die Klarstellung.

    In dem Fall möchte ich meinen Post gern ergänzen: Ich habe zwar kein universitäres Hochschulstudium abgeschlossen, aber auf mein Diplom, das auch Ergebnis eines (dualen) Studiums ist, lege ich durchaus wert. Dass ich mich nicht mit "Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Diplom-Rechtspflegerin Schneewittchen!" begrüßen lasse, tut dem doch keinen Abbruch?
    Ehe ich mich also mit einem "Nö, ist mir egal" zitieren lassen müsste, wäre ich doch interessiert, was die alternative Bezeichnung des Studienabschlusses sein soll.

    Da möchte ich mich Schneewittchen anschließen. Insbesondere in Fällen, in denen jemand noch keine Erfahrung mit der Rechtspflegerschaft gemacht hat (solche Leute soll's ja geben ;) ) dafür aber eher mit den früheren Notariaten, hat es mir schon geholfen, auch einen eventuellen akademischen Hochschulgrad vorweisen zu können, weil ich teilweise nur für eine Kopierkraft gehalten wurde.
    Wir haben ein anspruchsvolles Studium hinter uns, und auch wenn mir der Abschluss und mein Diplom in meinem Alltag egal ist, so hab ich es doch gern still und leise in meinem Hinterkopf.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Hintergrund meiner Frage war die Anforderung einer Stellungnahme zur Bezeichnung des Studienabschlusses.

    Ergibt sich aus der Anforderung denn, was den Initiatoren so als Alternative durch den Kopf schwirrt?

    Bevor infolge "egal" oder "kein gesteigerter Wert" nachher aus dem Diplom-Rechtspfleger (FH) noch der Laubegehjudagus wird ...


  • Wir haben ein anspruchsvolles Studium hinter uns, und auch wenn mir der Abschluss und mein Diplom in meinem Alltag egal ist, so hab ich es doch gern still und leise in meinem Hinterkopf.

    Darauf lege ich immer besonderen Wert, dass wir ein Studium absolviert haben und keine einfache Ausbildung. Und auch wenn es "nur" ein duales Studium ist, kann es sich inhaltlich durchaus mit einigen nicht dualen Studiengängen messen.

    Aus diesem Grunde halte ich es auch nicht für Standesdünkel, wenn jemand im beruflichen Kontext den Diplom-Grad führt. Man hat dafür was getan und sich den Diplom-Grad im Regelfall verdient. Man belächelt ja auch nicht den Kfz-Sachverständigen, wenn er sein Gutachten mit Dipl.-Ing (FH) unterschreibt; oder den Architekten der die Bauplanung mit Dipl.-Ing (FH) unterzeichnet. Wer ihn also führen möchte, der soll es tun....und zwar ohne belächelt zu werden oder Standesdünkel vorgeworfen zu bekommen.

    Privat sehe ich das anders, da hat mein Diplom-Grad im Briefkopf oder bei der Unterschrift nichts zu suchen (außer bei der Abwehr von Inkasso-Forderungen ;))

    Einmal editiert, zuletzt von Traumtänzer (7. Oktober 2020 um 09:37) aus folgendem Grund: Wort ergänzt

  • Danke für die Antworten. Das Bild bestätigt sich mir so wie ich es vermutet habe und dass kein gesteigerter Wert auf das Diplom gelegt wird. Hintergrund meiner Frage war die Anforderung einer Stellungnahme zur Bezeichnung des Studienabschlusses.

    Dass ich den Diplomgrad im (beruflichen) Alltag in der Regel nicht führe bedeutet nicht, dass ich keinen Wert darauf lege, ihn zu haben.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Es Allerdings gibt es hier auch Kollegen, die das anders sehen. Eine meiner Vorgängerinnen unterschrieb immer mit "Mustermann, Dipl. Rechtspflegerin (FH)".

    Dazu habe ich eine eindeutige Meinung: Für gerichtliche Schreiben und insbesondere Entscheidungen ist die Sache gesetzlich geregelt (§ 12 RPflG). Der Unterschrift ist das Wort "Rechtspfleger" beizufügen. Als Funktionsbezeichnung und nicht als akademischer Grad. Ich beobachte auch immer wider Kolleginnen und Kollegen, die das "FH" weglassen und nur Dipl. Rechtspfleger schreiben und den Grad damit falsch führen. Wenn, dann sollte der Grad auch korrekt geführt werden.

