Übertragung der Nachlassverfahren auf Notare vom Tisch ?

  • Ich finde die Anknüpfung am letzten ständigen Aufenthaltsort weniger günstig. Herrscht nicht eher die Vorstellung "Ich bin Deutscher, also gilt für mich deutsches Recht!"?



    Aus deutscher Sicht wohl ja. Es ist aber ja gerade eine europäische einheitliche Regelung geplant, und da gibt es in anderen Ländern wohl andere Meinungen.
    Zitat aus der Begründung zu Art. 16 des Verordnungsentwurfs (siehe Link unter https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…htsVO-Vorschlag bei #1):
    "Das Kollisionsrecht mehrerer Mitgliedstaaten und alle modernen Rechtsinstrumente wie das Haager Erbrechtsübereinkommen stellen daher auf den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungskriterium ab."

  • Wenn ein rechtlicher Laie seinem Beruf im Ausland nachgeht oder seinen Lebensabend im Ausland verbringt, kommt er bestimmt auf die Idee, dass er nun nach dem jeweiligen ausländischen Erbrecht beerbt wird. Ich halte eine solche Annahme für einigermaßen abwegig.

  • Es geht wohl darum, dass wir die EU nicht mehr als Ausland wahrnehmen sollen, sondern unsere Heimatländer nur noch als Provinzen des Brüsseler Reichs.

    Anregern
    Wäre es vielleicht besser, diese Diskussion auszulagern -:teufel: - nach
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…htsVO-Vorschlag
    denn mit Aufgabenübertragung auf Notare hat dies nichts gemein?

  • Der Justizminister Niedersachsens, Herr Busemann, hat auf dem 2. Oldenburger Rechtspflegertag am 28.10.2010 in Rastete mitgeteilt, dass das Land Nds. und weitere Bundesländer nach wie vor an einer entsprechenden Öffnungsklausel zur Ausgliederung der NL-Gerichte interessiert seien.
    Die angedachte komplette Auslagerung sei derzeit aber nicht durchsetzbar, da die für die erforderliche Grundgesetzänderung erforderliche Mehrheit nicht vorhanden sei.
    MAn denke daher derzeit über Alternativen nach, die z.B. so aussehen könnten, dass Teilbereiche der nachlassgerichtlichen Tätigkeit auf die Notare übertragen werden. Als Beispiel nannte Minister Busemann die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, für die man sich die ausschließliche Zuständigkeit von Notaren gut vorstellen könne.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • MAn denke daher derzeit über Alternativen nach, die z.B. so aussehen könnten, dass Teilbereiche der nachlassgerichtlichen Tätigkeit auf die Notare übertragen werden. Als Beispiel nannte Minister Busemann die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, für die man sich die ausschließliche Zuständigkeit von Notaren gut vorstellen könne.



    Hm, und die Ausschlagungen??
    Ach nee, die bringen ja kein Geld!:daemlich

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Naja, Erbscheinsanträge fallen ja derzeit auch schon in deren Tätigkeitsfeld. Über Qualität müssen wir uns ja nicht unterhalten :(.

    Sofern es dann eine ausschließliche Zuständikeit der Notare gibt, ist für das Gericht nicht viel verloren.
    Zwar ist dort keine Antragsaufnahme mehr möglich, was Personalverschiebungen zur Folge haben wird, aber die endgültige Entscheidung über den Antrag bleibt beim Gericht, so dass eventueller Schwachsinn noch ausgebügelt werden kann.

    Es bleibt aber die Frage, ob die Notare, bzw. deren Interessenvertretungen sich damit zufrieden geben, oder ob sie nach dem kleinen Finger auch noch den ganzen Arm haben wollen.

    Besser wäre natürlich das ganze so zu lassen, wie es ist, aber gegen den Sparwahn ist kein Kraut gewachsen, so dass man evtl. über diese Alternative noch ein klein wenig glücklich sein könnte, so sie denn in Erwägung gezogen wird...

  • Sparwahn hin oder her. Entweder ganz oder gar nicht. Wobei mir "gar nicht" natürlich besser gefällt.

    Vom LG-Präsidenten kam eine neue Idee: Man könnte in Betreuungssachen die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen dem Rechtspfleger übertragen. In Zivilsachen könnten die Rechtspfleger in einfach gelagerten Fällen nach § 495a ZPO entscheiden... So könnte man den Wegfall dann ausgleichen...

  • Jawoll, dann gibt es einen Anerkenntnisbeschluss, einen Versäumnisbeschluss, einen § 495a-Beschluss... ... ...

    Dieser Sparfimmel geht so lange, bis nichts mehr geht. Die Leute mit solchen Ideen werden noch befördert und wenn das Ganze irgendwann retour gefahren wird, werden die Initiatoren dafür auch befördert. Hoch lebe das System und das Lobby-Interesse.

