Hallo Zusammen,
ich habe mal eine allgemeine Frage zum Tätigkeitsumfang eines Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses" (er ist für keine weiteren Wirkungskreise bestellt). Wie soll der Nachlasspfleger denn hier aus dem Mietverhältnis bzw. in dessen Zusammenhang Verbindlichkeiten begleichen (Wohnungsräumung, Verkauf Einzelner Nachlassgegenstände aus Wohnung, ggf. Auszugsrenovierung)? Nach meiner Einschätzung darf er hier nur das Mietverhältnis kündigen und an den Vermieter übergeben.