Beantragt wurde Aufgebot eines Grundschuldgläubigers, der Gläubiger -Privatperson- wurde 1938 im Grundbuch eingetragen. Bei der Nachlassabteilung gibt es keine Vorgänge.
Welche Nachforschungen müssen bzgl. des eingetragenen Gläubigers erfolgen, bevor ein Aufgebot des Gläubigers erlassen werden kann ?