Postanbieter wechseln?

  • Moin,

    es kommt vermehrt Post zurück, die zugestellt werden soll. Laut MIN bzw. EMA wohnen die Personen auch dort, die Post kommt aber oftmals beim 1. Versuch nicht an- sondern meist bei einem 2. oder 3.

    Was kann man tun um den Postanbieter zu wechseln als Gericht und dann wieder zuverlässig zustellen? Sollte ich diese Fälle sammeln und wie viele müssen es sein, damit ein Anbieterwechsel erfolgen kann? Denn es macht echt mehr Arbeit und verzögert das eine oder andere wichtige Verfahren.

    Gruß

    Insu

    PS: kann das Gericht für Zustellungen, die erst beim 2. oder 3. Mal Erfolg hatten die Kosten der 1. und 2. zurückerhalten und wie läuft das?

  • Du kannst nur Deine Verwaltung über die Umstände informieren und bei Häufung die Verfahren benennen.

    (Wir könnten hier den Anbieter gar nicht einfach wechseln, da die Verträge vom Ministerium gemacht wurden.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • bei FEhlern in der 1. Zustellung kann man den Anbieter darauf hinweisen und kostenfreie Korrektur der Zustellung verlangen - beauftragt war ja eine rechtsfehlerfreie Zustellung

    Das ist effektiver, als einfach neuer Zustellauftrag

    ansonsten kommt es wirklich darauf an, wer den Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat

    Dann hilft nur Fehler sammeln und denjenigen auf die Fehlerhäufung hinweisen

  • Hi,

    leider hast Du als Einzelkämpfer wenig Möglichkeiten.

    Die Verträge über die Zustellungsdienstleistungen sind meistens europaweit seitens des Justizministeriums oder sogar ressortübergreifend ausgeschrieben.

    Ich würde empfehlen, die Beanstandungen zu dokumentieren und auf dem Dienstweg zu berichten.

    In HE hat das sogar einmal zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags geführt. Das war zu meiner Zeit am OLG meine Zuständigkeit <X

    Für den akuten Fall - kannst Du durch besonderen Wachtmeister zustellen lassen?

    Liebe Grüße

    Nefili

  • In Sachsen war man (zumindest bei Richtern) der Auffassung, dass diese aufgrund ihrer richterlichen Unabhängigkeit durch ausdrückliche Verfügung auch die DPAG als zustellendes Postunternehmen festlegen können. Als Rechtspfleger habe ich dies auch ab und zu angeordnet (idR aber erst nach einer fehlgeschlagenen Zustellung durch das durch Ausschreibung zum Zuge gekommene Unternehmen).

  • Ob die sachliche Unabhängigkeit die Auswahl des zustellenden Postunternehmens abdeckt, halte ich persönlich für fraglich.

    Wenn die Zustellung durch die DPAG ungeachtet eines anderen per Ausschreibung beauftragten Unternehmens funktioniert, gibt es dann wahrscheinlich eine fortbestehende Geschäftsbeziehung zur DPAG. Sonst könnten entsprechende Zustellungsaufträge nicht abgerechnet werden.

  • Die Auswahl des Postunternehmens dürfte nicht unter die richterliche Unabhängigkeit fallen. Richter dürfen sich auch nicht einfach auf Kosten des Gerichts bessere IT Geräte hinstellen...

    Was Richter allerdings können ist in Eilfällen die Zustellung durch den Justizwachtmeister anordnen...

  • Die Auswahl des Postunternehmens dürfte nicht unter die richterliche Unabhängigkeit fallen. Richter dürfen sich auch nicht einfach auf Kosten des Gerichts bessere IT Geräte hinstellen...

    Was Richter allerdings können ist in Eilfällen die Zustellung durch den Justizwachtmeister anordnen...

    Sehe ich im Grundsatz auch so. Nur mit der "Eilbedürftigkeit" frage ich mich, warum die erforderlich sein soll. M.E. ist eher die Bereitschaft der Wachtmeister der limitierende Faktor. Die machen das ja nebenher, und wenn sie ausgelastet sind, ist eben Ende.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Die WM machen das nicht nebenher, wenn sie als besonderer WM/Justizbediensteter gem. 168 I ZPO beauftragt werden. Dann ist das ihr normaler Dienst. Das war vor längerem sogar eine eigene KV Nr. im GKG (9002.2, 7,50 EUR). Sie machen das nur in Nebentätigkeit, wenn sie quasi als "anderes Postunternehmen" beauftragt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Du hast formal völlig recht.

    Ich meinte "nebenher" im Tatsächlichen, nämlich neben der vollständig zu leistenden Tätigkeit innerhalb des Gerichts, die deswegen ja nicht weniger wird und auch erledigt werden muss. Faktisch wird die wohl Vorrang haben, weil der Druck zur Erledigung höher ist. Daher gibt es bei uns z.B. die Bitte der Verwaltung, von der Anordnung der Zustellung per WM nur zurückhaltend Gebrauch zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Da gibt es aber nicht nur "nebenher", sondern auch "nachher". Hier wird regelhaft durch Justizbedienstete zugestellt (ganz überwiegend Wachtmeister, seltener Geschäftsstellenmitarbeiter, noch seltener Rechtspfleger). Ist dann eine Nebentätigkeit außerhalb bzw. nach der Dienstzeit. Habe ich in den Anfängen als Rechtspfleger auch eine Zeit lang gemacht. Gab damals 2,xx EUR pro ZU mit Deckelung auf 200 ZU im Monat. War eine super Erfahrung in Bezug auf den Umgang mit Situationen, auf die man sich nicht vorbereiten kann.

  • Wie Araya richtig ausführt gibt es zwei Arten der Zustellung durch WM.

    1. Als Nebentätigkeit für 2.50 € pro Zustellung

    2. Als Dienstgang während der Arbeitszeit.

    Zu der Überlastung des Justizwachtmeisterdienstes sag ich lieber nichts...

  • Nun ja, auf die Deutsche Post ist auch nicht zwingend Verlass.

    Unlängst hat ein normaler Brief in den 3 km entfernten Nachbarort geschlagene 15 Tage gebraucht, bevor er dort ankam.

    Wir müssen uns langsam eingestehen - oder sollten uns schon längst eingestanden haben -, dass im Prinzip nichts mehr so funktioniert, wie es sollte (wenn es überhaupt funktioniert). Der Standort Deutschland ist mittlerweile durch ein Sammelsurium von Mängeln gekennzeichnet.

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