Da bin ich voll bei DippelRipfl:
Beglaubigte Kopien sind auch elektronisch einreichbar.
Und Hybridverfahren werde ich nicht einfordern.
Wenn der Notar eine Ausfertigung als verkörpert im Original einreicht und auch das Stammbuch beifügt, will ich auf keinen Fall ein etwaiges Anschreiben auf elektronischem Wege.
Das kann nicht gewollt sein?! Ganz digital oder ganz analog. Ein dazwischen kann nicht richtig sein.