Guten Tag,
ich schreibe dieses Jahr mein Examen (NRW) und bin im Laufe der Praxisphase von dem Berufsbild "Rechtspfleger" mehr als enttäuscht worden. Was ich erlebt habe waren frustrierte, mies gelaunte, überarbeitete Rechtspfleger, die mir zum Großteil geraten haben die Beine in die Hand zu nehmen, bevor es zu spät ist. Ich habe mich auf keiner Abteilung in irgendeiner Weise wohl gefühlt. Die Praxisphase war einfach nur schrecklich.
Eigentlich möchte ich mir nach dem Examen vorerst ein eigenes Bild machen, aber ich wüsste gerne, ob es Möglichkeiten gibt die Justiz zu verlassen, ohne die Anwärterbezüge zurückzahlen zu müssen. Mein aktueller Wissensstand ist, dass man alles zurückzahlen muss, wenn man nicht mindestens 5 Jahre als Rpfl. gearbeitet hat. Stimmt das? Welche Anlaufstellen gibt es für Rpfl. nach dem Examen, wenn sie nicht als Rpfl. arbeiten möchten? Kann man sich da irgendwo erkundigen? Ich sollte das wohl besser nicht bei meinem OLG erfragen
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
LG Claire