Guten Morgen zusammen,
ich weiß gerade nicht, ob ich lachen oder weinen soll über folgenden Antrag eines Notars:
Überreicht wird der Grundstücksübertragungsvertrag mit dem Antrag, die Eigentumsumschreibung dergestalt vorzunehmen, dass Herr X (Übernehmer eines 1/2 Anteils) an erster Stelle im Grundbuch eingetragen wird und Frau Y (Übergeberin des 1/2 Anteils) an zweiter Stelle.
Geht der Notar wirklich davon aus, dass es eine Rangfolge in Abt. I gibt oder ist das bloßer Chauvinismus des Mannes?
Ich stell das hier einfach mal in den Raum, vielleicht will ja jemand ein paar Wort darüber verlieren …
Grüße