Hallo liebe (zukünftige) Kollegen,
ich habe eine leicht dümmliche Frage: Wie ist meine genaue Berufsbezeichnung nach Bestehen der Ausbildung?
Ich bin etwas verwirrt wegen dem „Diplomgrad“ der verliehen wird. Wenn ich also bei privaten Angelegenheiten meinen Beruf angeben muss z. B. bei Behörden etc. bin ich dann Dipl. Rechtspflegerin (FH) oder nur Rechtspflegerin?
Ersteres erscheint mir als richtig, hört sich für mich aber etwas blöd an, da ich ja keine Diplomarbeit in dem Sinne schreibe, sondern den Grad nur mit dem Abschluss als solches bekomme.
Mir geht es nicht um persönliche Präferenzen, sondern wie es offiziell vorgesehen ist.
viele Grüße ������