Überlastungsanzeige überflüssig

  • naja

    ich habe auf ausdrücklichen Hinweis meiner damaligen stellvetr. Gl in meine PA eingesehen und dort mehrere Ss vorgefungen von denen ich keine Kenntnis hatte, obwohl diese ein Dienstleistungszeugnis betrafen. Erst nach mehrmaliger schriftlicher Intervention und drohen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wuden diese Ss entfernt . es mag die Ausnahm sein aber mir ist es passiert warum wo anders nicht auch

    gruß

    wulfgerd

  • Interessant, dass ein Beitrag von mir aus einem anderen Bereich, hier als Ausgangspunkt für einen neuen Thread in einem völlig anderen Bereich genommen wurde. Bin erst heute darauf gestoßen. Interessant sind die darauf geäußerten Meinungen aber schon. Zuzustimmen ist wohl, dass es dann wohl ratsam ist, wenn man befürchten muss, von außen wegen liegen gebliebener Arbeit angezählt zu werden. Das muss dann eben jeder selber entscheiden, ein Direktor nimmt es nicht übel, dem anderen stößt es eben sauer auf. Da kann man wohl einfach keine Pauschalempfehlung geben.

    Ungeachtet dessen muss man eben seine Arbeit so gut es geht effektiv gestalten (Nutzung EDV u.ä., Arbeitsorganisation, Aktenumläufe ....) und vor allem wichtigere Dinge von weniger wichtigen Dingen unterscheiden lernen, was häufig unsere Berufsanfänger so noch gar nicht beherrschen, dafür dann aber nur 70% ihres Pensums schaffen, leider zu Lasten der anderen. Es gibt ja viele Dinge, die im Ermessen des Rechtspflegers liegen (Beispiel: fordere ich bei Beratungshilfe vom Harz4-Empfänger noch den aktuellen Kontoauszug an oder nicht; mache ich beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eine ZwiVerfg. oder streiche ich gleich oder sehe ich darüber hinweg, wenn mein Zinsprogramm um einen Euro ein anderes Ergebnis errechnet; wie häufig mache ich eine PKH-Überprüfung innerhalb der 4 Jahre und bei wem .... und und und), wo man das Ermessen auch ausschöpfen kann.

    Ich persönlich bin an einem kleinen Gericht, habe im Moment 5 Fachbereiche am Halse (überall darf man zu Fortbildungen oder Stellungnahmen und Berichte schreiben), vertrete noch 2, bin EDV-Betreuer für das ganze Gericht, Personalrats-V., und habe noch kleinere Funktionen, die auch Fortbildungen erfordern (Ersthelfer) -- da muss ich jeden Tag aufs Neue überlegen, wie ich möglichst effektiv arbeite und mich auf das wesentliche konzentriere.


  • Ich persönlich bin an einem kleinen Gericht, habe im Moment 5 Fachbereiche am Halse (überall darf man zu Fortbildungen oder Stellungnahmen und Berichte schreiben), vertrete noch 2, bin EDV-Betreuer für das ganze Gericht, Personalrats-V., und habe noch kleinere Funktionen, die auch Fortbildungen erfordern (Ersthelfer) -- da muss ich jeden Tag aufs Neue überlegen, wie ich möglichst effektiv arbeite und mich auf das wesentliche konzentriere.


    Und? Schon eine Überlastungsanzeige geschrieben?

  • Habe ich noch nicht, weil es nichts bringt. Und die Dinge, von denen Gefahr drohen könnten, werden eben mit Priorität behandelt. Die Vielfalt der zu bearbeitenden Gebiete hat zumindest einen Vorteil: Was man an einer Stelle mehr investieren muss (ich sage mal als Beispiel: Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung), kann man vielleicht an anderer Stelle wieder rausholen (hier nenne ich mal lieber kein Beispiel, weil dann gleich erfahrungsgemäß wieder welche kommen, die meinen, auch dort müsse man sich eben mehr Zeit nehmen - ohne dazu zu sagen, woher man etwas nehmen soll, was nicht da ist).

  • Warum, solange man seine Arbeit schafft ?

    Im Übrigen ist dieses Forum in der Masse der Beiträge kein "Abhängen", sondern ein Geben und Nehmen, ein Fragen und Antworten, eine Information über neueste Rechtsprechung .....
    Der Gewinn (ersparte Zeit, sich die Erkenntnisse an anderer Stelle zu suchen) ist u.U. viel höher einzustufen als die Zeit die man durch das Herumstöbern vielleicht verliert. Übrigens: Ich bin der letzte im Hause, während ich dies hier schreibe, alle anderen gönnen sich schon ihr Privatleben.

