Öffentlicher geht es zwar quasi nicht. Das würde ich aber trotzdem nicht machen.
Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?
-
-
Also da wäre ich auch raus.
-
Also da wäre ich auch raus.
Um draußen zu versteigern?:strecker
Ich halte das nicht für sinnvoll. Abgesehen davon, dass es gerade im Winter für alle Beteiligten unangenehm werden kann und potentielle Bieter abgeschreckt werden könnten, erscheint mir eine Gartenfest-Atmosphäre dem Verfahren unangemessen. Aber vielleicht gibt es ja was zu lachen, wenn ein Windstoß das Protokoll und sonstige Papiere wegträgt.
-
Außerdem wäre auch mir kalt. Und das wäre der Hauptpunkt für mich.
-
Ach komm, die Schüler sitzen seit Wochen Tag für Tag ganze Vormittage im Durchzug
-
Bin ich Schüler?
-
Genau. Ich mache Unterricht beim mD und friere mir alle 20 min den A** ab.
-
Heute hatte ich erneut einen Versteigerungstermin draussen im Hof des Gerichts. Vor 14 Tagen Alfeld/Leine, heute Einbeck.
Im Freien oder in einem Zelt oä?
Unter freiem Himmel.
…..und in der Bietungsstunde verteilen wir Glühwein und Martinsbrezeln...yes….
-
…..und in der Bietungsstunde verteilen wir Glühwein und Martinsbrezeln.
Oh oh, Glühwein?? Aber nicht bei uns Württermberg, denn es wurde bereits verordnet:
Vfg v. 20.12.1899 Min. des Innern von Württ.: Bei der Versteigerung von Grundstücken dürfen geistige Getränke in dem für die Vornahme der Versteigerung bestimmten Raum und in den benachbarten Gelassen unmittelbar vor und während der Aufstreichverhandlung nicht verabfolgt werden, RGBl. S. 1229
-
Nicht in dem Raum und nicht in den Nebenräumen. Deswegen findet die Versteigerung im Freien statt. Nicht dumm.
-
Heute hatte ich erneut einen Versteigerungstermin draussen im Hof des Gerichts. Vor 14 Tagen Alfeld/Leine, heute Einbeck.
Im Freien oder in einem Zelt oä?
Unter freiem Himmel.
…..und in der Bietungsstunde verteilen wir Glühwein und Martinsbrezeln...yes….
Ich muss meine Rechtsauffassung wohl noch mal überdenken...
-
Öffentlicher geht es zwar quasi nicht. Das würde ich aber trotzdem nicht machen.
Und aus welchen sachlichen Erwägungen nicht?
-
Ich kann ja nicht für Araya selbst sprechen, aber folgende Bedenken können da schon kommen:
Möglicherweise
- könnte bei Gartenpartyatmosphäre die Verhandlung nicht mit der gebotenen Würde des Gerichts durchgeführt werden,
- könnte es Interessenten abschrecken, bei Schneenieselregen, zwei Stunden in der Kälte zu verbringen
- was wiederum Gläubigern und Schuldner möglicherweise sauer aufstoßen könnte und diese sich beschwerden könnten
- der Schutz der Justizbeschäftigten eine Durchführung im Freien erschwert (Fürsorgepflicht)
- könnte die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet seinDie Aufzählung ist nicht abschließend. Manche Punkte (Würde des Gerichts, Kälteempfinden) sind ja zu einem großen Teil subjektiv). Es ist auch nicht so, dass ein Termin im Freien überhaupt nicht in Betracht kommt, aber je nach Einzelfall könnten die Bedenken eben überwiegen. Bei uns ist es z. B. so, dass das Justizgelände zu allen Seiten hin offen ist, wir also keinen räumlich abgrenzbaren Teil haben und damit ein Sicherheitsproblem hätten, wenn z. B. viele Reichsbürger kämen. Persönlich hätte ich als Versteigerungsrechtspfleger auch ein Problem, wenn direkt oder indirekt Druck ausgeübt wird, nunmehr bei Wind und Wetter draußen zu verhandeln.
Ich kann nur aus Verwaltungssicht sagen, dass wir hier vor Ort bemüht sind, alle Verhandlungen irgendwie durchzuführen zur Not mit externen Anmietungen, damit sich die Verfahren nicht übermäßig verzögern.
-
Öffentlicher geht es zwar quasi nicht. Das würde ich aber trotzdem nicht machen.
Und aus welchen sachlichen Erwägungen nicht?
Ich bin kein Marktschreier.
Ich stelle mich nicht ungeschützt an die Luft.
Irgendwo/-wann ist auch mal gut.
Es gibt genug Alternativen.
..
-
Besteht Einigkeit darüber, dass aufgrund der aktuell geltenden Verordnung gar keine Termine stattfinden, weil man ja nur noch 1 Person bzw. als Einzelperson 1 weiteren Haushalt treffen darf oder gibt es trotzdem jemanden, der die Termine draußen oder so veranstaltet?
-
Die Beschränkung gilt doch nicht für "amtliche" Treffen. Die sind doch immer ein wichtiger Grund. Oder liege ich da jetzt falsch?
-
Die Beschränkung gilt doch nicht für "amtliche" Treffen. Die sind doch immer ein wichtiger Grund. Oder liege ich da jetzt falsch?
Nein, du liegst nicht falsch.
-
Also in der Niedersächsischen Verordnung ist der § mit den Ausnahmen aufgehoben worden. Daher bin ich verwirrt.
Sitzungen dürfen also trotzdem ohne Beschränkung der Teilnehmer stattfinden und sind von den gewöhnlichen Verordnungen ausgenommen?
Denn wenn in der VO steht, dass jeder nur 1 Person treffen darf und ich jetzt einen Versteigerungstermin durchführe, sind doch alle, die nicht Beteiligte sind, nicht geladen. Klar ist es öffentlich, aber ich sehe dann doch offensichtlich, dass die Leute gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen. Oder? -
Abgesehen davon, daß Bieter ja auch nicht geladen wurden, fiele ein Verstoß des Publikums gegen die VO nicht in Deinen Zuständigkeitsbereich. Du müßtest im Rahmen Deiner Sitzungshoheit "nur" auf die Einhaltung der Hygiene- bzw. Benimmregeln achten. Das ist jetzt meine Spontanansicht ohne Kenntnis der Nds. VO.
-
Ich habe - da es von unserem Ministerium leider keine konkreten Handlungsempfehlungen gibt - für mich entschieden, dass ich während des akuten Lockdowns keine Termine bestimme und auch bereits bestimmte Termine absage.
Natürlich wird dadurch das Verfahren etwas verzögert. Aber es kann m.E. nicht gewollt sein, dass das private Leben praktisch auf null zurückgefahren wird, und im Versteigerungstermin dann eine unbestimmte Anzahl von Personen zusammenkommen darf. Auch, wenn die Abstands- und Hygienevorschriften gewahrt sind.
Ja, es bedeutet, dass der Gläubiger vielleicht ein paar Monate länger bis zur Verwertung warten muss. Aber ich finde, dass (im Gegensatz zu u.a. Gewaltschutzsachen oder Vorführungen) die Zwangsversteigerungen nicht auf Teufel komm raus abgehalten werden müssen.
Fazit: Das muss wohl jeder im Rahmen der Sitzungsleitung selbst entscheiden. -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!