Sonst hätte ich ja glatt Verwandtschaft im Ausland!
Die berühmte Westverwandtschaft :daumenrau.
Nein, erst in den 2000ern zur Aufwertung der dortigen Verhältnisse entsandt.
(Wo die Liebe eben hinfällt...:D)
Sonst hätte ich ja glatt Verwandtschaft im Ausland!
Die berühmte Westverwandtschaft :daumenrau.
Nein, erst in den 2000ern zur Aufwertung der dortigen Verhältnisse entsandt.
(Wo die Liebe eben hinfällt...:D)
Berufs- und Dienstbezeichnungen, die ich im meinen ersten Jahren im öffentlichen Dienst führen durfte:
1. "Akademischer Grad": Diplom-Rechtspflegerin (FH)
2. Berufsbezeichnung:
Rechtspflegerin (Zivilgerichtsbarkeit)
Urkundsbeamtin, Kostenbeamtin (Sozialgerichtsbarkeit)
3. Dienstrang:
Justizinspektorin (JI) (Zivilgerichtsbarkeit)
Regierungsinspektorin (RI) (andere Zivilgerichtsbarkeit)
Inspektorin (I) (Sozialgerichtsbarkeit im Märchenland)
(...)
1. bleibt unverändert erhalten, bei 2. und 3. ändert sich im Laufe der Berufsjahre meistens. Das sind also nicht nur Länder-, sondern auch Gerichtsbarkeitsdinger. In anderen Bundesländern sind die Urkundsbeamten am SG z.B. auch Regierungsheinzel. Ich bin halt nur Heinzel.
Warum ich an Gericht A "Justiz-" und an Gericht B "Regierungs-"Zausel wurde, hatte historische Gründe (wenn ich mich recht entsinne): Gerichtsbarkeit B war, anders als A, zu Urgroßmutters Zeiten nicht dem JM, sondern dem Arbeits- und Familienministerium unterstellt. Alles, was zum JM gehörte, fing mit "Justiz-" an, was zum Arbeits- und Familienministerium gehörte, begann mit "Regierungs-". Als dann alles gemeinsam dem JM unterstellt wurde, ist es bei den "übergeleiteten" B-Gerichten aber bei "Regierungs-"Zausel geblieben. Das sollte vor Jahren mal umstrukturiert und vereinheitlicht werden, wurde aber nach einer Umfrage abgelehnt: Historisch gewachsen, soll so bleiben, und außerdem kostet es zu viele Schilder und Stempel, wenn wir das jetzt auch noch ändern.
Justizinspektorin (JI) (Zivilgerichtsbarkeit)
Regierungsinspektorin (RI) (andere Zivilgerichtsbarkeit)
Inspektorin (I) (Sozialgerichtsbarkeit im Märchenland)
Die ersten beiden Jahre nach der Ausbildung war ich ebenfalls RI, aber nicht in
der Justizverwaltung, sondern in der JVA. BW leistet sich bis heute keine eigene
Ausbildung für den gehobenen Dienst im Knast, sondern zieht einfach die
fertigen Rpflegers nach der Prüfung ein.
Ich bin etwas verwirrt wegen dem „Diplomgrad“ der verliehen wird. Wenn ich also bei privaten Angelegenheiten meinen Beruf angeben muss z. B. bei Behörden etc. bin ich dann Dipl. Rechtspflegerin (FH) oder nur Rechtspflegerin?
Das dürfte in der Regel niemand interessieren und die Angabe Beamter bzw. Beamtin in den wenigen Anwendungsfällen (Steuererklärung, Kreditantrag, Versicherung mit berufsgruppenspezischem Rabatt bzw. Tarif) völlig ausreichend sein.
Alles anzeigenWobei die Amtsbezeichnung nach den Beamtengesetzen der Länder im Übrigen in aller Regel auch außerdienstlich geführt werden kann, ebenso natürlich der akad. Grad.
