In unserem Hause sind für die Gerichtskosten zuständig
- in GB-, Betreuungs- und Nachlasssachen: der gehobene Dienst (Rechtspfleger als UrkB des g.D.)
- in Zivil-, Familien-, Straf- oder Vollstreckungssachen der KB des mittleren Dienstes.
Für mich wäre jetzt mal die Grundlage hierfür interessant, denn irgendwie ist es nicht nachzuvollziehen, warum beispielsweise die Jahresgebühr bei einer Vormundschaft (F-Abteilung) vom KostB des m.D. zu erheben ist, während in der Betreuung die Jahresgebühr vom KostB des g.D. erhoben werden muss.
Ich selbst kann mich erinnern, dass früher in der F-Abteilung der Rechtspfleger für Kosten in FGG-Sachen zuständig war, während für die streitigen Sachen der KostB des mittleren Dienstes. Erst 2009 mit der Verabschiedung des FamFG und FamGKG hat sich das dann geändert, dass alles der m.D. zu machen hatte, insbesondere wurden die Lehrgänge bezüglich in ForumStar sowieso nur dem m.D. angeboten.