Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Habe eine Erbausschlagung einer Betreuerin für den Betroffenen.
Wir nehmen hier immer direkt den Genehmigungsantrag in der Ausschlagung auf und leiten diesen an das BetreuungsG weiter.
In meinem Fall ist die Weiterleitung versehentlich unterblieben, Frist ist nun abgelaufen.
Muss die Betreuerin nun anfechten oder kann das Nachlassgericht eine Art Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewähren?
Liebe Grüße