Hallo zusammen! =D
Mein Studium beginnt zwar erst im September aber ich denke, diese Frage passt hier am besten rein - falls ich falsch liege bitte korrigieren.
Ich bin gerade fertig mit den Prüfungen zur FHreife auf dem BK2 und muss ein Pflichtpraktikum zur Berufsorientierung ableisten. Da ich ja meinen Platz an der FH in Schwetzingen schon sicher habe dachte ich mir, es wäre am praktischsten, einfach für das Praktikum an's AG zu gehen und mir einen kleinen Wissensvorsprung für das Studium zu holen.
Heute war ich dort. Mir wurde im Laufe des Tages auch mal von zwei dort arbeitenden Personen vorgeschlagen, eine Doktorarbeit nach dem Studium zu schreiben, da Doktortitel an größeren Gerichten öfters vorkommen und gerne gesehen werden. Bei Rechtspflegern wäre sowas eher unüblich, aber käme eben auch vor.
Da ich ein Mensch bin, der sich gerne bildet und auch weiterbildet würde ich sowas natürlich prinzipiell schon auch gerne machen.
Ich dachte aber, man muss für sowas Abitur haben? Macht man den Doktor nicht nur an Unis (und für die braucht man das Abi)?
Wenn es denn möglich wäre, würde ich durchaus in Betracht ziehen, noch die jeweilige Zeit dran zu hängen und danach auch eine solche Arbeit zu schreiben.
Kennt sich da vielleicht jemand etwas genauer aus und weiß, welche Voraussetzungen nach dem Rechtspflegerstudium für sowas noch zu erfüllen sind?
Und ggf. in welche Richtung diese Weiterbildung am nützlichsten für die Berufs- & späteren Beförderungschancen als Rechtspfleger wäre?
Jaaa ich weiß, wer hoch fliegt fällt tief und ich habe noch nichtmal mein Studium begonnen und sollte wohl auch s Maul net so weit aufreißen, wie man hier in BaWü sagen würde
Aber wie gesagt, ich bin sehr an Weiterbildung interessiert und so eine Doktorarbeit zu schreiben hört sich eben interessant an
In diesem Sinne vielen Dank für die Antworten schonmal