KVNr. 31006 GNotKG
31006 | Bei Geschäften außerhalb der Gerichtsstelle | |||
1. | die den Gerichtspersonen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gewährte Vergütung (Reisekosten, Auslagenersatz) und die Auslagen für die Bereitstellung von Räumen | in voller Höhe | ||
2. | für den Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen für jeden gefahrenen Kilometer | 0,42 € |