  • Manchmal hilft auch einfach ein bisschen weniger im Rechtspflegerforum abzuhängen...


    Alleine schon "abhängen". Sicherlich gibt es auch einige wenige, die das so handhaben - mir würden sogar etliche Nicks einfallen - aber das generell in den Raum zu stellen ist doch wohl kaum ernst gemeint?!

  • Richtig !

    Ich finde es beachtens- und bemerkenswert , dass Andy.K -trotz seiner erheblichen Belastungen - uns im Forum mit fundierten Beiträgen versorgt.

  • Richtig !

    Ich finde es beachtens- und bemerkenswert , dass Andy.K -trotz seiner erheblichen Belastungen - uns im Forum mit fundierten Beiträgen versorgt.

    :daumenrau
    (Und ich hoffe doch, dass er für SEINE Aufgaben hier ebenso gute Impulse findet und dadurch auch vom Forum profitiert (wie dann sein Dienstherr). Mir geht es jedenfalls so.

  • Zitat

    Alleine schon "abhängen". Sicherlich gibt es auch einige wenige, die das so handhaben - mir würden sogar etliche Nicks einfallen - aber das generell in den Raum zu stellen ist doch wohl kaum ernst gemeint?!



    Ich vermute mal, dass "Bud Spencer" den Kommentar im Kontext dieses Postings von AndyK im Zwangsvollstreckungsthread gepostet hat:

    Zitat

    Da muss man gerade in der Zwangsvollstreckung, wo mancher Schuldner schon seit 20 Jahren seine Forderung nicht bezahlt hat, sehr wohl darüber nachdenken, an welcher Stelle man wie genau prüfen muss. (..) Und dann überlege ich mir, ob ich wegen einer fragwürdigen Gebühr, wegen ein paar Cent Zinsen (etc.) massenhaft Arbeit mache, oder lieber mit etwas mehr Genauigkeit an meine familiengerichtliche Genehmigung herangehe. Das ganze System von Pebb§y ist gar nicht so ausgelegt, dass man in allen Bereichen gleichermaßen herangeht - bei meinen Beurteilungen wurden mir im Gegenteil immer sehr hoch angerechnet, zwischen wichtigen Sachen und weniger wichtigen Sachen gut differenzieren zu können, wodurch ich wenigstens annähernd mein Pensum schaffen kann.

    Und in einem gebe ich Bud Spencer Recht: Schuldnerschutz geht -zumindest bei mir- dem Posten von Beiträgen im Rechtspflegerforum vor.

    Gruß
    DeliriumDriver

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Richtig !

    Ich finde es beachtens- und bemerkenswert , dass Andy.K -trotz seiner erheblichen Belastungen - uns im Forum mit fundierten Beiträgen versorgt.

    :daumenrau
    (Und ich hoffe doch, dass er für SEINE Aufgaben hier ebenso gute Impulse findet und dadurch auch vom Forum profitiert (wie dann sein Dienstherr). Mir geht es jedenfalls so.


    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Das Forum ist doch eigentlich nichts anderes als eine Wissensdatenbank und in diesem Sinn nicht mehr und nicht weniger wert, als bspw. Kollegen zu befragen oder in juris zu recherchieren oder Fachzeitschriften zu lesen.
    Es macht doch keinen Sinn, das Rad immer neu erfinden zu wollen, wenn es vielleicht Kollegen gibt, die dasselbe oder ein vergleichbares Problem schon hatten und für sich gelöst haben oder nicht gelöst haben, aber andere Denkansätze usw.

    Ich kenne die Situation, die AndyK beschreibt, aus eigener Erfahrung an einem sogen. "mittleren" AG mit sieben Richtern und fünf Rechtspflegern incl. ZVG-Abteilung, Familiengericht ...
    Bei Misch-Referaten bleibt dir nichts übrig, als Prioritäten zu setzen ... und da kommt wieder unsere Unabhängigkeit ins Spiel: ich darf bzw. muss selbst entscheiden und verantworten, welchen Fall in welchem Rechtsgebiet ich mit welcher Intensität bearbeite. Keiner kann mir das vorschreiben!

  • Manchmal hilft auch einfach ein bisschen weniger im Rechtspflegerforum abzuhängen...



    :daumenrun

    Für so einen Beitrag hätte ich vielleicht noch zu Zeiten der Gummizelle Verständnis gehabt oder wenn jemand ausschließlich im Smalltalk postet und sich parallel dazu über zuviel Arbeit beschwert.

    Was man von Andy K. nicht behaupten kann!

