Das Betreuungsgericht (anderes Amtsgericht) verweigert mir (Grundbuchamt) Akteneinsicht aus "datenschutzrechtlichen Gründen".
Das verstehe ich nicht. Ich würde verstehen, wenn es hieße, es liegt kein berechtigtes Interesse vor. Aber die Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe allein aus Datenschutzgründen zu verweigern, finde ich merkwürdig.
(Allerdings hat sich die Sache zwischenzeitlich anderweitig geklärt, weil die Beteiligten gebeten hatten, sofort zu entscheiden und die Akteneinsicht nicht abwarten wollten. Ich habe den Eintragungsantrag wegen massiver Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Verkäufers zurückgewiesen. Mit der Akteneinsicht verfolgte ich das Ziel, Kenntnisse zur Geschäftsfähigkeit des Verkäufers zu erlangen. Eigentlich hatte ich dem Amtsgericht auch mitgeteilt, dass sich mein Akteneinsichtsgesuch nach Zurückweisung erledigt hat.)