Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • Ich hatte zu diesem Thema vor ein paar Wochen ein Gespräch mit einem Leiter eines Ordnungsamts. Er hatte massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Eingriff der Stadt als Executive gegen eine Maßnahme/Termin der Justiz. nach seiner Erfahrung wäre eine Klatsche vom Verwaltungsgericht vorprogrammiert.

    Ich würde mir hier ein klares Wort von Seiten unserer entsprechenden Fachminister wünschen - auch wenn jeder/jede von uns im Rahmen ihrer Unabhängigkeit selber entscheiden muss.

  • Ich hatte zu diesem Thema vor ein paar Wochen ein Gespräch mit einem Leiter eines Ordnungsamts. Er hatte massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Eingriff der Stadt als Executive gegen eine Maßnahme/Termin der Justiz. nach seiner Erfahrung wäre eine Klatsche vom Verwaltungsgericht vorprogrammiert.

    Diese Bedenken teile ich. Mein Gedanke beim Lesen des Artikels war: wie kann das Ordnungsamt einen gerichtlichen Termin auflösen? Draußen auf der Straße für Ordnung sorgen - klar. Aber schon bei einer Behinderung des Zutritts zum Saal sehe ich ein Problem.
    Dass man als Sitzungsvorstand in so einer Situation sicher gut beraten ist, den Empfehlungen des Ordnungsamts zu folgen und im Einvernehmen zu schauen ob (und wie) der Termin fortgesetzt werden kann, ist das eine. Aber eine "Auflösung", sprich: Untersagung durch das Ordnungsamt? Möglicherweise ist ja die Darstellung im Artikel aber insoweit auch verkürzt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Aber ich denke auch, dass das Ordnungsamt hier seine Kompetenzen überschritten hat. :oops:

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich habe meine Termine für die kommenden Wochen wieder aufgehoben.

    Imho ist es widersinnig, dass wir auf der einen Seite die geltende Bundesnotbremse haben (auch in allen Landkreisen rundherum) aber dann auf der anderen Seite ohne dringendes Bedürfnis Versteigerungstermine bestimmen, die ja bekanntermaßen von einem größtmöglichen Teilnehmerkreis leben.

  • Ich habe meine Termine für die kommenden Wochen wieder aufgehoben.

    Imho ist es widersinnig, dass wir auf der einen Seite die geltende Bundesnotbremse haben (auch in allen Landkreisen rundherum) aber dann auf der anderen Seite ohne dringendes Bedürfnis Versteigerungstermine bestimmen, die ja bekanntermaßen von einem größtmöglichen Teilnehmerkreis leben.

    Absolut nachvollziehbar.

    "Ohne dringendes Bedürfnis" ist aber schon wieder etwas, über das man diskutieren kann...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • "Ohne dringendes Bedürfnis" ist aber schon wieder etwas, über das man diskutieren kann...


    Ja klar :)
    Klarstellend müsste ich noch ergänzen, dass es sich ausschließlich um "junge" Verfahren handelt, bei denen der Gläubiger jeweils ein großes Kreditinstitut ist. Ich denke, da ist ein Zuwarten von ein paar Monaten aufgrund der aktuellen Situation zu rechtfertigen.

  • Hier ein Zeitungsbericht über eine erfolgte Zwangsversteigerung unter freiem Himmel.
    https://www.ems-vechte-surfer.de/nachrichten/ve…cht-395480.html

    Offensichtlich sind die örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Ist es den Bietern zuzumuten, 60 und mehr Minuten zu stehen? (Also ich könnte das nicht.) Auf dem kleinen Innenhof meines Gerichts parken/fahren Autos. Der Lärm der nahen Straße ist beträchtlich. Auch befindet sich dort die einzige Raucherecke. Mir fehlt die Phantasie, wie ich dort einen fairen und würdigen Versteigerungstermin abhalten könnte.

    Bis jetzt hatte ich immer Glück, es kamen nie mehr als 30 Bieter, und es war jedes Mal der Schwurgerichtssaal des Landgerichts noch frei, in den wir ca. 30 Leute einlassen können. Ein "Schauspiel" im Hof erscheint mir eine schlechte Alternative.