Da legt der Dienstherr großen Wert drauf, dass der ausgeschiedene Beamte seine
Dienstbezeichnung nicht mehr führen darf. Anlässlich meiner Entlasssung aus dem
Beamtenverhältnis (auf eigenem Antrag), wurde mir mit der Übergabe der Entlass-
urkunde schriftlich mitgegeben, dass ich damit meinen Titel JI verloren habe. Ich
darf mich auch nicht JI a.D. nennen.Im Gegensatz zur Pensionärin. Meine Frau darf sich weiterhin als <Dienstgrad> a.D.
bezeichnen. Sie bleibt ja Beamtin, halt im Versorgungszustand.Im Rechtsverkehr unterzeichne ich ab und an mit Dipl.Rfpl. (FH). Denn das ist meine
erworbene Qualifikation aufgrund des Abschlusses an der damaligen Rechtspfleger-
schule in Schwetzingen. Wir Oldies mussten noch 100 DM für die Nachdiplomierung
bezahlen.Grüße wohoj
Wenn der Beamte aufgrund der Erreichung der Altersgrenze aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet ist die Bezeichung i.R.
Bei den anderen ausgeschiedenen Beamten, wenn noch theoretisch eine Rückkehrmöglichkeit besteht, a. D.
Wird aber im täglichen Leben eher nicht beachtet... Interessiert sich eigentlich niemand dafür.
Ich habe damals bei der Entlassung aus dem Dienst - aus einer Schnapsidee heraus - beantragt, dass ich den Grad JOI a.D. führen darf. Dem Antrag wurde ohne Weiteres entsprochen (meiner Erinnerung nach hatte ich ihn nicht einmal groß begründet).
Geführt habe ich den Titel allerdings nicht ein einziges Mal
Die ersten beiden Jahre nach der Ausbildung war ich ebenfalls RI, aber nicht in
der Justizverwaltung, sondern in der JVA. BW leistet sich bis heute keine eigene
Ausbildung für den gehobenen Dienst im Knast, ...
Und wenn du in BW mit einem technischen Studienabschluss verbeamtet wirst bist du nicht Regierungsoberinspektor oder -oberamtsrat, sondern Technischer Oberinspektor oder Technischer Oberamtsrat.
Wenn der Beamte aufgrund der Erreichung der Altersgrenze aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet ist die Bezeichung i.R.
Danke für den Hinweis.
Wenn der Beamte aufgrund der Erreichung der Altersgrenze aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet ist die Bezeichung i.R.
Nein, a.D.
Siehe z.B. § 86 Abs. 3 BBG.
jezt muss ich mal etwas defaititisch reingrätschen:
Rechtspfleger ist kein Berufuf, genausowenig wie Urkundsbeamter der Geschäftsstelle; es handelt es um Funktionsbezeichnungen !
Der Beruf sit Beamter opdoer Justizangestellter.
Der Dipl. Rpfl ist akademischer Grad und darf entsprechend geführt werden, ebenso der Justizfachwirt, da er einen Ausbildungsabschluss widergibt.
Ob der Justizfachwirt das Ausscheiden als "Tiel" überlebt, weiß ich nicht, ich würde ihn dennoch weiterhin führen.
Aber bei der Berufsbezeichnung ist Beamter/Justizfachangestellt zutreffend.
jezt muss ich mal etwas defaititisch reingrätschen:
Rechtspfleger ist kein Berufuf, genausowenig wie Urkundsbeamter der Geschäftsstelle; es handelt es um Funktionsbezeichnungen !
Der Beruf sit Beamter opdoer Justizangestellter.
Nein, Beamter ist kein Beruf, sondern ein Status. Mein Beruf ist Rechtspfleger.
jezt muss ich mal etwas defaititisch reingrätschen:
Rechtspfleger ist kein Berufuf, genausowenig wie Urkundsbeamter der Geschäftsstelle; es handelt es um Funktionsbezeichnungen !
Der Beruf sit Beamter opdoer Justizangestellter.
Nein, Beamter ist kein Beruf, sondern ein Status. Mein Beruf ist Rechtspfleger.
ja die Diskussion ist "uralt". Welchen Beruf hat denn dann ein Geschäftsstellenbeamter (Sachbearbeiter ?); welchen Beruf hat ein Geschäftsleiter, wenn er nicht mit Aufgaben der Rechtspflege betraut ist ? Welchen Beruf hat ein Richter, der keine Rechtsprechungsaufgaben i.S.d. ARt. 92 GG wahrnimmt ? alles "Sachbearbeiter". allso alles klar !
ja die Diskussion ist "uralt". Welchen Beruf hat denn dann ein Geschäftsstellenbeamter (Sachbearbeiter ?); welchen Beruf hat ein Geschäftsleiter, wenn er nicht mit Aufgaben der Rechtspflege betraut ist ? Welchen Beruf hat ein Richter, der keine Rechtsprechungsaufgaben i.S.d. ARt. 92 GG wahrnimmt ? alles "Sachbearbeiter". allso alles klar !
