Was geht hier schief?

  • Eine Bekannte von mir hat mit Abitur eine 2-jährige Bankausbildung gemacht.
    Sie hat nach Abschluss der Ausbildung sofort einen unbefristeten Vertrag erhalten.
    Bei den Banken gibt es 14 Monatsgehälter, vergleichbar mit A9 (eher A11, wenn man berücksichtigt, dass keine private
    Krankenversicherung bezahlt werden muss) zusätzlich Gewinnbeteiligung, Fahrkostenersatz, mehrtägige Skiausfahrten,
    Ausflüge, Weihnachtsfeiern, verbilligte Darlehen und Einkaufsmöglichkeiten usw. alles auf Kosten des Arbeitgebers.
    Jetzt werden noch Fort- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten (Fachwirt, Betriebswirt) angeboten, bei Gehaltsfortzahlung.

    Da kann man als Beamter nur staunen !

  • Driftet aber vom eigentlichen Thema weg. Die Durchfallquote wird nicht durch die fehlende Kinderbetreuung zu erklären sein und die Anzahl an Studienabbrecher nicht durch die überraschte Erkenntnis, dass man in der freien Wirtschaft mehr verdient. Und dass aus der Sonderlaufbahn für Rechtspfleger vielleicht doch nichts wird, haben die meisten schon vor dreißig Jahren vermutet.

  • Driftet aber vom eigentlichen Thema weg. Die Durchfallquote wird nicht durch die fehlende Kinderbetreuung zu erklären sein und die Anzahl an Studienabbrecher nicht durch die überraschte Erkenntnis, dass man in der freien Wirtschaft mehr verdient. Und dass aus der Sonderlaufbahn für Rechtspfleger vielleicht doch nichts wird, haben die meisten schon vor dreißig Jahren vermutet.

    :gruebel: Wo ging es hier denn um Kinderbetreuung?? Falsch zitiert?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Eine Bekannte von mir hat mit Abitur eine 2-jährige Bankausbildung gemacht.
    Sie hat nach Abschluss der Ausbildung sofort einen unbefristeten Vertrag erhalten.
    Bei den Banken gibt es 14 Monatsgehälter, vergleichbar mit A9 (eher A11, wenn man berücksichtigt, dass keine private
    Krankenversicherung bezahlt werden muss) zusätzlich Gewinnbeteiligung, Fahrkostenersatz, mehrtägige Skiausfahrten,
    Ausflüge, Weihnachtsfeiern, verbilligte Darlehen und Einkaufsmöglichkeiten usw. alles auf Kosten des Arbeitgebers.
    Jetzt werden noch Fort- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten (Fachwirt, Betriebswirt) angeboten, bei Gehaltsfortzahlung.

    Da kann man als Beamter nur staunen !

    Das ist doch aber etwas, was wirklich jeder vorher weiß.
    Was man nicht vorher weiß, sind
    - die Wartezeiten zwischen den Beförderungen (und gerade die erste wird vom OLG noch als Regelbeförderung nach sehr kurzer Zeit verkauft),
    - die individuelle Arbeitsbelastung,
    - tolle Programme, die einwandfrei funktionieren und enorm viel Zeit einsparen (:ironie:)...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Interessanter Thread, von dem man sich wünschen würde, dass auch die Personalverantwortlichen bei den OLGs und Ministerien aufmerksam mitlesen.