    Es gab mal vor geraumer Zeit eine Entscheidung (die ich gerade nicht finde), dass das Weglassen das FH-Zusatzes aber auch nicht strafbar sei. Diese Version ist zwar nicht richtig, aber demnach auch nicht so schlimm, weil es ja keine anderen Hochschulen gibt, die den Grad verleihen.

    Besonders "interessant" finde ich im Hinblick auf § 12 RPflG die Variante, dass man dem der Unterschrift beizufügenden Wort "Rechtspfleger" die Abkürzungen "Dipl.-" und "(FH)" hinzufügt. :confused:

  • Das Führen des Titels hat so viel mit Eitelkeit zu tun wie das Nichtführen desselben aus Scham ("zum Volljuristen hat es wohl nicht gereicht")! Beides wird es geben, ist aber die Ausnahme.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich sage mal so: Es ist mir in meinem inzwischen schon über 20 Jahren Dienst noch niemals vorgekommen, dass eine Kollegin oder ein Kollege im Dienst jemals ihrem/seinem guten Namen den Zusatz Dipl. Finanzwirt (FH) vorangestellt oder angefügt hat. Und ich habe auch einen regen Austausch quer über das ganze Bundesgebiet. Und weiß, dass viele noch Zusatzqualifikationen haben, wie abgeschlossene BWL-Studiengänge, Jurastudium oder bestandene Steuerberaterprüfung mit denen auch niemand kokettiert. Der Gedanke ist mir auch so fremd wie die Führung der Hochschulreife oder des Seepferdchens im Berufsalltag.

    Auf diese Gedanken treffe ich hier ausschließlich in diesem Forum.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich sage mal so: Es ist mir in meinem inzwischen schon über 20 Jahren Dienst noch niemals vorgekommen, dass eine Kollegin oder ein Kollege im Dienst jemals ihrem/seinem guten Namen den Zusatz Dipl. Finanzwirt (FH) vorangestellt oder angefügt hat. Und ich habe auch einen regen Austausch quer über das ganze Bundesgebiet. Und weiß, dass viele noch Zusatzqualifikationen haben, wie abgeschlossene BWL-Studiengänge, Jurastudium oder bestandene Steuerberaterprüfung mit denen auch niemand kokettiert. Der Gedanke ist mir auch so fremd wie die Führung der Hochschulreife oder des Seepferdchens im Berufsalltag.

    Auf diese Gedanken treffe ich hier ausschließlich in diesem Forum.

    :daumenrau
    Außer, dass ich noch den Fahrtenschwimmer im Angebote habe.

    Und abgesehen davon: Ich war an keiner Uni und tja, ich bin auch nicht stolz auf das Diplom.

  • Das Führen des Titels hat so viel mit Eitelkeit zu tun wie das Nichtführen desselben aus Scham ("zum Volljuristen hat es wohl nicht gereicht")! Beides wird es geben, ist aber die Ausnahme.

    ... und davon ab: Diplom Rechtspfleger (FH) ist kein Titel.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • auch wenn einige Bekannte erstaunt waren, dass ich ein Diplomierter bin wird mich das nicht veranlassen, ständig darauf hinzuweisen. Nicht nur, weil das im Norden unüblich ist.

  • Meine Eltern habe ich das erst nach vielen Jahren gesagt (nicht absichtlich verschwiegen, sondern als unwichtig abgetan). Die waren dann doch erstaunt..

  • Das Führen des Titels hat so viel mit Eitelkeit zu tun wie das Nichtführen desselben aus Scham ("zum Volljuristen hat es wohl nicht gereicht")! Beides wird es geben, ist aber die Ausnahme.

    ... und davon ab: Diplom Rechtspfleger (FH) ist kein Titel.

    In meiner Urkunde (oder im Zeugnis?) steht das, "wird der Titel...verliehen".

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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