  • ...... Ist es den Bietern zuzumuten, 60 und mehr Minuten zu stehen? (Also ich könnte das nicht.) Auf dem kleinen Innenhof meines Gerichts parken/fahren Autos. Der Lärm der nahen Straße ist beträchtlich. Auch befindet sich dort die einzige Raucherecke. Mir fehlt die Phantasie, wie ich dort einen fairen und würdigen Versteigerungstermin abhalten könnte. Bis jetzt hatte ich immer Glück, es kamen nie mehr als 30 Bieter, und es war jedes Mal der Schwurgerichtssaal des Landgerichts noch frei, in den wir ca. 30 Leute einlassen können. Ein "Schauspiel" im Hof erscheint mir eine schlechte Alternative.


    Na ja, aber uns als verfahrensleitende Vorsitzende zuzumuten 60 Minuten und länger mit FFP2 Maske einen Termin leiten, bei dem i.d.R. gut 20 -30 Minuten vergehen, bis man die Bietzeit aufrufen kann und man bis dahin nur sachdienliche, verfahrensleitende Hinweise gegeben hat ist eigentlich auch nicht zumutbar.....
    Das Publikum geht bei uns ebenfalls Ein und Aus als wenn es nie Corona gegeben hätte, die Kommunen und Kreise aber nach wie vor überhaupt kein Publikumsverkehr zulassen....

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Ich weiß, das mag kein Vergleich sein, aber u.a. medizinisches Personal und viele andere berufstätige Menschen tragen während ihrer gesamten Arbeitszeit FFP2-Masken. Auf Unzumutbarkeit wegen 1 bis 2 Stunden Maske tragen wäre ich offen gestanden nie im Leben gekommen... :confused:

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Zitat von Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege


    Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) stellen als Atemschutzgeräte eine Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) dar und unterliegen bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung. Die Empfehlungen zu den Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruhen auf der Eingruppierung der Atemschutzgeräte in Gruppen gemäß AMR 14.2. In der DGUV Regel 112–190 wird für FFP-Masken mit Ausatemventil eine maximale Tragezeit von zwei Stunden mit anschließender Erholungsdauer von 30 Minuten bei mittlerer Arbeitsschwere und normalen Umgebungsbedingungen empfohlen. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil wird als maximale Tragezeit 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten empfohlen.

    … und nicht vergessen:

    Masken mit NR-Kennzeichnung dürfen im gewerblichen Einsatz nicht wiederverwendet werden.

  • Ich weiß, das mag kein Vergleich sein, aber u.a. medizinisches Personal und viele andere berufstätige Menschen tragen während ihrer gesamten Arbeitszeit FFP2-Masken. Auf Unzumutbarkeit wegen 1 bis 2 Stunden Maske tragen wäre ich offen gestanden nie im Leben gekommen... :confused:


    Dann kannst du gerne mal einen Versteigerungstermin abhalten. Ich lade dich gerne dazu ein...

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Ich mach das aktuell auch... Also ich kann mich gut in Deine Lage versetzen, gegen Maske (FFP2) anreden, gegen Plexiglasscheibe, gegen geöffnete Fenster und alle verteilt im größtmöglichen Saal... Klar, schöner ist was anderes, aber ich persönlich (kann ja nur von mir sprechen!) kann damit recht gut umgehen! Klar merkt man nach 2 oder drei Terminen in Folge, was man gemacht hat, da bin ich dann auch tatsächlich heiser...

    Wir machen aktuell zumindest deutlich weniger Termine als vor Corona...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • ...
    Es fehlt einfach lediglich die Anordnung/Vorgabe, dass an K-Terminen nur derjenige teilnehmen kann/darf, der zumindest einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, besser noch einen negatven PCR-Test.
    Das wird im Grunde überall gefordert und verlangt. Was ist eigentlich daran so schwer?

    Ich vermute es liegt daran, dass niemand der Entscheidungsträger annähernd weiß was überhaupt ein K-Termin ist und wie dieser unter welchen Bedingungen abläuft.
    In keiner C- oder F- Sitzung erscheint so eine geballte Anzahl an Interessenten (unabhängig ob Bieter oder nur Zuschauer) und in Strafverfahren werden Zeugen einzeln aufgerufen und nach der Aussage wieder entlassen.

    In K-Terminen sitzen wir mit 30 Personen plus mind. 1 Std.plus im Saal und kaum jemand verlässt den Saal. "Man" reist heute aus dem ganzen Bundesland an, um dem "happening" beizuwohnen. Bei mir zuletzt sogar aus Amelo-Holland !

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

    Einmal editiert, zuletzt von Luedenscheid42 (12. Mai 2021 um 20:05)

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