    In der Tat ist es inzwischen so, dass auch schlechtere bzw. weniger geeignete Bewerber als früher eingestellt werden, was eine Erklärung für die höhere Abbrecherquote ist. Wie sagte eine Kollegin so schön: "Heute stellen wir Leute ein, die hätten wir früher noch nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen". Das die Bewerberzahlen zurückgehen, ist Ausfluss der guten gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland. Aufgrund der hohen Beschäftigung und der entsprechenden Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt wirkt der Beamtenberuf, bei dem man sich die Sicherheit mit einem geringeren Einkommen erkauft, eben weniger attraktiv. Sollte sich die Wirtschaftslage wieder ändern, werden sicherlich auch die Bewerberzahlen wieder zunehmen und es ist wieder ein besseres vorheriges "Aussieben" möglich.
    Ob man den Personalern bzw. in den Ministerien verantwortlichen Personen einen großen Vorwurf in Richtung "verfehlte Personalpolitik" machen kann, vermag ich nicht zu beurteilen, gebe jedoch - bevor man die Keule schwingt - zu bedenken, dass manche Faktoren nicht zwingend rechtzeitig absehbar sind; z.B. wann genau jemand in den Ruhestand geht. Seit die Pensionsgrenze schrittweise angehoben wurde, gibt es - gefühlt - immer mehr, die frühzeitig in den Ruhestand gehen und sich je nach dem auch vergleichsweise kurzfristig dazu entscheiden. Man könnte natürlich hierfür (und weitere Unwägbarkeiten) einen gewissen Puffer einbauen, aber wenn dann (deutlich) zu viele Anwärter ausgebildet werden, kommen die Beschwerden aus der anderen Richtung, nämlich zum einen was das an Geld kostet und das man junge Leute ausbildet, die mit dem Abschluss außerhalb des Staatsdienstes wenig anfangen können. Ganz so einfach - wie viele Kollegen erreichen in 3 Jahren die Altersgrenze? --> so viele stellen wir jetzt ein - ist es leider nicht.
    Immerhin erkenne ich leichte Tendenzen, den Beruf wieder etwas attraktiver zu gestalten, in dem man zum einen in BaWü die abgesenkte Eingangsbesoldung wieder abgeschafft (gut, die wurde im Nachhinein auch für verfassungswidrig erklärt, aber das ist ein anderes Thema) und zum anderen - zumindest in meinem Bundesland - die Beförderungsaussichten durch Stellenhebungen spürbar verbessert hat. Inzwischen kenne ich Kollegen, die mit Anfang/Mitte 30 Amtsrat und Anfang 40 Oberamtsrat sind. Gut, insbesondere Letztere sind Ausnahmen, aber es gibt sie. Und gerade was die Beförderungsaussichten nach A12 angeht kann sich hier wirklich niemand mehr beschweren.

    Zum Punkt Studieninhalte / Dozenten:
    Hier ist tatsächlich eine Entwicklung in die falsche Richtung erkennbar. Ganz früher gab es in Schwetzingen noch die Rechtspflegerschule, heute ist es die Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege. Man will auf Biegen und Brechen mit "normalen" Fachhochschulen mithalten, die Fächer sind jetzt "Module" und die Inhalte in der zur Verfügung stehenden Zeit schlichtweg kaum vermittelbar. Gefühlt entfernt man sich immer mehr von der Praxis, in der es auf andere Qualitäten ankommt, und will einen wissenschaftlichen Anspruch erheben. Aus meiner Sicht ist das nix halbes und nix ganzes. Entweder ich erkenne den Sonderstatus an und lasse den pseudowissenschaftlichen Quatsch sein, oder ich mache aus dem Rechtspfleger eben einen Bachelor of Law.
    Dozenten gibt es immer gute und schlechte, das war früher schon so. Klar ist, dass die Auswahl nicht immer leicht ist und teilweise auch auf mysteriösen Wegen ohne Ausschreibung erfolgt. Mich wundert die Auswahl der Dozenten in Schwetzingen insofern, als dass man dort fast nur noch auf vergleichsweise junge Kollegen setzt und es kaum noch ältere und praxiserfahrene Kollegen gibt, wie ich sie noch genießen durfte. Wenn man Sprüche hört wie "der Abschluss ist schon über 10 Jahre her, da ist man zu weit vom Studium weg, um als Dozent geeignet zu sein" frage ich mich schon, was man sich dort eigentlich denkt. Ich fand damals gerade die reichhaltige Praxiserfahrung der Dozenten gut, denn dadurch wussten sie genau, auf was es ankommt und konnten die richtigen Schwerpunkte setzten. Heute kommen immer mehr junge Dozenten nach, die zu wenig Erfahrung in der Praxis haben - eine gesunde Mischung aus alt und jung wäre hier sicherlich von Vorteil.

    Vielleicht noch ein Wort zu den Klagen über die unfairen Klausuren über Themen, die in der Vorlesung nicht behandelt wurden: Die genauen Aufgaben kenne ich nicht, aber auch zu meiner Zeit gab es schon Klausuren zu Themen, die nicht explizit im Unterricht besprochen waren. Macht aber auch nix, wenn der Notenmaßstab entsprechend angelegt wird. Später als Rechtspfleger muss ich auch in der Lage sein, ein Problem zu lösen, welches ich bisher so noch nicht hatte oder kenne. Gerade darum geht's doch: Recht anwenden lernen.
    Wenn ich nur die besprochenen Fälle auswendig lerne und beherrsche, nützt es mir wenig, denn wenn der praktische Fall dann auch nur ein bisschen anders gelagert ist, komme ich nicht weiter. Ein gewisses "Rumgeheule" wegen angeblich zu schwieriger Klausuren scheint inzwischen in Mode zu sein - sowas gab es früher gefühlt nicht. Ehrlich gesagt habe ich diesbezüglich auch wenig Mitleid, denn wenn ich nur das auswendig lerne und kann, was explizit besprochen wurde, und nicht in der Lage bin, dieses Wissen auch auf einen anderen Fall zu übertragen, dann habe ich auch keine gute Note verdient. Mag sein, dass in Einzelfällen wirklich unfaire Klausuren gestellt wurden, aber in der Gesamtheit erscheinen mir diese Beschwerden als größtenteils ungerechtfertigt.

