Entwurf des DAV und der DRAK zur RVG Reform

  • Mir wurde heute dieser Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt:

    https://www.brak.de/w/files/04_fue…rz_18-final.pdf

    Die Kurzzusammenfassung gibt es hier:

    https://www.haufe.de/recht/kanzleim…222_449070.html

    Nett finde ich insbesondere die folgende Aussage auf der oben genannten Website:

    "Eine Erhöhung der Gerichtsgebühren wird von BRAK und DAV demgegenüber abgelehnt. Begründung:


    Schon jetzt stellten die Gerichtsgebühren für viele Bürger ein Hindernis dar, ihr gutes Recht bei den Gerichten einzufordern.




    Zu einer leistungsfähigen Justiz gehöre, dass die Rechtsuchenden nicht mit überzogenen Verfahrenskosten konfrontiert würden, die sie an der Geltendmachung ihrer Rechte hinderten oder diese zumindest deutlich erschwerten. Jetzt ist die Bundesjustizministerin am Zug."

    Die Aussage zu den Gerichtskosten lasse ich jetzt mal unkommentiert stehen... :gruebel:

  • Das sollte besser kein Berufsbetreuer lesen...

    Da ist was dran. Man muss es einfach sagen, wie es ist... Die Anwälte haben einfach die bessere Lobby. Böse Zungen würden behaupten, dass der Bundestag zu 1/2 aus Rechtsanwälten besteht, das macht es leichter, gewisse Ideen durchzusetzen :teufel:

  • Gemessen an der (angeblich) hälftigen Besetzung mit Anwältinnen und Anwälten (tatsächlich sind es 87, siehe hier), die die Anwaltsvergütung ruckzuck erhöhen können, gibt es aber erstaunlich große zeitliche Lücken zwischen den einzelnen Erhöhungen der Anwaltsvergütung.


  • "Eine Erhöhung der Gerichtsgebühren wird von BRAK und DAV demgegenüber abgelehnt. Begründung:


    Schon jetzt stellten die Gerichtsgebühren für viele Bürger ein Hindernis dar, ihr gutes Recht bei den Gerichten einzufordern.




    [COLOR=#33332E][FONT=HaufeMerriweather]Zu einer leistungsfähigen Justiz gehöre, dass die Rechtsuchenden nicht mit überzogenen Verfahrenskosten konfrontiert würden, die sie an der Geltendmachung ihrer Rechte hinderten oder diese zumindest deutlich erschwerten. Jetzt ist die Bundesjustizministerin am Zug."

    Tatsache ist, daß die Gerichtsgebühren der Verfahren gemessen an den Anwaltskosten lächerlich niedrig sind. Wenn, dann ist der Zugang zum Recht nicht durch die Gerichtskosten erschwert, sondern - zumindest für den Selbstzahler - durch die Angst, immense Anwaltskosten der Gegenseite erstatten zu müssen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Das sollte besser kein Berufsbetreuer lesen...

    Da ist was dran. Man muss es einfach sagen, wie es ist... Die Anwälte haben einfach die bessere Lobby. Böse Zungen würden behaupten, dass der Bundestag zu 1/2 aus Rechtsanwälten besteht, das macht es leichter, gewisse Ideen durchzusetzen :teufel:


    Zugegeben, 1/2 war etwas übertrieben.... Aber die Rechtsanwälte sind im Bundestag trotz allem wirklich sehr stark vertreten.


  • "Eine Erhöhung der Gerichtsgebühren wird von BRAK und DAV demgegenüber abgelehnt. Begründung:


    Schon jetzt stellten die Gerichtsgebühren für viele Bürger ein Hindernis dar, ihr gutes Recht bei den Gerichten einzufordern.




    [COLOR=#33332E][FONT=HaufeMerriweather]Zu einer leistungsfähigen Justiz gehöre, dass die Rechtsuchenden nicht mit überzogenen Verfahrenskosten konfrontiert würden, die sie an der Geltendmachung ihrer Rechte hinderten oder diese zumindest deutlich erschwerten. Jetzt ist die Bundesjustizministerin am Zug."

