• Wir sollen hier demnächst doppelte Anwärterzahlen ausbilden und sind in der Praxis jetzt schon an der Grenze was das betrifft. Ich greife den Vorschlag von Defaitist auf und eröffne einen neuen Thread zum Austausch für alle die in der Praxis ausbilden (falls das im Bereich Verwaltung unpassend ist bitte verschieben).

    Ich wäre dankbar über eure Tipps wie ihr das umsetzt, natürlich können sich auch gern die Anwärter beteiligen was sie gut oder schlecht finden an der Praxisausbildung. Schade ist es wenn durch die Praxisausbildung den Studenten die Lust am Job genommen wird. Ich versuche sie im Gegenteil eher zu motivieren sich erstmal durch das Studium zu beißen und sich dann in der Praxis zu probieren bevor man aufgibt.

    Aber es ist für uns inzwischen echt schwierig, gerade wenn man mehrere Referate bearbeitet kommen gefühlt permanent Anwärter und neuerdings auch Schülerpraktikanten vorbei, und personell wird die Ausbildung hier in Sachsen jedenfalls kaum unterstützt. Dadurch dass unsere Anwärter im Gegensatz zu den Referendaren auch 40 Stunden anwesend sind, steht man als Ausbilder nahezu komplett zur Verfügung, man will sich ja auch Zeit nehmen, gerade weil die Praktikumsabschnitte immer kürzer werden und manche Themen in der Theorie einfach nicht oder zu kurz vermittelt werden (PKH, BerH, Anträge in der RAST etc.). Und das alles neben Einführung E-Akte, permanenten Gesetzesänderungen, ERV und sonstigem Druck. Also wie stemmt ihr das?

  • Das Problem kennen wir leider auch..

    Die perfekte Lösung haben wir leider auch nicht.

    Was wir bisher verändert haben:

    Wir haben fast alle Mischdezernate, damit in (fast) allen Gebieten mindestens zwei Rechtspfleger sind. Zu Ausbildungszeiten geht z.B. die ZV komplett zum Ausbilder und der andere übernimmt dafür mehr Nachlass..

    Und es werden teilweise Ausbildungsabschnitte gleichzeitig gemacht, was in etwa zusammen passt. (also z.B. ZV und Zivil) So können wir die Anwärter etwas splitten.

  • Die Pauschallösung wird es nicht geben, da die Begebenheiten vor Ort bei den einzelnen Gerichten nicht vergleichbar sind.

    Letztlich kommt es ja darauf an, wie viele Rechtspfleger stehen wie vielen Anwärtern gegenüber.

    Macht es Sinn, die Ausbildungspläne einzelner Anwärter hinsichtlich der Zeiträume anders zu gestalten, dass diese versetzt durch die Abteilungen laufen?

    Das führt natürlich zu einer Verdopplung der Belastung bei den Ausbildern. Je nachdem, wie der Begleitunterricht auf die praktische Ausbildung abgestimmt ist, würde dies zu weiteren Schwierigkeiten führen (soweit man eine Ergänzung von Praxiserfahrung und Begleitunterricht annimmt).

    Sind die Anwärterausbildungen derzeit auf einzelne Gerichte konzentriert, oder sind alle Gericht des Bezirks betroffen. Sofern nur einzelne Gerichte ausbilden, könnte der Kreis der Gerichte durch das Landgericht auf alle erweitert werden.

    Ich denke für mich, den Anwärtern soll das echte Leben im Gericht nahe gebracht werden, daher bin ich derzeit kein Freund davon, alle Anwärter in einen Raum zu packen, bestenfalls mit der erforderliche IT auszustatten und eine Art Frontalunterricht abzuhalten.

    Bestenfalls habe ich die Anwärter an meinem Schreibtisch sitzen und lasse sie in meinen aktuellen Verfahren arbeiten (geht aber nur bei max. 2 Anwärtern gleichzeitig).

    Lösungen wird man erst entwickeln müssen. Böse gesagt: Try and Error.

    Wichtig ist, mit allen Betroffenen (Anwärtern und Ausbildern) regelmäßig zu evaluieren, ob das gewählte Konzept, dass beabsichtigte Ziel erreicht.

    Bei allem Mehr an Belastung und Herausforderung sehe ich zunächst: Der Dienstherr versucht dem Personalmangel zu begegnen, indem er die Zahl der Neueinstellungen erhöht. Das ist positiv und es liegt (auch ein wenig) an uns, die Praxiszeit so zu gestalten, dass die Anwärter nicht während der Erfahrungen hinsichtlich ihrer Wahrnehmung in der Praxiszeit in den Sack hauen.

