Guten Morgen,
kurze Frage:
Ich habe die Vergütung des Nachlasspflegers gegenüber dem vermögenden Nachlass um 208 Euro zzgl. Mehrwertsteuer gekürzt. Im Vergütungsfestsetzungsbeschluss habe ich die Beschwerde zugelassen. Der Nachlasspfleger hat nun Beschwerde eingelegt.
Ich würde jetzt einen Nichtabhilfebeschluss machen und die Beschwerde dem Landgericht vorlegen? Oder wer ist zuständig?
Danke fürs Antworten!
Döner