Hallo,
eine Nichterbin (Pflichtteilsberechtigte) beantragt die Berichtigung eines Erbscheins weil der 2. Vorname einer Miterbin im Erbschein fehlt.
Der Notar hatte in seinem Antrag korrekt zwei Vornamen dieser Miterbin aufgeführt. Muss der Erbschein zwingend berichtigt werden? Der erste Vorname und das Geburtsdatum dürften doch reichen?!?
Kann ich den Berichtigungsantrag zurückweisen (Begründung)?