Ich denke bei der Frage soll es wohl darum gehen, warum kaum Beförderungsstellen ausgeschrieben werden, wenn doch "alte" Stellen wegfallen, sei es durch Pensionierung oder Beförderung von Kollegen. Wenn zB ein/e Rechtspfleger/in auf A 11 befördert wurde, müsste ja eine A 10er Stelle neu zu besetzen sein. Wenn ein/e Rechtspfleger/in mit A 11 in den wohlverdienten Ruhestand geht, müsste eine A 11 neu zu besetzen sein usw.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass _bazonga_ eigentlich gern wissen möchte, was mit den Stellen, die vermeintlich frei, aber nicht neu ausgeschrieben werden, passiert?
genau das! Danke!
Die fallen entweder weg (sieht man im Haushaltsplan) oder werden (später) wieder ausgeschrieben...
dann passen Personalmangel und Haushaltsplan aber nicht zusammen... Man kann ja nicht auf der einen Seite sagen, dass man zu wenig Leute hat und auf der anderen, hat man kein Geld um die Leute entsprechend zu bezahlen. Dann muss man sich über Abwanderung nicht wundern. Also dürften eigentlich keine Stellen wegfallen. Tun sie aber und dadurch erhöht sich die Arbeitsbealtung der übriggebliebenen Kolleg*innen.