Der Bundesrat hat gerade dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im BGBl sind nur Formsache: https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=23-1040-13
Also Hinweis an Betreuer, die es noch nicht mitbekommen haben: alle Vergütungsanträge, in denen mindestens ein Tag des Abrechnungsmonats in 2024 endet, um jeweils 7,50 € aufstocken. Bei bewilligten Dauervergütungen soll jedenfalls nach der Begründung kein neuer Beschluss nötig sein.
Und alle Aufwandspauschalen für Ehrenamtler, bei denen der Fälligkeitstermin (§ 1878 Abs. 3 BGB) ab dem 1.1.24 liegt, betragen 449 statt 425 €. Lag die Fälligkeit davor, bleibt es bei 425 €, auch wenn erst jetzt die Zahlung beantragt/entnommen wird. Ich gehe davon aus, dass das auch für ehrenamtliche Vormünder und Pfleger gilt (Gesetzeslücke?).