Hallo,
in meiner Familiensache hat eine Mutter in Erbengemeinschaft einen Kaufvertrag abgeschlossen zu einem Kaufpreis von 150.000,00€ mit einem Dritten. Dies ist bereits im August 2023 erfolgt. Auch im August hat meine Kollegin ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen erfordert. Nun endlich wird dieses vorgelegt und... es wurde ein Verkehrswert von 221.000,00€ ermittelt... Die Mutter schreibt mir dazu, dass sie trotz allem darum bittet, den Kaufvertrag aus August zu genehmigen, weil sie den Erwerber bereits reingelassen hat. Dieser hat schon schön investiert und sie jetzt Panik.... außerdem ist "XY nicht von Armut oder Verlust des Obdachs betroffen, wenn der Verkauf so stattfinden kann." Allerdings würde sie das in eine Schieflage bringen. Ich kann das doch nicht genehmigen? Das Kind ist 13 Jahre, würde ihn zwar anhören, er kann das doch aber noch überhaupt nicht blicken. Was würdet ihr tun?
Liebe Grüße
die Franzi
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