Der Begriff des Sachbearbeiters entspringt der klassischen Verwaltung (gerade im kommunalen Bereich) und sagt genau gar nichts aus. Darunter kann man einen Richter, einen Rechtspfleger, einen Klempner, einen Tischler, einen Urkundsbeamten und sonstwen subsumieren - alle bearbeiten irgendwelche Sachen, sonst wären sie arbeitslos.
ja die Diskussion ist "uralt". Welchen Beruf hat denn dann ein Geschäftsstellenbeamter (Sachbearbeiter ?); welchen Beruf hat ein Geschäftsleiter, wenn er nicht mit Aufgaben der Rechtspflege betraut ist ? Welchen Beruf hat ein Richter, der keine Rechtsprechungsaufgaben i.S.d. ARt. 92 GG wahrnimmt ? alles "Sachbearbeiter". allso alles klar !
Beruf ist das, wofür man durch Studium oder Ausbildung einen Abschluss erworben hat (z. B. Richter, Rechtspfleger, Justizsekretär). Das was du meinst, ist die (aktuell) ausgeübte Tätigkeit.
ja die Diskussion ist "uralt". Welchen Beruf hat denn dann ein Geschäftsstellenbeamter (Sachbearbeiter ?); welchen Beruf hat ein Geschäftsleiter, wenn er nicht mit Aufgaben der Rechtspflege betraut ist ? Welchen Beruf hat ein Richter, der keine Rechtsprechungsaufgaben i.S.d. ARt. 92 GG wahrnimmt ? alles "Sachbearbeiter". allso alles klar !
Beruf ist das, wofür man durch Studium oder Ausbildung einen Abschluss erworben hat (z. B. Richter, Rechtspfleger, Justizsekretär). Das was du meinst, ist die (aktuell) ausgeübte Tätigkeit.
Äh, Richter ist ein Amt ! m.E. dürte sich auch der Richter in der Berufsbezeichnung auch als solcher, wie ich, als Beamter bezeichnen. Justizsekretär war ein Amt qua Beförderungsstufe, ich habe als Justizassistent begonnen, war ich da nun während dieser Zeit beruflos ? Justizseretär ist kein Beurufsabschluss, Richter auch nicht ! Als Wehrpflichtiger war mein Beruf auch nicht Soldat, äh, beamtet war ich aber während der Zeit, oki, dort war ich Defaitist, aber dies ist kein Beruf aber eine Geisteshaltung.
Ich finde, das Angehörige des Berufsbeamtentums (oh, wo kommt der Begriff wohl her...) sich als Berufsbezeichnung sehr wohl "Beamte" nennen dürfen.
Nur weil wieder so ein Rechtspflegerstandesdenken durchkommt, ist dies als Beruf nur dann anzugeben, wenn die entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen; ansonsten ist es ein akademischer Titel und basta !
Beruf ist das, wofür man durch Studium oder Ausbildung einen Abschluss erworben hat (z. B. Richter, Rechtspfleger, Justizsekretär). Das was du meinst, ist die (aktuell) ausgeübte Tätigkeit.
Das passt nicht.
Es gibt zum Beispiel keinen Berufsabschluss als Richter. Nach den Juristenausbildungsgesetzen der Länder darf mit Bestehen des Zweiten Staatsexamens die Bezeichnung "Assessor" geführt werden. Damit geht die sogenannte Befähigung zum Richteramt einher, aber Richter wird man erst durch Einstellung als solcher.
Man erwirbt auch keinen Abschluss als Rechtspfleger oder Justizsekretär, sondern die Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder mittleren Dienst (oder wie auch immer das jetzt heißt).
Ich stimme da Defaitist völlig zu.
Trotzdem darf man nach der Pensionierung die Tätigkeitsbezeichnung weiterführen, also z.B. Richter am Landgericht a.D.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
Wenn ich mich noch recht erinnere, dann hat man als Beamter einen Anspruch auf eine Dienstbezeichnung, die er nach der Pensionierung weiterführen darf. Richter am Landgericht sollte so eine sein (oder bist Du nebenbei auch noch Justizhauptrat etc.?)
schräg gegenüber von meinem Büro hat einer unserer Mitarbeiter die schriftliche Erlaubnis für folgende Berufsbezeichnung
(Name)
Rechtsanwalt
Vorsitzender Richter am OLG XXX a.D.
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