  • A. Allgemein

    Was WinterM in #3 schrieb, ist von der Grundeinstellung her Mega.

    Die AnwärterInnen sind nur dann die KollegInnen von morgen, wenn wir dem Ausbildungsauftrag mit dem Herzen dabei gerecht werden.

    Das (oder: der ?) zum Thread anlassgebende Post von Wiesenblume ist das Teil zum Wachrütteln und bringt den Anspruch gut auszubilden und die Frage der Machbarkeit auf den Punkt : wie lassen sich gute Ausbildung mit der alltäglich zu leistenden Arbeit in Einklang bringen. Dies auch mit erhöhten Anwesenheitszeiten der Anwärter.


    Worauf WinterM zutreffend hinweist, lassen sich die Ausbildungsgerichte schon nicht vergleichen.

    „Kleinere“ Gerichte mit KollegInnen, die in ihren Mischpensen ausbilden sollen, stehen da wohl wirklich vor handfesten Problemen.

    Wiri bilden im Iinsolvenzrecht – und einige von uns in ZVG – aus. Aufgrund der Zuständigkeitskonzentration werden alle Anwärter des LG-Bezirks bei uns ausgebildet.

    Ich möchte meine Ausführungen im folgenden etwas gliedern, da das ein oder andere je nach Gerichtsgröße und Struktur möglichweise überlegenswert ist oder eben auch garnicht.

    B. Ausbildung bei mir (Einzelausbildung)

    1. Woche: allgemein, wie ist die Akte aufgebaut, wie läuft das Verfahren ab

    2. Woche: was ist in der Akte zu machen (Normal-Pensum)

    3. Woche: wie 2 aber schon spezieller

    4. Woche: „Lichter aufsetzen“

    Ich denke, der Schwerpunkt der Ausbildung ist den Anwärter in die Lage zu versetzen, festzustellen, was jetzt “in der Akte“ zu tun ist, und es ihn tun lassen.

    Während der 3. und 4. Woche erwarte ich Entscheidungsentwürfe (also nicht einfach so TSJ-Formular, sondern so richtig was – aber das gibt das Pensum nicht immer her; aber dann mit Literaturstudium und allem Pipapo).

    C. die Gruppenausbildung

    Im Zuge der COVID-Pandemie wäre bei uns eine Einzelausbildung nicht in Gänze durchführbar gewesen. Davona usgehend habe ich seinerzeit ein Ausbildungskonzept entworfen, was allseits als Lösung betrachtet wurde.

    ich rücke mal ein aus dem Diskussionspapier:

    I. Gemeinschaftsausbildung (Rahmen)

    Die Anwärter sollen im wesentlichen gemeinschaftlich ausgebildet werden. Hierzu sollen sich grds. alle RechtspflegerInnen als Gemeinschaftsausbilder je nach Kapazität zur Verfügung stellen. Täglich steht ein Gemeinschaftsausbilder zur Verfügung.

    Den AnwärterInnen ist eine Räumlichkeit zum gemeinsamen Aktenstudium etc. zur Verfügung zu stellen.

    Diese Räumlichkeit soll auch der gemeinsamen Fallbesprechungen mit dem jeweiligen Gemeinschaftsausbilder ermöglichen (whiteboard oder Flipchart unerlässlich).

    II. Gemeinschaftsausbildung (Inhalt)

    Dem Ausbildungsinhalt ist Rechnung zu tragen.

    D.B., dass zunächst die Anwärterinnen Akten bekommen, um das Insolvenzverfahren kennenzulernen. Dies sollte dann mit Vortrag zum allgemeinen Ablauf des Insolvenzverfahrens einherlaufen.

    Im weiteren Verlauf sollten von allen Kollegen Akten zu verfahrenssituativen Arbeitsschritten zur Verfügung gestellt werden.

    Die AnwärterInnen bekommen dann eine gewisse Anzahl an Akten, haben ihre Sicht des Arbeittsschritts jeweils zu formulieren und anschließend erfolgt die Aktenbesprechung durch den jeweiligen Allgemeinausbilder.

    Welche Akten – verfahrenssituativ – zur Verfügung gestellt werden sollen, bedarf noch eines „Feinkonzepts“.

    --- das Feinkonzept lasse ich mal wech, da es InsO-spezifisch ist.


    D. Erfahrungen und Evaluierung

    Dies auf denselben Stand bringen wurde von den AnwärterInnen als wichtig angenommen. Auch die Fallbesprechung innerhalb der Gruppe.

    Die Einzelausbildung wurde aber unter dem Strich vermisst.

    Anders gewendet: Gruppenausbildung super, aber Einzelausbildung sollte hinzutreten.