    Und was Starnberg angeht: Hört sich in der Tat unschön an und ich frage mich, was da in der Planung schief gelaufen ist. Man spricht ja schon seit Jahren davon, dass die FH nach Pegnitz umzieht, insofern ist es auch nachvollziehbar, dass in Starnberg nicht mehr groß investiert wird, aber so weit darf es trotzdem nicht kommen.
    Die andere Frage ist natürlich, ob Pegnitz unterm Strich so viel besser ist - von den Räumen her vielleicht, aber was die Lage und Freizeitmöglichkeiten angeht, wird der Umzug nach Pegnitz sicherlich ein krasser Abstieg.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ob man den Personalern bzw. in den Ministerien verantwortlichen Personen einen großen Vorwurf in Richtung "verfehlte Personalpolitik" machen kann, vermag ich nicht zu beurteilen, gebe jedoch - bevor man die Keule schwingt - zu bedenken, dass manche Faktoren nicht zwingend rechtzeitig absehbar sind; z.B. wann genau jemand in den Ruhestand geht. Seit die Pensionsgrenze schrittweise angehoben wurde, gibt es - gefühlt - immer mehr, die frühzeitig in den Ruhestand gehen und sich je nach dem auch vergleichsweise kurzfristig dazu entscheiden. Man könnte natürlich hierfür (und weitere Unwägbarkeiten) einen gewissen Puffer einbauen, aber wenn dann (deutlich) zu viele Anwärter ausgebildet werden, kommen die Beschwerden aus der anderen Richtung, nämlich zum einen was das an Geld kostet und das man junge Leute ausbildet, die mit dem Abschluss außerhalb des Staatsdienstes wenig anfangen können. Ganz so einfach - wie viele Kollegen erreichen in 3 Jahren die Altersgrenze? --> so viele stellen wir jetzt ein - ist es leider nicht.


    Sagen wir mal so: Sollte bei einer derartigen Planung versehentlich tatsächlich ein Plus, ein Zuviel an Kollegen herauskommen, so könnte man diese Stellen sofort mit den Vorbereitungen auf das Datenbankgrundbuch beschäftigen. Die Sorge, dass wir dann in 20 Jahren deswegen einen Personalüberhang haben, teile ich nicht: Erstens wird es sehr lange dauern, bis die Umstellung auf das DaBaG fertig ist, wenn man sie vernünftig und sorgfältig macht, und zweitens verschwände ein solcher Überhang über die Jahre in den weiter laufenden Pensionierungen, Elternzeiten, Krankheitsausfällen usw. Es würde ja schwerlich zehn Jahre lang jährlich einen erklecklichen Überhang geben.

    Wenn man natürlich der Auffassung ist, auch das geht alles so nebenher ...

    Zudem gab es früher ja einen gewissen Personalüberhang. Man hatte zu tun, es war aber einigermaßen stressfrei. Wenn dann einer ausgefallen ist, haben zwar alle gejammert, es ging aber. Heute ist der Personalstand auf Kante genäht. Urlaubsvertretung nicht machbar, Krankheitsvertretung schon gar nicht. Ab dem ersten ersten Ausfall schaukelt das Schiff, ab dem zweiten ist die Situation nicht mehr wirklich beherrschbar. Ein geringfügiger Personalüberhang wäre insoweit vielleicht sogar wünschenswert, weil man dann eine Eingreifreserve hätte, wenn es zu unvorhergesehenen Ausfällen kommt. Aber bitte, man kann es auch lassen. Dann will ich vom Haushaltsgesetzgeber aber auch kein Jammern mehr hören, wenn nichts mehr geht. Da die Situation bei dem umliegenden Gerichten ähnlich zu sein scheint, sehen wir nicht nur kein Licht am Horizont, sondern wir sehen auch den Horizont nicht. Wir haben nicht einmal mehr eine Ahnung, wo dieser Horizont überhaupt sein könnte.