  • Jawoll, dann gibt es einen Anerkenntnisbeschluss, einen Versäumnisbeschluss, einen § 495a-Beschluss... ... ...


    ...der dann auf "besonders qualifizierte Rechtsanwälte" i. S. d. (neu zu schaffenden) § 12b BRAO übertragen wird...

    Anderer Vorschlag: Rechtsmittel werden künftig nicht mehr durch Gerichte, sondern durch Rechtsgutachten öffentlich vereidigter Sachverständiger entschieden. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bestätigt das Gutachten, womit wir die grundgesetzlich geforderte gerichtliche Entscheidung hätten...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • MAn denke daher derzeit über Alternativen nach, die z.B. so aussehen könnten, dass Teilbereiche der nachlassgerichtlichen Tätigkeit auf die Notare übertragen werden. Als Beispiel nannte Minister Busemann die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, für die man sich die ausschließliche Zuständigkeit von Notaren gut vorstellen könne.



    Hm, und die Ausschlagungen??
    Ach nee, die bringen ja kein Geld!:daemlich



    :daumenrau Genau so ist es! :mad:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • MAn denke daher derzeit über Alternativen nach, die z.B. so aussehen könnten, dass Teilbereiche der nachlassgerichtlichen Tätigkeit auf die Notare übertragen werden. Als Beispiel nannte Minister Busemann die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, für die man sich die ausschließliche Zuständigkeit von Notaren gut vorstellen könne.



    Hm, und die Ausschlagungen??
    Ach nee, die bringen ja kein Geld!:daemlich



    :daumenrau Genau so ist es! :mad:



    Doch, mind. 10 €.


  • Vom LG-Präsidenten kam eine neue Idee: Man könnte in Betreuungssachen die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen dem Rechtspfleger übertragen.



    :eek: Das war hoffentlich nicht ernst gemeint.



    Doch. Schließlich werden in den nächsten Jahren die Betreuungssachen zunehmen. Es ist nicht ersichtlich warum ein Richter, sprich Volljurist, mit dieser Tätigkeit betraut werden soll. Dies könne dann auch der Rechtspfleger.

    Aber aufgrund des Sparzwanges (2 % Einsparungen jedes Jahr - egal wie) müssen auch Stellen (auch Richterstellen) gestrichen werden. Und wenn die Richter Mangelware werden, muss die notwendige Arbeit gut eingeteilt werden.

  • Ja, der Sparwahn treibt so sein Blüten ... bei uns durch unseren Linken-Justizminister erstmal die Schließung von Gerichten vom Tisch. Jedoch kriegt das bald keine Solidarpaktmittel mehr, dass bedeutet, dass bis Ende 2014 über 700 Stellen gestrichen werden ... das sind 13,9% ... das wird noch richtig lustig.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Sparwahn hin oder her. Entweder ganz oder gar nicht. Wobei mir "gar nicht" natürlich besser gefällt.

    Vom LG-Präsidenten kam eine neue Idee: Man könnte in Betreuungssachen die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen dem Rechtspfleger übertragen. In Zivilsachen könnten die Rechtspfleger in einfach gelagerten Fällen nach § 495a ZPO entscheiden... So könnte man den Wegfall dann ausgleichen...



    Hat sich der Herr Präsident auch dazu geäußert, wie das ohne Änderung des Grundgesetzes vor sich gehen soll? Mir scheinen hier einige Leute den rechtlichen Verstand zu verlieren, so sie jemals einen hatten.

  • Sparwahn hin oder her. Entweder ganz oder gar nicht. Wobei mir "gar nicht" natürlich besser gefällt.

    Vom LG-Präsidenten kam eine neue Idee: Man könnte in Betreuungssachen die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen dem Rechtspfleger übertragen. In Zivilsachen könnten die Rechtspfleger in einfach gelagerten Fällen nach § 495a ZPO entscheiden... So könnte man den Wegfall dann ausgleichen...



    Hat sich der Herr Präsident auch dazu geäußert, wie das ohne Änderung des Grundgesetzes vor sich gehen soll? Mir scheinen hier einige Leute den rechtlichen Verstand zu verlieren, so sie jemals einen hatten.



    Weil alle Länder sparen müssen, und es für derartige Vorschläge immer Sympathisanten auch in anderen BL gibt, kann man das doch versuchen :)

  • Das Problem mit der Übertragung, die ja schon jetzt möglich wäre, ist, dass es ja auch keine ausreichende Rpfl. gibt. Wir haben jetzt schon zu wenige. Die Studienplätze wurden stark reduziert. Die neuen Koll. decken nicht einmal die Pensionäre ab.

    Zusätzliche Aufgaben gehen gar nicht. Dabei müsste man sich auch auch ünber die Besoldung unterhalten. Statt R1 nur A9 kann auch nicht sein.

    How can I sleep with Your voice in my head?

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