    Ich selber habe – trotz corona – dafür plädiert, zumindest die 4 Ausbildungswoche in die Einzelausbildung zu überführen, da dort insbesondere auch den individuellen Fähigkeiten der Auszubildende Rechnung getraben werden kann.

    E. Schlussbemerkung

    Wir werden wohl zumindest für die ersten beiden Wochen an der Gruppenausbildung- auch aufgrund der positiven Erfahrungen – festhalten.

    Der Rest wird bei uns noch besprochen werden.

    Für kleinere Gerichte wäre es überlegenswert, Ausbildung bei bestimmten Gerichten (wechselseitig) zu poolen. Viele AnwärterInnen = viel mehr Arbeit, aber hoffentlich viele KollegInnen demnächst....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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    :daumenrau

  • Ah du meinst also, bei kleineren Gerichten es so zu regeln, eins nimmt alle Anwärter in Zivil, das andere dann z.B. in Vollstreckung? Das klingt mir nach einem guten Ansatz, gerade wenn man parallel die Gruppenausbildung mit umsetzen würde. Es würde aber eben auch zu weiteren Fahrzeiten für die Anwärter führen, ist ja auch schön mal zu Hause am Wohnsitzgericht arbeiten zu dürfen, fand ich jedenfalls damals. Aber alles Gute ist nie beisammen....

    Ich bin euch echt dankbar für die Vorschläge, habe nämlich derzeit das Gefühl dass man sich um die Anwärter echt "kümmern" muss, die brauchen einfach viel mehr Aufmerksamkeit und es gibt auch fachlich viele Dinge die man erklären muss. Ich finde manche Abschnitte auch extrem kurz (z.B. ist Einzelzwangsvollstreckung bei mir oft auf 2 Wochen zusammengeschmolzen, da muss man entweder wirklich die ganze Zeit erklären, verfügbar sein und unterstützen und es fehlt eben doch die Zeit sich z.B. auch mal in der RAST oder an echten Streitentscheidungen zu probieren. Das finde ich auch so wichtig für die Anwärter, einfach mal den Publikumskontakt zu üben.

    Und dann würde ich mir auch wünschen dass man irgendwie mal den Umgang mit den Aktenbergen trainieren könnte, da tun sich unsere Berufsanfänger nämlich richtig schwer und verzweifeln auch irgendwie dran. Aber das ist wohl zu viel verlangt im Rahmen der Ausbildung.

    Defaitist: Ganz vielen Dank für den ausführlichen Bericht!!!

  • Ich habe in der Ausbildung immer viel Wert darauf gelegt, dass sich die Anwärter ihr Wissen selbst aneignen. Vorträge gibts im theoretischen Abschnitt, nicht bei mir. Die Aktenbearbeitung muss man natürlich erklären, aber sooft wie möglich weise ich die Anwärter darauf hin, wo sie nachlesen können. Im Nachgang muss man natürlich die Akten kontrollieren und besprechen, was der Anwärter vielleicht übersehen hat.

    Beispiel: In Betreuung wird im Studium nichts über die Vergütung der Betreuer gelehrt. Anstatt das den Anwärtern zu erklären, gebe ich ihnen 2 - 3 Akten und sage ihnen, in welchen §§ im BGB und VBVG die Vergütung geregelt ist. Mit der Aufgabe, dass die Anwärter MIR erklären sollen, wie das mit der Vergütung geregelt ist. Bei der Besprechung gibts dann ein Lob, die Klärung von Fragen und die Erklärung, wie die Anträge aktentechnisch abgearbeitet werden.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite an einem kleinen Gericht mit rund 20 Rechtspfleger-AkA.

    Das Gericht ist allerdings trotz der übersichtlichen Größe Vollversorger, d.h. es werden auch Insolvenz-, Handelsregister- und Familiensachen bearbeitet. Bis auf das Grundbuchamt, in dem 8 Rechtspfleger, teilweise voll und teilweise mit Mischdezernat arbeiten, werden alle anderen Dezernate nur anteilig als Mischdezernat bearbeitet.

    Da das Amtsgericht Vollversorger ist, werden natürlich auch Anwärter ausgebildet . Die Anzahl erhöhte sich von 1-2 Anwärter(in) im Jahr 2018 auf 3-5 im Jahr 2022, wobei hier Wiederholer dabei waren, die das Examen nicht geschafft hatten. Mein Amtsgericht ist nach meiner Information das kleinste Ausbildungsgericht in Hessen.

    Die Ausbildungsbereitschaft im Kollegium wird nicht abgefragt, sondern die Anwärter werden geschickt. In größeren Amtsgerichten, die mehr Rechtspfleger je Sachgebiet einsetzen , wird wohl abgefragt, wer Anwärter nehmen möchte. Wer keine Anwärter nehmen möchte, muss in der Zeit mehr Akten bearbeiten, damit die Ausbilder den Rücken frei haben.

