Hallo zusammen,
mich würde mal Eure Meinung zu folgenden zwei Punkten interessieren:
a) Sind die Betreuungsbehörden seit 01.01.2022 verpflichtet, ihre Stellungnahmen elektronisch einzureichen?
b) Sind Rechtsanwälte als Betreuer verpflichtet, ihre Rechnungslegungen elektronisch einzureichen? Falls ja, auch die Kontoauszüge und Belege oder können diese in Papierform vorgelegt werden?
Ich wünsche allseits einen angenehmen Arbeitstag