Fehlerhafte Zwangsversteigerung

  • Noch gar nicht weiter, da der Schaden noch nicht feststeht. Aber die Zusage haben sie nach meinem Kenntnisstand. Das Land übernimmt auch die Kosten für den Gang zum BGH, da die Sache (Einigkeit zwischen Land und Familie laut Zeitung) höchstrichterlich entschieden werden soll.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Zitat

    Bereits am 26. November 2008 war bei dem Amtsgericht Luckenwalde die Einheitswert-Bescheinigung des Finanzamtes Luckenwalde vom 25. November 2008 eingegangen, wonach das Grundstück dem Schuldner zugerechnet wurde und in der die Adresse in „L.Pl., M. 20646; 09330 F. C. (USA)“ ausdrücklich angegeben wurde. Über diese Adresse war der Schuldner unstreitig erreichbar. Es ist unverständlich, dass das Amtsgericht diese Unterlage, ...

    Die eigentliche Gemeinheit liegt darin, dass der Landrichter am Beschwerdegericht den Sachvortrag des Beschwerdeführers als zutreffend oder "unstreitig" vorausgesetzt hat, weil die Angaben in der Beschwerdebegründung von niemandem bestritten wurden.

    Allerdings ist das Zuschlagsbeschwerdeverfahren nicht kontradiktorisch ausgestaltet, weshalb sich die Frage stellt, wer die Angaben des Beschwerdeführers eigentlich hätte bestreiten sollen. Klar - die Ersteherin hätte die Möglichkeit gehabt. Die war aber völlig arglos, weil sie nicht damit gerechnet hat und auch nicht damit rechnen musste, dass das Landgericht den Zuschlag Jahre nach Erteilung wieder aufheben würde.

    Die Arglosigkeit der Ersteherin hätte das Beschwerdegericht durch einen Hinweis (... das Gericht weist darauf hin, dass die Beschwerde nach dem bisherigen Sachvortrag des Beschwerdeführers begründet sein dürfte ...) beseitigen müssen. Immerhin ging es um nicht weniger als den Entzug des Grundstückseigentums.

    Wenigstens die Rechtsbeschwerde hätte er zulassen können ...

    Für mich liegt die eigentliche Gemeinheit in der Perspektive der Berichterstattung, Kommentaren zum Fall sowohl von Laien (selbst auf Instagram) als auch von Juristen und teilweise auch hier. Es wird immer die Ersteherfamilie als Ausgangspunkt genommen, wie schlimm das ist, dass sie ihr Eigentum verlieren etc. Klar ist das Eigentum geschützt, Art 14 GG. Aber genau dieser Schutz trifft doch zuerst mal den vorherigen Eigentümer, also den Schuldner des Versteigerungsverfahrens, in der Form, dass wir das Verfahren ordentlich durchführen. Dieser Schutz hat hier (ohne Schuldzuweisung, Fehler passieren) nicht funktioniert, das Verfahren wurde gerade nicht ordentlich durchgeführt und rechtfertigt somit den Eingriff in Art 14 GG eben nicht. Mehr ist dazu als Jurist eigentlich nicht zu sagen.

    In der Konsequenz genießen die Ersteher den Schutz des Art 14 GG nicht. Alle bisherigen Entscheidungen zur Aufhebung des Zuschlags waren mE völlig richtig. Das Verhalten des Schuldners ist nicht zu prüfen/beanstanden und nicht relevant. (Ob die Reaktionen dieselben wären, wenn Schuldner eine minderjährige, quasi mittellose Person gewesen wäre?!)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich meinte die Entscheidungen in der Sache. ;)

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  • Dass der Schuldner scheinbar nur stänkern will, sollte allen bewusst sein. Wer sich nicht um Verbindlichkeiten im Ausgangsland kümmert, wohl wissentlich, dass Grundbesitz vorhanden ist, der kann mE nicht sonderlich gut geschützt werden. Zumal ja ähnliche Grundstücke angeboten wurden.