    Wir haben uns für die Gruppenausbildung entschieden.

    Mich persönlich als Teilzeitkraft mit 4er Mischdezernat stellt die Ausbildung vor große Herausforderungen. Wenn ich jede/jeden Anwärter/in einzeln ausbilden wollte, müsste ich aktuell 50 Wochen im Jahr ausbilden. In der Gruppe sind es 10 Wochen im Jahr. Eine Gruppengröße bis 3 Anwärter finde ich okay, 5 sind zu viel. Es geht aber nicht anders.

    Ich teile mir alle Sachgebiete mit noch jeweils einer anderen Kollegin. Wir wechseln uns tageweise ab, was aber einfach daran liegt, dass wir alle nur Teilzeitkräfte sind und nicht täglich arbeiten.

    Das heißt, in der Ausbildungsphase vernachlässige ich ingesamt 10 Wochen lang immer die Sachgebiete, in denen ich gerade nicht ausbilde, denn an meinen Anwesenheitstagen möchte ich eine gute Ausbildung bieten. Wenn ich in einem anderen Sachgebiet eine Eilsache habe, dann müssen die Anwärter an dem Tag zurückstecken. Es ist ja niemand anderes da, der übernehmen kann, denn die Mit-Kollegin hat ja frei wegen Teilzeit. Andersherum ebenso. Das tut mir/uns immer sehr leid.

    Ich habe dafür noch keine Lösung gefunden.

    Die Anwärter haben einen Gruppenraum. In mein Büro passt leider noch nicht einmal ein Anwärter dazu.

    Anträge nehme ich in einem kleinen Sitzungssaal auf, damit die Anwärter mit rein passen.

    Wir beginnen den ersten Praxisabschnitt wenn möglich mit Zivilsachen, um Grundlagen der Aktenbearbeitung und Verfügungstechnik zu üben. Dann folgt ZV, damit die Anwärter sehen, was mit den Urteilen, Vergleichen und KfB weiter passiert.

    Dann folgen die Sachgebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Familiensachen kommen im ersten Praxisabschnitt meist als letztes dran.

    Worüber ich mich immer wieder ärgere:

    Es gibt Themen, die im fachtheoretischen Abschnitt gar nicht besprochen werden und die ich in der Praxis erst einmal frontal unterrichten muss.

    Das sind für meine Zuständigkeit in ZV die Räumungsschutzsachen, in Zivil die Rechtsnachfolgeklauseln und auch die Aufgebote. Diese Themen sind den Anwärtern völlig fremd. Der Frontalunterricht kostet Zeit, die an der Aktenarbeit dann fehlt. Das kritisieren auch Kollegen aus anderen Gerichten. Es wird bisher vom Ausbildungsreferat bzw. der Schule erwidert, diese „kleinen Randthemen“ könne die Praxis ja wohl mitbedienen…

    Fazit:

    Ich halte mein Amtsgericht für zu klein als Ausbildungsgericht.

    Als Teilzeitkraft mit 4 Sachgebieten kann ich meine eigenen Ansprüche an eine gute Ausbildung eher nicht erfüllen. Das tut mir sehr leid.


    Viele Grüße

    Nefili

  • Aus Anwärtersicht finde ich es gut, wenn es eine Musterakte gibt und wenn man Zeit hat, sich in Probleme rein zu lesen. Die großen Kommentare sieht man in den Praxisstationen auch das erste mal so richtig. Auch Grundlagen der Aktenführung und Verfügungstechnik wurden in der Theorie kaum gelehrt. Da lernt man erst, wenn man mal echte Akten liest.

    Sinnvoll finde ich, wenn Ausbilder (nach vielleicht einem Viertel der Zeit fragen), ob man eine gute oder sehr gute Note anstrebt und gefordert werden möchte, oder lieber mit einem Befriedigend und weniger Problemchen zufrieden ist.

    Selbstständiges Arbeiten sollte gefördert werden: man trifft sich einmal am Tag zu einer festgelegten Zeit, tauscht Akten und bespricht Arbeitsergebnisse und Fragen.

    "Frontalunterricht" über mehre Tage und das gesamte Pensum ist nicht so gut, da bleibt wenig hängen.

    Gruppenausbildung ist nicht ideal und bei mehr als zwei Anwärtern eigentlich nicht mehr machbar.

  • @Nefili

    Aus meiner Sicht ist euer Gericht bei weitem nicht zu klein, um auszubilden.

