Guten Morgen!
Ich habe eine VKH-Überprüfung gem. § 120a ZPO. In dieser hat die Partei nun wirklich alles angesetzt, was man ansetzen kann. U.a. ganz viele Ausgaben, die nicht berücksichtigungsfähig sind.
In der Coronazeit hat sie sehr viele Überstunden gemacht und so das Einkommen erhöht. Zudem hat sie neben der Arbeit noch eine Weiterbildung gemacht. Sie hat zwei behinderte Kinder, für die sie auch alle möglichen Ausgaben berücksichtigt haben wollte. Nun hatte ich einen Beschluss gemacht und die Ratenzahlung angeordnet (für 4 Verfahren!).
Jetzt legt sie Beschwerde ein mit der Begründung, dass sie einen Antrag gestellt hat, die Arbeitszeit wegen der Kinderbetreuung (Kinder sind 17 und um 7 Stunden wöchentlich zu reduzieren. Es wurde zudem eine Probeabrechnung eingereicht. Natürlich würde das "neue Einkommen" nunmehr keine Ratenzahlungsanordnung zur Folge haben. Es wurde gebeten, die Akte noch zwei Wochen zu verfristen, bis die Genehmigung durch den Arbeitgeber vorliegt.
M.E. reduziert die Partei bewusst die Arbeitszeit, um die Ratenzahlung zu umgehen.
Muss tatsächlich abgewartet werden?
Leider läuft die Überprüfungsfrist in 7 Monaten ab...