    Tatsache ist, daß die Gerichtsgebühren der Verfahren gemessen an den Anwaltskosten lächerlich niedrig sind. Wenn, dann ist der Zugang zum Recht nicht durch die Gerichtskosten erschwert, sondern - zumindest für den Selbstzahler - durch die Angst, immense Anwaltskosten der Gegenseite erstatten zu müssen.


    :daumenrau Eben.

    Allerdings droht die Erstattung der Anwaltskosten an die Gegenseite auch einer PKH-Partei, § 123 ZPO.

  • Das sollte besser kein Berufsbetreuer lesen...


    Da ist was dran. Man muss es einfach sagen, wie es ist... Die Anwälte haben einfach die bessere Lobby. Böse Zungen würden behaupten, dass der Bundestag zu 1/2 aus Rechtsanwälten besteht, das macht es leichter, gewisse Ideen durchzusetzen :teufel:


    Zugegeben, 1/2 war etwas übertrieben.... Aber die Rechtsanwälte sind im Bundestag trotz allem wirklich sehr stark vertreten.


    Komisch - dass Angehörige des öffentlichen Dienstes parlamentarisch auch sehr gut vertreten sind (zB weil sie im Vergleich zu Konkurrenten z. B über relativ viel Zeit und wirtschaftliche Sicherheit im Wahlkampf verfügen), stört aber keinen?

  • Felix: Volle Zustimmung! Im Gegensatz zu den Anwälten muss die Vergütung der Betreuer jedoch größtenteils durch die öffentliche Hand aufgebracht werden. Wohl auch deshalb sind entsprechende Gesetzesentwürfe bisher immer weiter vertagt worden. Und das, obwohl eine Erhöhung unstreitig dringend nötig wäre.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich würde jetzt mal behaupten, dass die Anwälte gerade keine gute Lobby haben. Obwohl Tariflöhne etc. in den letzten Jahren gestiegen sind, nach dem Haufe-Artikel im Durchschnitt um 13 Prozent, wurde die allgemeine Einkommenssteigerung bei den RVG-Gebühren gerade nicht nachvollzogen. Ich finde es deshalb etwas merkwürdig, hier (indirekt) auf die gierigen Anwälte zu schimpfen.

    Was die Betreuervergütung oder die Bezahlung anderer Berufsgruppen (Pflegekräfte) angeht, muss sich der Staat vielleicht mal an die Nase fassen und sich fragen, wofür er Geld ausgeben will. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, einzelne Berufsgruppen gegeneinander "auszuspielen". Die Vergütung der Anwälte kommt in der Regel auch nicht vom Staat, auch wenn das für die Gerichte manchmal so erscheint.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich würde jetzt mal behaupten, dass die Anwälte gerade keine gute Lobby haben. Obwohl Tariflöhne etc. in den letzten Jahren gestiegen sind, nach dem Haufe-Artikel im Durchschnitt um 13 Prozent, wurde die allgemeine Einkommenssteigerung bei den RVG-Gebühren gerade nicht nachvollzogen. Ich finde es deshalb etwas merkwürdig, hier (indirekt) auf die gierigen Anwälte zu schimpfen.

    Da kommt das Totschlagargument bezüglich der Ablehnung einer Erhöhung der Vergütung für den Insolvenzverwalter doch ganz gelegen:

    Dadurch, dass jeder mehr Geld in der Tasche hat und sich die Preise erhöhen, steigt doch automatisch die Berechnungsmasse (Streitwert). Das wäre ja eine Doppelvergütung :teufel::teufel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • Die Vergütung der Anwälte kommt in der Regel auch nicht vom Staat, auch wenn das für die Gerichte manchmal so erscheint.