    Im hiesigen Bundesland bildet jedes Gericht aus, wobei hier - sinnvollerweise - Zwangsversteigerungen, Insolvenzen und Handelsregister an den großen Gerichten zentralisiert wurden. Wenn das gerade in der Praxisausbildung auf dem Plan steht, müssen die Anwärter dorthin fahren.

    Durch die Zentralisierung hat - mit Ausnahmen vielleicht - auch an kleinen Gerichten kein Rechtspfleger vier Fachgebiete, in den denen die praktische Ausbildung erfolgt. Auch wenn die Personaldecke rar ist und 2-3 Fachgebiete zu bearbeiten sind, gibt es trotzdem je Fachgebiet normalerweise noch einen Kollegen, der dann die Ausbildung in einem der Gebiete abnehmen kann.

    Ich denke, die Schwierigkeit an eurem Gericht liegt letztlich an der Geschäftsverteilung, womöglich bedingt durch eine hohe Anzahl an Teilzeitkräften. Aber selbst das sollte händelbar sein. Da bekommt der Anwärter eben genügend Akten, die er bearbeiten kann und die Auswertung erfolgt dann am nächsten Tag.

    Von Gruppenarbeit der Anwärter in den Praxisabschnitten halte ich nicht viel. Jeder muss seine eigene Beurteilung bekommen. Bei Gruppenarbeiten ist dann ja kaum feststellbar, wer welchen Anteil am Geleisteten hatte.

  • Lieber Frog, man kann das so oder so sehen. Am kleinen Gericht - wie bei uns - muss faktisch jeder Rechtspfleger ausbilden, ob er mag oder nicht, ob er gerade überlastet ist, im Urlaub oder krank war. Personelle Unterstützung gibt es dafür nicht, es sei denn ein Kollege findet irgendwie Reserven und kann von sich aus was anbieten (wird immer weniger). Die Zahlen die da laut Pebb§y/Jasper für das Gericht rumkommen sind verschwindend gering und kommen statistisch auch erst an wenn der Anwärter schon lange weg ist. Mischreferate sind bei uns üblich, es kann also sein dass die Anwärter jeweils bei dir Betreuung und Strafe oder Zivil, Vollstreckung und BerH machen müssen. Eben aus diesem Grund treffen die Anwärter dann (nicht selten) auf gestresste und frustrierte Kollegen, die den Spaß am Job echt verderben können (siehe Erzählungen im Parallelthread). Ich bin sehr dankbar für die Tipps zur Gruppenausbildung, warum sollte man z.B. das PKH-System in BerH, Zivil, ZWV und Familie erklären, warum da nicht alle Anwärter zusammennehmen und derjenige der es gut kann erklärt das für alle. Oder warum nicht die Ausbildung für jedes Fachgebiet an den benachbarten Amtsgerichten konzentrieren, nicht nur in InsO und HR/ZVG. Voraussetzung wäre aber aus meiner Sicht dass jedes Gericht einen Ausbildungsverantwortlichen hätte der das koordiniert, Mustermappen anlegt und den Anwärtern als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Idealerweise erhalten diese Leute geeignete Fortbildungen, halten auch Kontakt zur FH (gibt es bisher hier in Sachsen gar nicht) und geben Rückmeldungen wo es klemmt. Und erhalten dafür wenigstens ein Pensum von 0,1 oder 0,2 AKA.

  • Wir sind auch ein sehr kleines Gericht. Wir sind 5 Rechtspfleger. Da wir die Abteilungen Inso, ZVG und Register nicht haben, waren wir nie Ausbildungsgericht. Vor 3 Jahren wurden uns -aufgrund der vielen Anwärter, dann erstmals auch Anwärter zugeteilt.

    Ich hab mich damals sogar drauf gefreut, weil ich gerne mein Wissen weitergeben wollte. Inzwischen bin ich nur noch überfordert allein beim Gedanken an die Ausbildung. Ich hab die Anwärter insgesamt 3 mal in der Ausbildung. In Zivilsachen, Nachlass und Zwangsvollstreckung. Zudem mache ich noch Unterricht in Nachlass in der Arbeitsgemeinschaft.

    Ich habe leider festgestellt, dass wir kleinen Gerichte uns für die Ausbildung einfach nicht eignen. Meine Dezernate geben dafür einfach nicht genug her. Ich kann mit einem 0,15 Zivil Dezernat nicht 4 Wochen am Stück ausbilden. Ich habe auch schon Akten auf Wochen vorher gesammelt. Nach wenigen Tagen war bei der ambitionierten Anwärterin alles weg.

    Bei uns geht im August eine Kollegin in Elternzeit, wodurch ich auch wieder eine Mehrbelastung haben werde.

