Leider wurde der Inflationsausgleich bei meiner Dauervergütung für Januar 2024 nicht berücksichtigt. Ich habe das Betreuungsgericht deshalb angeschrieben und die Erstattung beantragt.
Das wird aber dieser ganzen „auf den letzten-Drücker“-Situation geschuldet sein. Also darauf hinweisen, dass entweder bei der nächsten Quartalszahlung nachgezahlt wird.