    Es ist doch hier ein fachlicher Austausch wie im realen Leben auch. Da tauscht man sich doch ebenfalls unter Kollegen aus.

    Hinzu kommt, dass nicht jeder die Möglichkeiten eines größeren / großen Gerichts hat. Wenn ich mal auf der Leitung stehe, kann ich mal eben einen der zehn anderen Kollegen fragen, die wie ich (fast) ausschließlich Betreuungen bearbeiten. An einem kleineren Gericht biste doch oft Einzelkämpfer und der Vertreter ist meist keine verlässliche Stütze, sondern heilfroh, wenn er die Urlaubsvertretung halbwegs heil übersteht (ist nicht böse gemeint, ginge mir genauso)

    Ich stelle grade fest, dass ich Zeit vergeudet habe: ich hab diesen Quatsch kommentiert.

  • Ich starte mal den Versuch, wieder zum Thema zurückzukehren.

    Habe ich noch nicht, weil es nichts bringt. Und die Dinge, von denen Gefahr drohen könnten, werden eben mit Priorität behandelt. Die Vielfalt der zu bearbeitenden Gebiete hat zumindest einen Vorteil: Was man an einer Stelle mehr investieren muss (ich sage mal als Beispiel: Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung), kann man vielleicht an anderer Stelle wieder rausholen (hier nenne ich mal lieber kein Beispiel, weil dann gleich erfahrungsgemäß wieder welche kommen, die meinen, auch dort müsse man sich eben mehr Zeit nehmen - ohne dazu zu sagen, woher man etwas nehmen soll, was nicht da ist).



    Weil es nichts bringt? Was erwartest Du denn von einer Überlastungsanzeige?
    Wenn Du erwartest, dass sich mit der Anzeige Dein Arbeitspensum halbiert und am nächsten Tag die überfälligen Akten aus Deinem Büro verschwunden sind, dann wirst Du ganz sicher enttäuscht und kannst mit Recht behaupten: Das bringt doch nichts!
    Wenn Du dagegen erwartest, dass sich die Verantwortlichen mit der Angelegenheit auseinandersetzen und ernsthaft prüfen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, dann könntest Du schon mehr Glück haben. Vorausgesetzt, Du hast eine fähige Geschäftsleitung (was abseits des subjektiven Empfindens in den meisten Fällen zutrifft). Wenn Du dann auch noch ein entsprechendes Feedback bekommst, dann dürften Deine Erwartungen erfüllt sein.
    Du kannst Deine Überlast auch mit der Erwartung anzeigen, dass die Geschäftsleitung in dieser Angelegenheit bösgläubig wird und Du im Falle eines Regresses in Anspruch genommen werden sollst. Dieser Erfolg scheint erst mal sicher, es sei denn, dass bei objektiver Betrachtung gar keine Überlastung vorliegt, sondern allenfalls eine mangelhafte Leistung Deiner Person.
    Deshalb muss ich der Überschrift widersprechen. Eine Überlastungsanzeige ist nicht überflüssig, sondern bei Vorhandensein einer Überlastung sogar notwendig!
    Mit anderen Worten: Es macht zwar keinen Sinn, sich über das Wetter zu beschweren, wohl aber über den defekten Schirm!

  • ich sehe das auch so wie mitwisser.

    Ich bin grundsätzlich auch ein typ, der zuerst überlegt, ob es sinn macht sich aufzuregen oder zu beschweren. Aber in wenigen Ausnahmen geht es schlichtweg ums Prinzip, auch wenn ich weiß, dass es nichts bringt. Wichtig ist für mich nur, dass die Verwaltung nicht sagen kann, wir wussten von nichts, was hier gerne gemacht wird. Wenn es mir an den Hintern gehen könnte, dann sicher ich mich ab. Außerdem kann man nicht sicher sein, dass - wenn genügend solcher Anzeigen vorliegen - nicht doch was passiert. Also schreibe ich Überlastungsanzeigen und informiere auch über gravierende Missstände schriftlich.

  • eine Überlastungsanzeige schreiben ist ja nicht (immer) gleichbedeutend mit sich beschweren.
    Wenn mein Pensum aufgrund falscher Verteilung zu hoch ist, würde ich zunächst ein Gespräch mit dem GL/Direktor suchen statt gleich eine Überlastungsanzeige zu erstatten.