    Ich gerate jetzt schon in Panik bei dem Gedanken ab September und daran, dass ich im September, Dezember und Februar Anwärter haben soll.

    Zusätzlich zu den anderen Belastungen und Aufgaben.

    Ich bin gerne bereit, meinen Beitrag in der Ausbildung zu leisten. Aber manche Dinge sind einfach nicht machbar 😓

    Wir wollen dieses Jahr versuchen mit der Verwaltung zu reden, dass wir die Zeiten anders einteilen und die Anwärter mehr wechseln in kürzeren Abständen. Das bedeutet natürlich, dass Praxis und Arbeitsgemeinschaft nicht mehr 100 % parallel laufen würden, was vom OLG eigentlich gewünscht ist. Ich weiß nur nicht, wie man es ansonsten anders machen könnte.

  • Hallo Frog,

    grundsätzlich hast Du vollkommen Recht! Eigentlich müsste so ein kleinteiliger GVP nicht sein. Das ist hier aber gerade nicht das Thema. Es ist leider wie es ist. Ob Du es glaubst oder nicht, ich hatte bis 31.12.2022 sogar 6 Sachgebiete bei 23 Wochenstunden, und ich musste in jedem Sachgebiet ausbilden.

    Die Anwärter bekommen von mir natürlich jede/jeder einen „eigenen“ Stapel Akten, damit ich individuell beurteilen kann. Ich stelle frei, ob wir die Akten in der Gruppe besprechen oder einzeln, damit niemand bloßgestellt wird. Bis jetzt war es allen Anwärtern recht, die Akten in der Gruppe zu besprechen.

    Ich denke trotzdem, dass ein Ausbildungsgericht eine gewisse Größe haben sollte.

    Bei mir im Gericht ergibt der Geschäftsanfall in einigen Sachgebieten noch nicht einmal 1 vollen AkA.

    Es fehlt eben leider auch Vertretung im Krankheitsfall, wenn nur 2 Personen ein Sachgebiet bedienen. In diesem Fall dann Ausbildung und Krankheitsvertretung als Teilzeitkraft zu wuppen, ist einfach unmöglich.

    Meiner Meinung nach sollte ein Gericht so groß sein, dass mindestens 3-4 Kollegen im Sachgebiet eingesetzt sind, damit immer ein Ausbilder im Sachgebiet anwesend ist und ggf. Ausfälle trotzdem abgefangen werden können.

    Zu meiner Anwärterzeit waren so kleine Gerichte keine Ausbildungsgerichte.

    Heutzutage muss um den Nachwuchs geworben und etwas angeboten werden. Dazu gehört eben auch Wohnortnähe. Die Frage ist der Preis für solche Angebote….

    Nachdenkliche Grüße

    Nefili

  • wow, was für ein Thread. Was es m.E. festzustellen gilt, ist, dass es sich keine "Allgemeinlösung" finden lassen dürfte, da die Gegenenheite vor Ort und auch die Gegebenheiten bzgl. Zuständigkeitskonzentration zu stark unterscheiden.

    Was ich klasse finde: alle AusbilderInnen sind trotz der Widrigkeiten mit dem selben Impetus unterwegs....

    Ich war mal bei einem kleineren Gericht, und wennich mir vorstelle, ichmüsste da drei Anwärter in drei Sachgebieten ausbilden, sorry, k.A. wie das - dem Ausbildungsauftrag gerechtwerdend - funzen sollte ! Hier müsste eine Koordination auf LG-Ebene stattfinden (Stichwort: pooling der Ausbildung).

    Aber auch ein "pooling" würde m.E. nur Sinn machen, wenn ein Teil als Gruppenausbildung stattfindet.

    Dei Zeiten, dass eine Anwärterin einer Ausbilderin für ein Sachgebiet ausschließlich zugeteilt wird, sind vorbei !. 1. weil nicht mehr so viele Ausbilderinnen da sind und wir 2. - erfreulicherweise - mehr Anwärterinnen haben.

    Schön ist, dass sich mal eine "Betroffene" gemeldet hat (vgl. Rona #8).

    "Musterakte" (bei uns sind dies "Real-Akten" aber sorgsam ausgewählt) genau richtig !. Aktenführung kennenzulernen und Verfügungstechnik zu erlernen ist in der Tat Sache der Praxisausbildung.

    Diesbezüglich liegt da die wirkliche Last auf den Ausbilderinnen der ersten Praxisabschnitte. Dies muss einmal ganz deutlich hervorgehoben werden. In meinem Fachbereich kommen die Anwärterinnen erst relativ spät, die Grundlagensetzung hat da nicht mehr zu erfolgen.

