In einer Zivilsache muss an die Betreuerin der Beklagten eine Zustellung erfolgen. Die Betreuerin möchte nicht, dass ihre Postanschrift (zugleich Wohnanschrift) bekannt wird und gibt in den Schreiben nur eine Postfachadresse an.
Kann in diesem Fall an die Postfachanschrift zugestellt werden?
Alternativ habe ich überlegt, an die Privatanschrift zuzustellen und im KFB die Postfachanschrift anzugeben.