Guten Morgen zusammen!
Meine Kollegin hat Beratungshilfe bewilligt für Trennung- und Trennungsfolgesachen.
Der RA hat bereits abgerechnet für Trennungsunterhalt und die Vergütung wurde auch festgesetzt von der KB.
Nun wird eine neue Liquidation eingereicht wegen Sorge- und Umgangsrecht. Meine Kollegin hatte vorher angemerkt, dass ein neuer Schein nicht erteilt wird, da der RA bereits abgerechnet hat.
Für mich fällt Sorge- und Umgangsrecht unter Folgesachen. Bezüglich der Umgangsregelungen ist ja aber die Inanspruchnahme der Jugendämter vorrangig...
Das würde ich ja anmerken - dem steht aber entgegen, dass es schon als Folgesache anzusehen ist und BerH ja nunmal auch für die Trennungsfolgesachen bewilligt wurde.
Dass die verschiedenen Trennungsfolgen im Bereich der BerH verschiedene Angelegenheiten darstellen, ist m.E. klar.
Normalerweise würde ich wegen des Umgangs meckern und eine Bescheinigung des Jugendamtes verlangen. Aber in dieser Konstellation? Etwas inkonsequent, oder? Es wurde ja für Folgesachen bewilligt!
Ich mach das im Übrigen auch immer so und bisher stellten sich solche Probleme für mich nicht - vielleicht sollte ich für Folgesachen "mit Ausnahme der Umgangsregelungen" bewilligen.
Ich würde die erneute Liquidation jetzt einfach nur dem KB vorlegen und nicht mehr meckern wegen des Umgangsrechts. Oder wie seht ihr das?