    In weiten Teilen eben doch - je nach Region... Hier z. B. in Familiensachen, die laufen zu über 90% (!) über VKH.

    In Zivilsachen gehen die Eingänge kontinuierlich zurück - niemand streitet sich mehr, außer die sinnlosen Verkehrsunfallsachen, wo sich irgendwelche Versicherungen über Mietwageneingruppierungen streiten und dann unter Kostenquotelung vergleichen... Die klassische Privatperson, die irgendjemanden verklagt, ist die Ausnahme geworden.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ich habe den Entwurf mal durchgesehen. Dass ein Inflationsausgleich durchgeführt wird, ist sicherlich nicht verkehrt. Auch dass die Fahrtkosten und Auslagenpauschale erhöht werden, kann ich nachvollziehen. Sprit und Porto werden halt schlicht teurer. Was ich allerdings etwas kritisch beäuge, ist die gewünschte Einführung einer Gebühr für das strafrechtliche Zwischenverfahren. Jedenfalls beim Amtsgericht läuft es so, dass die Anklageschrift zur Stellungnahme raus geht, nie eine Stellungnahme kommt und dann das Hauptsacheverfahren halt eröffnet wird. Warum hier eine neue Gebühr erforderlich ist, erschließt sich mir nicht. Meiner Meinung nach könnte man in der Vorbemerkung eine Erläuterung zur Abgrenzung zwischen Verfahrensgebühr Ermittelungsverfahren und Hauptsacheverfahren aufnehmen. Meinetwegen kann man die Gebühr für das Hauptsacheverfahren auch noch moderat erhöhen. Einen neuen Gebührentatbestand braucht es meiner Meinung nach aber nicht.

    Auch wegen der besonderen Terminsgebühr für den Hauptanwalt bei Einschaltung eines Terminsvertreters habe ich etwas Bedenken. Der Hauptanwalt kann ja bereits jetzt eine Terminsgebühr neben dem Terminsvertreter verdienen. Warum da jetzt automatisch eine weitere Terminsgebühr entstehen soll, kann ich auch nach der Begründung der BRAK nicht so recht nachvollziehen. Zudem dürfte diese neue Terminsgebühr auch bei der Vergleichsberechnung fiktive Fahrtkosten - Mehrkosten des Terminsvertreters zu berücksichtigen sein. Das dürfte dazu führen, dass der Terminsvertreter seltener von der Gegenseite zu erstatten ist (da die Mehrkosten, welche durch die Beauftragung eines Terminsvertreters zu erwarten sind, dann automatisch höher wären). Ob das ausreichend bedacht wurde?

  • Bei Reisekosten sehe ich das auch. Bei Porto ? Nö, ich glaube, durch BEA sinkt es grade ganz massiv.

    Und ich hätte auch gerne in den letzten Jahren 13 % mehr gehabt...

  • Ich frage mich ernsthaft, wo das mit den 13 % Tariferhöhung herkommt. Welcher Anwalt zahlt denn Tarif und vor allem welchen überhaupt? :gruebel: Egal ob Tarif oder nicht, ich glaube kaum, daß Anwälte in den letzten Jahren 13 % mehr an Gehalt gezahlt haben, jedenfalls nicht an ihre Angestellten :mad:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Ernsthaft: Ich halte eine Anpassung durchaus für gerechtfertigt, da die allgemeinen Kosten auch für Anwälte gestiegen sind. In der Höhe ? M.E. nein.

  • Die 1010 führt dann dazu, dass die sekundengenaue Terminsdauer aufgenommen werden muss... Tja, und was, wenn die Anwälte auf dem Flur noch reden ? Zum Fall oder Privat... Nö, ich denke die TG ist ok und es sollte ja grade einfacher werden.

    Die Verzinsung bei der PKH-Auszahlung ? Nö, es mag sein, dass das Geld später kommt aber es kommt. Und dann Verzinsung ab Antragseingang ? Wie soll das denn praktisch berechnet werde. M.E. Unfug..

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