    Hier geht es - wie gesagt - vielmehr um die Haftung als um eine echte Beschwerde, da bei Überlastung aufgrund von Personalmangel der Überlastete und der Vorgesetzte ja einer Meinung sind/sein sollten.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich bearbeite auch mehrere Sachgebiete. Aus meiner Sicht entbehrt es jedweder Nachvollziehbarkeit, wenn sich jemand über die Belastung beklagt mit der Folge qualitativer Abstriche bei der Bearbeitung bestimmter Sachgebieten und gleichzeitig in durchaus erheblichem Ausmaß Zeit findet, hier zu posten.

  • Na dann: Noch mehr übernehmen, hier nicht mehr posten und das (hilfreiche?) Forum dicht machen. In meinem Beritt sollen alsbald eh noch 11 Stellen aus diesen vermaledeiten Konsolidierungsgründen gestrichen werden.

    Ich finde es interessant, dass unter dem Strich diejenigen, die sich noch bereit erklären, hier Unterstützung und Hilfe zu leisten, sich das auch noch vorwerfen lassen sollen. Hier eine Fachfrage zu beantworten und aktenüberlastet zu sein sind doch wohl 2 Paar Stiefel. Die Nur-Smalltalk-Poster(innen) bilden ja (zum Glück) die Ausnahme.
    Wer keine Hilfe braucht oder geben will, der kann sich abmelden und sich ganz auf sein Dezernat konzentrieren. Das bleibt jedem völlig unbenommen. Fehlt nur noch, das Forum ist Schuld am Burnout-Vorkommen und allgemeinen Krankenstand in der Justiz. Das ist mir erheblich zu einfach gedacht und an den Haaren herbeigezogen.

  • Gerade las ich in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel zum Thema "Mittelmaß", welches seit einiger Zeit leider verloren gehe. Danach seien Extreme selten hilfreich, und die Mitte würde nicht ohne Grund golden genannt.

    Ich persönlich finde das Forum außerordentlich hilfreich. Wenn man nun im Forum postet, kostet das frag- und zweifellos Zeit. Das ist ein Faktor, auf den man aufpassen muss, wie ich auch schon an manchen Tagen festgestellt habe. Wenn ich mich hier verzettelt habe, kann ich daheim natürlich nicht mein Leid klagen.

    Zur Entscheidungsfindung gibt es je nach Bundesland, Amtsgericht und Abteilung, in dem/der man arbeitet, viele, wenige oder auch keine anderen Kollegen, Bücher oder Online-Angebote, die man zu Rate ziehen kann. Wer daheim viele Kollegen und Bücher hat, braucht dieses Forum vielleicht weniger. Andere - so genannte Einzelkämpfer, auch in plötzlichen Vertretungsfällen - sind froh drum.

    Andererseits steht aber auch fest, dass ein Forum, das nur aus Fragenden besteht, diesen Zweck schon mal nicht nicht erfüllen kann.

    Ferner dient das Forum neben dem Klären akuter Fragen auch der Grundsatzdiskussion in dem einen oder anderen Bereich. Dass solche Grundsatzdiskussionen - beispielhaft: § 15a RVG, GbR, P-Konto - überhaupt aufkommen, liegt wohl eher in anderer Leute Verantwortlichkeiten. Sie liegen zudem in unserem Berufsbild begründet (§ 9 RPflG), denn sonst könnte ja auch einfach die jeweilige Justizverwaltung sagen, wo's lang geht.

    Wenn aber keiner mitdiskutiert, klappt auch das nicht recht.

    Wenn jemand zum Klären juristischer Fragen Kommentierungen und Rechtsprechung wälzt, finden das alle in Ordnung. Wenn er zum Zwecke der juristischen Diskussion literarisch tätig wird und das im Rpfleger, in der FGPrax etc. veröffentlicht wird, ist das auch in Ordnung, solange er sonst seine Arbeit schafft. Wenn sich hier jemand zu einem Fachthema äußert, ohne sich dabei in Banalitäten zu ergehen, sollte das - denke ich - auch in Ordnung sein.

    Die Wahrheit zwischen Engagement in der Aktenbearbeitung vor Ort und hier wird wohl auch mehr mittig liegen.

    Ohnehin werden wir hier nur schwer beurteilen können, wieviel Zeit jemand worin verwendet. Z. B. wissen wir üblicherweise nicht, wieweit ein Kollege, der hier postet, zum Ausgleich später ohne Zeitausgleich in der Arbeit sitzt und etwas arbeitet.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich persönlich kann auch keine 12 Stunden am Tag kontrolliert und konzentriert meine Akten bearbeiten. Da braucht es irgendwann mal eine Pause. Ich verbringe diese im Forum, andere "Arbeiter" trinken vielleicht Kaffee, klönen mit den Kollegen oder gönnen sich eine Zigarette.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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