    Von den Vorbereitungen für das DaBaG redet hier eh keiner mehr. Dass insoweit überhaupt etwas läuft, liegt an dem einen Idioten, der das mittels angeordneter (und daher bezahlter) Überstunden in seiner Freizeit macht. Und alles, was da nicht gemacht wird, wird uns hinterher wieder auf die Füße fallen. Uns. Dem Haushaltsgesetzgeber natürlich nicht, der steht ratlos da und hat das ja unmöglich ahnen können.

    Man könnte insoweit sehr wohl die Diskussion aufmachen, warum es eigentlich unzumutbar ist, für ein paar Jahre mal ein paar Leute zuviel im Staatsdienst zu haben (was ja anschließend über geringere Einstellungszahlen auch revidierbar wäre), aber natürlich den Beschäftigten ohne Weiteres zuzumuten ist, ein paar Jahre ein paar Leute zu wenig im Staatsdienst zu haben (was angesichts der Bevölkerungsentwicklung bald immer schwerer revidierbar werden dürfte).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • So nebenbei erwähnt, im Jahre 2003 wurden für Hessen und Thüringen zusammen 25 Anwärter (+ -) fertig, kleinster Jahrgang ever. Hessen hat damals seine eigenen Anwärter alle übernommen, Thüringen natürlich nicht, den reichten 5 oder 4.
    Aber ich behaupte mal, dass die ca. 12 hessischen Anwärter wohl damals nicht die Ausfallzahlen (Pensionäre, etc.) gedeckt haben, von Thüringen ganz zu schweigen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben


  • Zum Punkt Studieninhalte / Dozenten:
    Hier ist tatsächlich eine Entwicklung in die falsche Richtung erkennbar. Ganz früher gab es in Schwetzingen noch die Rechtspflegerschule, heute ist es die Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege. Man will auf Biegen und Brechen mit "normalen" Fachhochschulen mithalten, die Fächer sind jetzt "Module" und die Inhalte in der zur Verfügung stehenden Zeit schlichtweg kaum vermittelbar. Gefühlt entfernt man sich immer mehr von der Praxis, in der es auf andere Qualitäten ankommt, und will einen wissenschaftlichen Anspruch erheben. Aus meiner Sicht ist das nix halbes und nix ganzes. Entweder ich erkenne den Sonderstatus an und lasse den pseudowissenschaftlichen Quatsch sein, oder ich mache aus dem Rechtspfleger eben einen Bachelor of Law.
    Dozenten gibt es immer gute und schlechte, das war früher schon so. Klar ist, dass die Auswahl nicht immer leicht ist und teilweise auch auf mysteriösen Wegen ohne Ausschreibung erfolgt. Mich wundert die Auswahl der Dozenten in Schwetzingen insofern, als dass man dort fast nur noch auf vergleichsweise junge Kollegen setzt und es kaum noch ältere und praxiserfahrene Kollegen gibt, wie ich sie noch genießen durfte. Wenn man Sprüche hört wie "der Abschluss ist schon über 10 Jahre her, da ist man zu weit vom Studium weg, um als Dozent geeignet zu sein" frage ich mich schon, was man sich dort eigentlich denkt. Ich fand damals gerade die reichhaltige Praxiserfahrung der Dozenten gut, denn dadurch wussten sie genau, auf was es ankommt und konnten die richtigen Schwerpunkte setzten. Heute kommen immer mehr junge Dozenten nach, die zu wenig Erfahrung in der Praxis haben - eine gesunde Mischung aus alt und jung wäre hier sicherlich von Vorteil.


    :meinung:

  • Bezüglich der Dozentensituation in Schwetzingen kann ich hiro nur Recht geben. Im ersten Studienjahr gab es einige Bewerber für die Stellen als Dozent, die bei uns probeweise eine Unterrichtsstunde abhalten sollten. Trotz schlechter Bewertung (von fast allen Studenten) wurden diese eingestellt. Im zweiten Studienjahr konnte man sich dann damit rumschlagen.

    Gerade was die "Richterfächer" angeht, fand ich es auch immer sehr befremdlich, wenn der Dozent vorne stand und gesagt hat: "Ich hab keine Ahnung, was ein Rechtspfleger eigentlich macht oder inwieweit das Thema für Sie relevant ist." Und wehe man hat Fragen zur Praxis gestellt ...

