Gibt es bei der Bewilligung von Urlaub Kriterien die einen vorrangigenUrlaubsanspruch begründen?
Macht es einen Unterschied, ob ich
a) verheiratet bin und leibliche Kinder habe oder
b) ich mit jemandem nur zusammenlebe, der ein Kind aus vorangegangenerBeziehung hat und von der Ex-Partnerin die Urlaubszeiten vorgeschrieben bekommt,da diese im Bereich der Ferienzeiten liegen sollen?
Bei der Variante b) ist zu bemerken, dass weder eineVerbindung durch Heirat noch eine verwandtschaftliche Bindung zum Kind besteht.