Mal eine Verständnisfrage:
Außer in Bayern gibt es ja nirgends mehr eine amtliche Erbenermittlung.
Was hier manche Kollegen schreiben, deutet darauf hin, dass die NachlG gleichwohl von jedem (!) Sterbefall eine standesamtliche Mitteilung bekommen (gleich, ob man sie Sterbefallmitteilung oder Todesanzeige nennt).
Ist das wirklich so? Und wie sieht es diesbezüglich in den einzelnen Bundesländern aus?