• Reden wir jetzt von 3G für Mitarbeiter (das soll ja wohl ab Montag flächendeckend gelten, wenn ich Herrn Heil richtig verstanden habe) oder 3G für Publikum?
    Ich frage mich schon, wie man 3G für Mitarbeiter vernünftig kontrollieren will. Bis zum Publikum hab ich da noch gar nicht gedacht, wobei das sicher einfacher wäre.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich wüßte keinen vernünftigen Grund, weshalb im Büro der Schlosserei für alle Mitarbeiter 3G gelten soll, in den Büros der Justiz aber nicht. Das wäre inkonsequent und auch nicht zu rechtfertigen. Diesen Unfug mit der richterlichen Unabhängigkeit in diesem Zusammenhang lasse ich auch besser unkommentiert.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Soweit mir bekannt ist, soll es nur für das Personal gelten.

    Für Besucher kann ich mir nicht vorstellen, aber wer weiß das schon.

  • Hier in RLP kam jetzt der Erlass.
    3 G für Mitarbeiter, aber nicht für Besucher.:D


    Und steht da auch, wie das täglich bei Ungeimpften kontrolliert werden soll?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Hier in der Behörde ist es so, dass die Ungeimpften den Testnachweis an der Pforte verschlossen im Umschlag abgeben sollen:D. Mehr nicht.

    Selbsttest vermutlich? Dann kann man's auch lassen...

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Hier in der Behörde ist es so, dass die Ungeimpften den Testnachweis an der Pforte verschlossen im Umschlag abgeben sollen:D. Mehr nicht.

    Selbsttest vermutlich? Dann kann man's auch lassen...


    Ich las von zertifizierten Tests, das dürfte dann wohl kein Selbsttest sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu kontrollieren und zwar vollständig, keine Stichproben. Verschlossener Umschlag scheint mir dann eher nicht so zulässig :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Aus diesen Gründen gibt es das an/am hiesigen Gericht/en auch nicht.

  • Die Tests sind ja einfach zu handhaben: Entgegennehmen und nach Ende der Gültigkeit ins Nirvana damit.

  • ...


    Da muss ich ja ggf. die Cov-Pass-App kontrollieren. Das mache ich ja mittels einer eigenen App.
    ...

    Warum? Auf dem Display wird angezeigt: "Vollständiger Impfschutz". Das liest man. Wozu eine eigene App?

    Das ergibt sich aus den Hinweisen des BMAS.

    Und tja, ich kann auch Zertifikat von Kackbratze1 fotografieren und dir ein Bild davon zeigen..

  • Und tja, ich kann auch Zertifikat von Kackbratze1 fotografieren und dir ein Bild davon zeigen..

    ? Es wird doch der Name mit angezeigt

    Du erkennst aber nicht ob das Zertifakt noch gültig oder zurückgezogen ist. Von Fälschungen mal abgesehen (und ja ist möglich mit entsprechend krimineller Energie). Letztens noch eine Kellnerin (gute Bekannte) gefragt wo es ihr Augenimplantat mit eingebautem Scanner zu kaufen gibt. :)

  • Sowohl bei CovPass, als auch bei der Corona-App wird der Name und der Zeitpunkt der letzten Impfung angezeigt - und auch, ob es die erste, zweite oder dritte war, die da angezeigt wird. Einen gesonderten Scanner brauchst du da nicht.

    Bei uns im Haus wurde schon bei der Erlasslage "Urlaubsrückkehrer in Quarantäne, sofern nicht 3G" der Impfstatus abgefragt - als freiwillige Angabe. Eine Kontrolle der Angaben erfolgte nicht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Und tja, ich kann auch Zertifikat von Kackbratze1 fotografieren und dir ein Bild davon zeigen..

    ? Es wird doch der Name mit angezeigt

    Du erkennst aber nicht ob das Zertifakt noch gültig oder zurückgezogen ist. Von Fälschungen mal abgesehen (und ja ist möglich mit entsprechend krimineller Energie). Letztens noch eine Kellnerin (gute Bekannte) gefragt wo es ihr Augenimplantat mit eingebautem Scanner zu kaufen gibt. :)

    Ich glaube echt, mir fehlt die kriminelle Energie, um mir vorzustellen, wie das läuft. Bei der App steht doch mein Name und das Datum nach Ablauf der 2 Wochen. Wieso sollte dafür noch eine weitere App erforderlich sein? Bzw. Was machen die, wenn die da noch ein Handy draufhalten? Ich hab mich da letztens schon gewundert.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Ich wüßte keinen vernünftigen Grund, weshalb im Büro der Schlosserei für alle Mitarbeiter 3G gelten soll, in den Büros der Justiz aber nicht. Das wäre inkonsequent und auch nicht zu rechtfertigen. Diesen Unfug mit der richterlichen Unabhängigkeit in diesem Zusammenhang lasse ich auch besser unkommentiert.

    Hinsichtlich der Justizbeschäftigten sehe ich das auch so und auch die richterliche Unabhängigkeit muss irgendwo Grenzen haben, wenn es höherwertige Rechtsgüter gibt. Man kann es ja auch umgekehrt sehen: Gerade weil die Judikative Verfassungsrang hat, sollte alles dafür getan werden, um eine Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Genauso wie auch beim Landtag.

    Hinsichtlich des Publikums wird das sicher nicht gehen: Angeklagte oder sonstige Verfahrensbeteiligte, die eher ungern mit der Justiz zu tun haben, sollten sich natürlich nicht auf 2G, 3G oder sonstwas berufen können.

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