    @ Rona: nöh, ein och ich will nur rumkommen oder besser sein gibt es bei mir nicht ! alle sollen "gefordert und gefördert" werden...... Für die Ausbilderinnen ist natürlich wichtig, zu erkennen, ob den Anwärterinnen ein Gebiet liegt oder eher verschlossen bleibt (also "quälen darf nun nicht sein - ich selber habe bis heute einige Sachen nicht verstanden.z.B. Grrundbuch, da kann ich nur Verfügungsbeschränkungen.und das Erkennen vo Mithaftvermerken..).

    Aber auch in der Gruppenausbildung lässt sich sehr wohl erkennen, wer in dem jeweils auszubildenen Gebiet es mehr oder weniger "drauf" hat, wobei sich die Einzelausbilderin sowohl der Ausbildung als auch der Benotung individuell annnimmt.

    Schlimm fand ich die "corona-Jahränge". Da muss es wohl in Meifel "Vorlesungen" online gegeben haben, die sowas von Scheiße gewesen sind, dass ich mich nicht mehr wundern muss, wenn in der Begleitunterrichtsklasse der überwiegende Teil der Anwärterinnen keine Subsumtion auf die Reihe bekommt. Die "Theorie" - die offenbar keine Basics mehr lehrt -bläht sich auf 2/3 der "Ausbildung" auf, und ich muss mir überlegen, den Anwärterinnen ne Subsumtions-AG nebst Einführung in die juristische Arbeitstechnik anzubieten...... da läuft was ganz gewaltig schief aber das ist eine andere Geschichte .....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Wiesenblume

    Das ist mir alles nicht unbekannt. ;)

    Letztlich ging es mir auch mehr darum, dass Nefili ihr Gericht mit 20 AKA im Rechtspflegerbereich zu klein für die Ausbildung hält. Da gibt es durchaus winzigere Gerichte, die auch ausbilden müssen. Scheint aber von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein, wie so vieles in der Justiz.

  • Mich macht das Statement von Brine oben ziemlich traurig. Genauso sollte es geben NICHT sein. Ambitionierte Praxisausbilder die wirklich Lust auf und Freude an der Ausbildung haben werden enttäuscht und haben inzwischen sogar Angst dass noch mehr Anwärter vorbei kommen. Wir müssen da irgendwie dringend ran wenn wir das in den Griff bekommen wollen. Vielleicht liest ja auch mal jemand aus der Verwaltung mit, drüber reden wäre schon mal ein Fang.

  • Frog

    Zitat

    Letztlich ging es mir auch mehr darum, dass Nefili ihr Gericht mit 20 AKA im Rechtspflegerbereich zu klein für die Ausbildung hält.

    Neueingänge K-Sachen in 2023 bis jetzt: 5

    Neueingänge L-Sachen in 2023 bis jetzt: 0

    Letzter Neueingang L-Sachen 1/21

    Versteigerungstermine im März 2023: 0, April 2023: 0 (1 terminiert , aber Antragsrücknahme), Mai 2023: 1, Juni 2023 hoffentlich mal 3, Juli 2023 hoffentlich auch 3. Also das sind alle Termine vom gesamten K-Team.

    Ich habe in K-Sachen 0,1 AkA. Was soll ich denn da ausbilden um Gottes Willen? Ich würde ja gerne, ich habe aber nichts :frustrier

    Und nur alte Akten anschauen lassen finde ich nicht zielführend. Ich denke ja, am besten lernt es sich beim Selbermachen und auch Fehler machen dürfen. Und wenigstens einen Anordnungsbeschluss, eine Wertfestsetzung und eine TB sollte schon jeder Anwärter mal gemacht haben. Wir haben 5 Anwärter (3 Wiederholer, 2 planmäßig)…

    In C-Sachen hatte ich in diesem Jahr noch nicht eine einzige Rechtsnachfolgeklausel und nur 2 KFA nach § 11 RVG.

    Ich finde es den Anwärtern gegenüber auch einfach nicht fair, dass diejenigen, die an großen Amtsgerichten ausgebildet werden, so viel mehr sehen, mitarbeiten und Erfahrungen sammeln dürfen und die jungen Kollgen bei uns weniger Erfahrungen machen können.

    Wiesenblume

    Mir geht es wie Brine.

    Ich bilde gern aus. Ich habe vor meiner Elternzeit Praxisworkshops geleitet und werde es ab 2024 auch wieder tun.

    Aber als Teilzeitkraft mit 4er Mischdezernat und nur je einer Mitkollegin sind bei ungeplanten Ausfällen einfach keine Ressourcen mehr frei. Das kann nicht richtig sein.

