Ein Thema wird immer mal wieder angeschnitten: man kann auch nach dem (erfolgreichen) Rechtspflegestudium noch mal ein Jurastudium dran hängen. Da würde mich mal die Erfahrung von Leuten interessieren, welche diesen Weg gegangen sind bzw. sich aktiv dagegen entschieden haben. Besonders finde ich praktische Fragen interessant:
Wie hilfreich ist die Studienerfahrung?
Kann man durch das dann Erststudium das Jurastudium schneller ablegen, wurden große Scheine anerkannt?
Wie gefällt es Eurem Dienstherrn? Seid Ihr während des Zweitstudiums noch Rechtspfleger? Dienstbefreiung? Teilzeit? Habt Ihr Bescheid gesagt? Wann habt Ihr Bescheid gesagt?
Wie lief das mit dem Referendariat?
Wie ging es nach dem 1. oder 2. Staatsexamen weiter? Oder habt Ihr nen Master gemacht? Oder...
Bitte mit theoretische Erwägungen, ob man das unbedingt oder auf keinen Fall tun sollte, ob man danach viel oder wenig verdient etwas zurück halten, wenn da keine direkte praktische Relevanz zur Frage mehr besteht.