Hier hat man aus der Praxis dazugelernt ...
Und weil dieses Mal ausdrücklich auf das Problem hingewiesen wurde: Wissenschaftlicher Dienst
"... erhielt der Rechtsausschuss vom Justizministerium die Auskunft, dass sie nach § 851 ZPO unpfändbar sei." oder man fragt jetzt jemand der sich damit auskennt, und nicht das fürs Resort zuständige Ministerium.
hat denn der "gesamte Rechtsausschuss" diese Antwort erhalten oder hat nur einer aus dem Ausschuss eine Antwort so verstanden??