    Wir haben hier auch weitere Verfahren, wo der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist; die Prüfung über den Aufenthalt des Schuldners ist halt irgendwo auch endlich und nicht endlos möglich.

  • Dass der Schuldner scheinbar nur stänkern will, sollte allen bewusst sein. Wer sich nicht um Verbindlichkeiten im Ausgangsland kümmert, wohl wissentlich, dass Grundbesitz vorhanden ist, der kann mE nicht sonderlich gut geschützt werden. Zumal ja ähnliche Grundstücke angeboten wurden.


    Wir haben hier auch weitere Verfahren, wo der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist; die Prüfung über den Aufenthalt des Schuldners ist halt irgendwo auch endlich und nicht endlos möglich.

    Nö, muss mir nicht bewusst sein. Erst im Bereich rechtsmissbräuchlich. Und den sehe ich hier nicht.

    Er IST ausreichend gut geschützt. Dieser Schutz wurde hier nur missachtet.

    Das Anbieten anderer (!) und ähnlicher (!) Grundstücke ist ja nur die Schadenswiedergutmachung. Vor dieser steht mE aber (zu Recht) die Prüfung und erforderlichenfalls auch Rückabwicklung des fehlerhaft durchgeführten Verfahrens.

    Natürlich ist das endlich und nicht endlos. Aber zwischen "ich schaue mal schnell in die Daten des EMA" und "ich ermittle fünf Jahre über alle möglichen Suchansätze" liegt ein weites Feld. Und im vorliegenden Fall hätte man gar nicht ermitteln müssen, da die Anschrift in der Akte lag.

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  • Dass der Schuldner scheinbar nur stänkern will, sollte allen bewusst sein. Wer sich nicht um Verbindlichkeiten im Ausgangsland kümmert, wohl wissentlich, dass Grundbesitz vorhanden ist, der kann mE nicht sonderlich gut geschützt werden. Zumal ja ähnliche Grundstücke angeboten wurden.


    Wir haben hier auch weitere Verfahren, wo der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist; die Prüfung über den Aufenthalt des Schuldners ist halt irgendwo auch endlich und nicht endlos möglich.

    Natürlich ist das endlich und nicht endlos. Aber zwischen "ich schaue mal schnell in die Daten des EMA" und "ich ermittle fünf Jahre über alle möglichen Suchansätze" liegt ein weites Feld. Und im vorliegenden Fall hätte man gar nicht ermitteln müssen, da die Anschrift in der Akte lag.

    Ahhh. Du kennst die Akte also von vorne bis hinten? Und ob die Adresse wirklich aktuell war?


    Ins Ema schauen hätte hier aufgrund Auslandsaufenthalt nicht funktioniert. Aber das müsstest du ja wissen.

  • Nein. Genauso wie alle anderen außer den befassten Kollegen. Aber die Entscheidung des LG habe ich sehr aufmerksam gelesen. Zuschläge werden gefühlt sehr selten aufgehoben, noch seltener nach 5 Jahren und noch seltener mit Nachhall in der nicht-juristischen Öffentlichkeit.

    Selbst das wurde ja nicht mal geprüft. Und je nach Ergebnis dieser (unterbliebenen) Prüfung hätte man unter Beachtung von Recht und Gesetz weiter arbeiten können. Mit der Folge, dass der Zuschlag nicht aufgehoben worden wäre (vorbehaltlich anderer Dinge natürlich).

    Doch, das hätte funktioniert. Nämlich mit dem Ergebnis, das eben rausgekommen wäre und mit dem man dann wie in jeder anderen Akte auch einfach weiter gearbeitet hätte.

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  • Mit anderen Worten, sobald jemand im Ausland wohnt, ermittelt ihr nicht mehr?

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  • Mit anderen Worten, sobald jemand im Ausland wohnt, ermittelt ihr nicht mehr?

    Nein, jedoch ist die Ermittlung wie oben geschrieben meist nur endlich möglich.


