Guten Tag in die Runde!
Der Bruder des Erblassers gibt in seiner vorsorglichen Erbausschlagungserklärung an, der Erblasser habe eine Tochter namens Tina Mustermann(zu der nie Kontakt bestand) und diese soll ca. 45 Jahre alt sein.
Der Rechtspfleger verfügt, die Geschäftsstelle soll eineEMA durchführen.
Die Geschäftsstelle findet in ihrer EMA eine Tina Mustermann und legt die Akte dem Rechtspfleger mit der Anschrift vor.
Der Rechtspfleger schreibt Tina Mustermann an undinformiert sie über den Tod ihres Vaters.
Daraufhin ruft Tina Mustermann in der Geschäftsstelle an und teilt mit, dass der Erblasser nicht ihr Vater ist. Sie faxt ihre Geburtsurkunde zum Nachlassgericht.
Die Nachlassakte wird nun mir –in neuer Zuständigkeitvorgelegt- und ich stelle fest, dass der Vater der Tina Mustermann tatsächlichnicht der Erblasser ist, da die Geburtsurkunde zeitlich das Datum der Geburt von Tina Mustermann trägt und darauf ein anderer Herr Mustermann eingetragen ist. Ich stelle außerdem fest, dass diese Tina Mustermann ungefähr 10 Jahre jünger als die gesuchte Tina Mustermann ist. Damit ist für mich die Sache erledigt, dass die von der Geschäftsstelle ermittelte Tina Mustermann nicht die Tochter des Erblassers ist und es sich allenfalls um den gleichen Namen handelt.
Ich lege die Sache weg. Heute bekomme ich die Sache wieder auf den Tisch, mit einer Erbausschlagungserklärung von einem anderen Amtsgericht von der „falschen“ Tina Mustermann. Offensichtlich hat sie vorsichtshalber aufgrund unserer Post die Erbschaft nach dem Erblasser ausgeschlagen.
Ein Verwandtschaftsverhältnis wird nicht angegeben, sie hängt ihre Geburtsurkunde nochmals dran.
Was meint ihr? 30 Euro erheben oder kulant niederschlagen. Immerhin hat das Amtsgericht eine völlig unbeteiligte Person angeschrieben. Streng genommen… wäre sie zum Notar gegangen, hätte sie gleichdort bezahlen müssen.