Neue Formulare - Verbesserungsvorschläge?

  • Ich möchte kurz aus Sicht eines Kreditinstituts aufzählen, was uns bei den neuen Vordrucken, die so langsam öfter kommen,

    Probleme bereitet:

    1. die grau unterlegten Felder: Da hier in NRW fast alle GV elektronisch zustellen, den Pfüb aber oft selbst digitalisieren, lassen sich alle Felder

    nach Zustellung je nach Qualität des Scanners kaum noch lesen. Ich verstehe nicht, wie der Gesetzgeber hier mit grauen Feldern arbeitet. Ein Rahmen

    um die zu füllenden Felder hätte genügt.

    2. es wird vergleichsweise oft die Forderungsberechnung komplett vergessen

    3. auf Seite 4 wird kein Modul angegeben. Da wir aber nicht raten können, ob man Konten , Gehalt eines Mitarbeiters, Miete (Bank als Vermieter) oder

    sonst was pfänden will, werden die Pfändungen eben entsprechend erledigt.

    4. Die Forderungsberechnung wird falsch ausgefüllt

    5. Die Forderungsberechnung wird gar nicht ausgefüllt, Anlagen beigefügt , aber nicht auf diese verwiesen

  • ...mit "Forderungsberechnung" meinst du die Forderungsaufstellung, die jetzt als einheitlicher Formularteil entworfen wurde? Wenn die vergessen wird, steht im ganzen Beschluss gar kein Betrag, der gefordert wird...

  • Wenn die vergessen wird, steht im ganzen Beschluss gar kein Betrag, der gefordert wird...

    Richtig, ein Feld sollte da sein, in dem die gesamte Summe (nominal) ohne laufende Zinsen aller Anlagen (je Vollstreckungstitel) wiedergibt, dies ist auch für die Höhe der RVG-Gebühren hilfreich.

    die Berechnung der Vollstreckungskosten (Anwaltskosten) sollte von den Forderung getrennt und nicht auf der Anlage je Vollstreckungstitel stehen, denn es gibt ja eine Gesamtberechnung, ich helfe mir aktuell so, dass ich meine Kosten nur auf einer Forderungsaufstellung angebe und nicht auf allen...

  • ..................auf Seite 4 wird kein Modul angegeben. Da wir aber nicht raten können, ob man Konten , Gehalt eines Mitarbeiters, Miete (Bank als Vermieter) oder

    sonst was pfänden will, werden die Pfändungen eben entsprechend erledigt......

    möchte wetten, dass das ein Klassiker wird :cursing:

  • Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ihr tragt das händisch in die neuen Formulare ein oder fügt ihr Blätter ein die ihr vorher elektronisch "gestaltet" habt? Oder habt ihr die E-Akte in Vollstreckung? Ich habe gerade mein erstes Teil erlassen und wir überlegen jetzt wie wir das ausfertigen (oder wie hier mangels Antrag eine beglaubigte Abschrift erstellen und warten das der Gerichtsvollzieher uns hassen wird).

  • ..................auf Seite 4 wird kein Modul angegeben. Da wir aber nicht raten können, ob man Konten , Gehalt eines Mitarbeiters, Miete (Bank als Vermieter) oder

    sonst was pfänden will, werden die Pfändungen eben entsprechend erledigt......

    möchte wetten, dass das ein Klassiker wird :cursing:

    Ja, aber ich frage mich, wieso diese Pfändungen ohne Angabe eines Moduls oder ohne Forderungsaufstellung überhaupt erlassen werden.

  • Ja, aber ich frage mich, wieso diese Pfändungen ohne Angabe eines Moduls oder ohne Forderungsaufstellung überhaupt erlassen werden.

    Sicherlich nicht mit Absicht... Wir sind auch nur Menschen, und gerade bei den Mengen und der "Stapelverarbeitung", die ein übliches ZV-Dezernat mit sich bringt, wird auch mal was übersehen.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Hat schon jemand die Stellungnahme zur vorgesehenen Änderung der Formulare vorliegen? Es sollen wohl ab 01.06.2024 Änderungen eingeführt werden. Ich habe allerdings keine der oben aufgeführten Vorschläge im Pfüb wiedergefunden.

  • Das hab ich in meine Stellungnahme gepackt, was meint ihr? Wird nicht viel bringen denk ich mal.

    Der neue Vordruck ist extrem unübersichtlich.(Der ursprüngliche Gedanke, dass auch Normalbürger in der Lage sein sollten, die Vordrucke ohne Hilfe auszufüllen ist damit ad absurdum geführt.)

    Die Schriftgröße ist insgesamt viel zu klein.

    Antrag, statt einer beglaubigten Abschrift eine Ausfertigung zu erteilen ist den Antragstellern völlig unklar.

    Keine Eintragungsmöglichkeit für eine Safe-ID beim Drittschuldner (elektronische Zustellung). Nach der Neuregelung in § 16 GVO ist nach wie vor unklar, wie die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei der Vermittlung der Zustellungen vorzugehen hat.

    Für die Umsetzung in der elektronischen Akte wäre es hilfreich, wenn nicht belegte Eingabefelder aus dem Beschluss entfernt werden könnten. Dies würde die Lesbarkeit der gerichtlichen Entscheidung erheblich verbessern.


    Personalmehrbedarf durch mehr Zwischenverfügungen zu erwarten.

  • Hier der Link zum Referentenentwurf:

    Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
    Der Referentenentwurf betrifft die Formulare für Beauftragung von Gerichtsvollziehern, für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung,…
    www.bmj.de
  • na da ist ja der Raum für die anwaltliche Beiordnung im Rahmen der PKHim Vollstreckungsverfahren :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Gab es da nicht so eine wilde DIN-Norm für die Anfertigung von Schreiben. Gilt sowas nicht auch für Formulare und Vordrucke, wenn damit Informationen übermittelt werden sollen? Die Schriftgröße ist immer noch unzumutbar.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Wollte mal fragen ob ihr konsequent nur beglaubigte Abschriften erteilt wenn das Kreuz für den Antrag auf Ausfertigung nicht gesetzt wurde.

    Habe schon von einigen Gerichten gehört dass das ignoriert wird, dann kämpfen die anderen natürlich auf verlorenem Posten. Die Gerichtsvollzieher sind erwartungsgemäß not amused....

  • Bei den neuen Formularen halte ich mich an den Antrag. Fehlt das Kreuz, gibts nur ne beglaubigte Abschrift. Bei den alten Anträgen fehlt ja eine entsprechende Auswahlmöglichkeit und da lege ich (noch) großzügig aus.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Bei den neuen Formularen halte ich mich an den Antrag. Fehlt das Kreuz, gibts nur ne beglaubigte Abschrift. Bei den alten Anträgen fehlt ja eine entsprechende Auswahlmöglichkeit und da lege ich (noch) großzügig aus.

    Vor etlichen Jahren hatte ich mal nachgefragt, weshalb manche Gläubiger explizit eine Ausfertigung beantragen:

    Frog
    24. Januar 2017 um 18:05

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