Hallo.
Ich habe hier einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus 2011. Nunmehr meldet sich die Sch., die eine Erhöhung des Freibetrags wünscht. Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Konto. Weshalb das P-Konto überhaupt ein gemeinschaftliches Konto ist, werde ich gleich noch erfragen. Auf das Konto gehen nur Grundsicherungsleistungen ein (für die Sch. und den Ehemann gemeinsam). Allerdings erhält der Ehemann hin und wieder Vorschusszahlungen der Krankenversicherung und die sind durch den Freibetrag nicht gedeckt.
Ich meine, dass ich hier keinen Freibetrag erhöhen kann oder sehe ich das falsch?
Es ist Geld, welches der Sch. nicht zusteht und somit Pech für die Sch.
Der Ehemann kann angeblich kein eigenes Konto eröffnen, dies dürfte aber die einzige Möglichkeit sein, seine Zahlungen vor der Pfändung zu schützen, oder? Sch. ist allein die Ehefrau.