  • Jap im Endeffekt kam genau das raus was ich mir schon gedacht habe: Kleinigkeiten wie W-Lan werden gemacht, größere Arbeiten werden nicht in Angriff genommen da die FH offiziell zum Finanzministerium gehört (also auch unsere Dozenten dorthin abgeordnet sind) und Finanz anscheinend kein weiteres Geld zur Verfügung stellen will (auch im Hinblick auf Pegnitz).
    Dazu kommt dann natürlich dass sich die Planungen in Pegnitz verzögern, laut Flurfunk soll es sogar schon Überlegungen geben ob das mit Pegnitz überhaupt noch was wird...

    Nachtrag: Hier noch ein paar Links die Starnberg betreffen:
    2017:
    http://by.bdr-online.de/index.php/news…st-in-starnberg

    => wurde abgelehnt

    2018:
    http://by.bdr-online.de/index.php/news…f-aus-starnberg

    http://by.bdr-online.de/index.php/news…it-in-starnberg

    http://by.bdr-online.de/index.php/news…innung-im-fokus

    2019:
    http://by.bdr-online.de/index.php/news…raktiver-machen

  • Gerüchten nach, soll es auch in Bad Münstereifel eine erhebliche Anzahl von Abbrechern gegeben haben. Es ist möglicherweise nicht nur ein Starnberger Problem.

  • Gerüchten nach, soll es auch in Bad Münstereifel eine erhebliche Anzahl von Abbrechern gegeben haben. Es ist möglicherweise nicht nur ein Starnberger Problem.

    So habe ich das erst heute wieder gehört. Offenbar gab es überdurchschnittlich viele Abbrecher. Dazu in den letzten Jahren relativ viele Durchfaller und fertige Rechtspfleger, die dann aber die Urkunde nicht angenommen haben. Oder nach kurzer Zeit zugunsten anderer Arbeitgeber das Weite gesucht haben. Man munkelt von einer Arbeitsgruppe beim OLG, die die Gründe hierfür beleuchten soll...
    Wir hatten auch schon Anwärter, die ihren Ausbildern gleich gesagt haben, dass sie sowieso im Anschluss Teilzeit arbeiten und Jura studieren werden.
    Man merkt - so heißt es - auch an den Fragen der Bewerber im Vorstellungsgespräch, bzw. deren Reaktion auf die gegebenen Antworten, dass die Vorstellungen der Justiz und der Bewerber wohl nicht unbedingt kompatibel sind. So etwa im Hinblick auf Heim-/Telearbeit, Vertrauensarbeitszeit oder die (Un-)Möglichkeit kurzfristig den Arbeitsort zu wechseln aber auch was Beförderungen und "Weiterkommen" angeht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Was auf jeden Fall in Bad Münstereifel auffällt, ist die Zusammensetzung der Anwärter.
    Mittlerweile bestehen 2/3 bis 4/5 eines Jahrgangs aus Frauen.
    Ich bezweifle, dass dies nur daran liegt, dass Frauen grundsätzlich bessere Abiturnoten haben.
    Eher gehe ich davon aus, dass die männlichen Abiturienten mit guten Noten sich nicht bei der Justiz bewerben.

    Die Gründe dafür sind schnell aufgezählt:
    (vergleichsweise) geringes Einstiegsgehalt, kein Einfluss auf das Einsatzgebiet (örtlich und sachlich) in der Probezeit,
    schlechte Beförderungs-Aussichten, strammes Pensum.
    Wer bereit und in der Lage ist, viel zu leisten und dafür ein gutes Gehalt und einen schnellen Aufstieg im Beruf erwartet,
    ist in der Justiz fehl am Platz. Die Berufsaussichten in der freien Wirtschaft sind da z.Zt. deutlich besser.
    Nicht umsonst gibt es so viele freie Stellen für Ärzte, Ingenieure und Informatiker im öD.
    Dies schlägt langsam auch auf die Rechtspfleger durch.

    Das so viele Frauen mit guten Abi-Noten trotzdem unseren Beruf ergreifen,
    ist auch schnell erklärt:
    Mutterschutzzeit, Elternzeit, Jobgarantie während der Abwesenheit auf Grund Kinderziehung, (jahre)langer Erziehungsurlaub,
    Möglichkeit der Teilzeitarbeit (auch unterhälftig), Unkündbarkeit.
    Das alles bietet die freie Wirtschaft eher nicht an.

    Da auch dort die Karriere mit Kindern eher die Ausnahme ist,
    ist es egal, dass die Karriereaussichten in der Justiz mau sind.
    Für Frauen mit einem Kinderwunsch ist der Rechtspfleger-Beruf eindeutig eine gute Wahl.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    3 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (6. Juni 2019 um 16:53)

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