    Und natürlich sind wir durch das Verfahren auch etwas sensibler geworden, was Zustellvertreter etc. anbelangt. Das dürfte allen so gehen.


    Nur dieses Bashing gg. die Kollegin regt mich einfach auf.

  • Und ob die Adresse wirklich aktuell war?

    Das herauszufinden wäre wohl Aufgabe des Gerichts gewesen. :kardinal:

    Dass der Schuldner in den USA aufhältig war und es dort kein Meldewesen wie in DE gibt, ist aber bekannt... Daher kaum möglich

    Komisch, die US-Justiz (und die Justiz in den vielen vielen Ländern ohne Meldewesen) findet Schuldner auch ohne ein mit Deutschland vergleichbares Meldewesen.


    Mit Bashing der Kollegin hat das nichts zu tun. Und vielleicht sollte man auch das teilweise arg unappetitliche Schuldner-Bashing mal einfach sein lassen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Und mich regt auf, dass alle nur den Ersteher sehen. Und jetzt?

    Spaß beiseite, zumindest ich betreibe kein Bashing. Ich sage doch extra "ohne Schuldzuweisung" und meine das auch so. Fehler passieren, jeder übersieht mal was.

    Aber man kann (muss) den Fall als Beispiel dafür nehmen, was passieren kann, wenn man das Verfahren nicht ordentlich durchführt und dass man gerade bei den §§ 6 ZVG, 185 ZPO sorgfältig vorgehen muss, weil einem sonst alles um die Ohren fliegt. Und der Schaden kann immens sein. Für uns nicht, das ist nur ein weiterer Beschluss, der eben im Beschwerdeweg aufgehoben wird. Aber für die Beteiligten, und zwar auf allen Seiten. Schuldner verliert eventuell sein Haus, wird in die Öffentlichkeit gezogen mit allen Auswüchsen der sozialen Medien, Familie verliert ihr Eigenheim, beide haben Reißerei. Auch der Teilungsplan muss ja rückabgewickelt werden, also Geld zurück liebe Bank/Stadt/andere Gläubiger. Und letztlich wird auch der Kollege/die Kollegin dargestellt, als könne sie nix.

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  • also ich muss schon sagen, dass ich in Arayas Beiträgen kein Bashing entdecken kann

    Fehler passieren, das ist so! Dass übersehen wurde, dass in einem Schreiben (Anmeldung) der Stadtverwaltung eine Anschrift genannt war (so war es in dem Fall glaube ich), bleibt leider nicht aus- ist mir neulich auch in ähnlicher Weise passiert- nur habe ich es (rechtzeitig) vor dem Termin gemerkt.

    Genau das hat Araya auch geschrieben.

    Er hat halt aber ausgeschrieben, dass dann die entsprechenden Folgen und Resultate auch stattfinden müssen, um den Beteiligten- (Schuldner-) Rechten zur Geltung zu verhelfen;


    Ja man kann dumm und ärgerlich finden, wie sich der Schuldner des Verfahrens verhalten hat und verhält- oder auch nicht (ich persönlich finde auch "doof" wie er agiert- soweit ich das aus den Berichten nachvollziehen kann))

    Das macht ihn aber nicht weniger schutzwürdig und lässt ihn auch nicht seiner Rechte verlustig gehen.

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Es gibt hier eine rechtliche betrachtungsweise und eine moralische. Die müssen nicht unbedingt übereinstimmen. Das moralische Verhalten des Schuldners finde ich, soweit man das den Urteilen und Berichten entnehmen kann, sehr sehr fragwürdig. Das hätte man auch deutlich besser für sämtliche Parteien regeln können und der Schuldner wäre nicht schlecht bei der Sache rausgegangen. Darauf kommt es aber nunmal nicht an.

  • isegrim
    17. Dezember 2007 um 11:26

    Die finden ihren Mann. Und die Berichte dazu lesen sich manchmal wie Krimis.

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