    Nachdenkliche Grüße

    Nefili

  • @Nefili

    Ich finde es bedauerlich , dass man in eurem Bundesland bei derart niedrigen Eingangszahlen in manchen Rechtsgebieten keine Konzentration der Verfahren an größeren Gerichten in Betracht zieht. Das würde einige eurer Probleme lösen.

    Nach den von dir genannten Zahlen steht der Aufwand für die Beschäftigten m. E. in keinem Verhältnis zur eventuell gewollten Bürgernähe. Schließlich müsste ihr trotz der geringen Zahlen auf dem Laufenden bleiben, was Gesetzesänderungen und Rechtsprechung betrifft.

  • Das hiesige Grundbuchamt wurde von ehemals fünf (Ende 1990er) auf drei Rechtspfleger "zusammengeschrumpft". Da wird es schwieriger, den Anwärter/innen die Arbeit in diesem komplexen Rechtsgebiet beizubringen, wenn mehr als drei oder vier davon gleichzeitig auszubilden sind.

    Das Problem wird noch verschärft, da im hiesigen Bezirk die Praxiszeit in diesem langen Abschnitt (sechs Wochen) ausgerechnet in die Monate Juni/Juli gelegt wurde. Dann ist immer mindestens einer Ausbilder im Urlaub. Auf Rückfrage teilte die Verwaltung mit, dass wegen der Zentralisierung der Handelsregister- und Insolvenzabteilung bei dem hiesigen Gericht (dort tummeln sich dann SÄMTLICHE Anwärter des hiesigen LG-Bezirks!) und wegen der Unterrichtspläne im Begleit-Unterricht kein anderes Zeitfenster offen war.

    Dass die verbliebenen zwei Rechtspfleger im Grundbuchamt im Sommer zusätzlich zur Urlaubs-Vertretung noch vier oder mehr Anwärter ausbilden sollen, finde ich grenzwertig. Dadurch entstehen entweder Aktenrückstände oder die Ausbildung muss auf ein Minimum reduziert werden. Schön wäre es, wenn für die Vertretung während der Ausbildungszeit Justizinspektoren in der Probezeit als Entlastung in die Ausbildungsgerichte entsandt würden. Dies ist aber illusorisch (O-Ton: "wir haben keine Leute"). Im Übrigen wurden erfahrene Rechtspfleger für mehrere Jahre als Dozenten in die Ausbildungszentren (FHR in Münstereifel und AZJ in Essen) abgeordnet; dadurch erhöht sich die Personal-Knappheit in den Amtsgerichten weiter.

    Daher bleibt aus meiner Sicht nichts anderes übrig, als die Anwärter auch auf die kleineren Gerichte zu verteilen. Das ist nicht optimal, aber für eine Übergangszeit, bis die Anwärter in drei Jahren als "fertige Rechtspfleger" an die Arbeit gehen können, vertretbar.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    10 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (12. Mai 2023 um 13:26)

  • Könnte vielleicht jemand mal seine Erfahrungen zur personellen Ausstattung für die Ausbildung einbringen? Wenn ich das für Sachsen richtig verstanden habe gilt eine Basiszahl von 1300 (Bezugswert ist vermutlich die Anzahl der Tage die Anwärter da sind?). Das bedeutet für mein Winzgericht 0,14 AKA verteilt auf 7 Rechtspfleger ist bei jedem also wieder genau nichts, muss also irgendwie nebenbei mit abgefackelt werden. Wie so vieles andere.

    Ich habe inzwischen (bitte mich nicht schlagen das ist nicht unser Gericht!) gehört dass manche Kollegen die entwürfe der Anwärter gar nicht mehr anschauen, eine mittelgute Beurteilung ausstellen und danach alles löschen und selbst neu erstellen, weil sie einfach keine Zeit haben.

  • Könnte vielleicht jemand mal seine Erfahrungen zur personellen Ausstattung für die Ausbildung einbringen? Wenn ich das für Sachsen richtig verstanden habe gilt eine Basiszahl von 1300 (Bezugswert ist vermutlich die Anzahl der Tage die Anwärter da sind?). Das bedeutet für mein Winzgericht 0,14 AKA verteilt auf 7 Rechtspfleger ist bei jedem also wieder genau nichts, muss also irgendwie nebenbei mit abgefackelt werden. Wie so vieles andere.

    Die hier übliche personelle Entlastung ist m.E. albern: etwa 10% für jeden Anwärter. Und diese kommt nicht direkt den Ausbildern zu Gute, sondern erhöht nur den Personalbedarf des gesamten Amtsgerichts. Da aber derzeit kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht, erhöht sich einfach die Mangelquote (pardon, es muss heißen: die angeordnete Mehrbelastung bis zur "Überlastungs-Eingriffsschwelle") entsprechend.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

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