wo bleiben die "freien Stellen"?

  • Ich sitze in Unterbesetzung auf einer grundsätzlich mit A12 bewerteten Stelle und die A12 scheint gerade abgezogen worden zu sein. Was mich nicht groß stört und ich im Gegenteil (für einen begrenzten Zeitraum) auch auf meine Zustimmung trifft. Ich kann in nächster Zeit sowieso nicht A12 werden und die Kollegin, für welche die Stelle "von mir weg" geholt wurde, geht deutlich genug vor mir in Pension. Wenn die A12 "bei mir" nur ungenutzt rumläge, ist sie (übergangsweise) bei der Kollegin in aktiver Nutzung besser aufgehoben.

    Dass ich das locker sehe, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Sozialgerichtsbarkeit Hessen "freie Stellen" meiner ganz persönlichen Erfahrung nach nicht frei lässt. Das habe ich hier am eigenen Leib (positiv) erfahren und geht dann wohl konträr zu bazongas Erfahrungen in Berlin.

    Allgemein zum Ausgangspost bzw. Nrn. #4-#7:

    #4 - Personalentwicklung:

    Da bin ich bei Araya. So viel Eigenverantwortung sollte jeder haben, a) zu der Berufswahl zu stehen, die er getroffen hat oder b) wenn diese sich warum auch immer als falsch herausstellt (kann passieren) sich selbst darum zu kümmern, wie es weitergehen soll.

    #5 - eine Stelle in Unterbesetzung bekleiden ist unfair:

    Nö, ist es nicht. Wenn man jemand "ausbeförderten" beerbt, dauert es in der Regel eine ganze Weile, bis die Arbeitsqualität des Einsteigers die des Vorgängers erreicht. Bis der Neue nicht genauso gut ist wie der Alte, ist die Unterbesetzung gerechtfertigt. Das hat dann nix mit "Hochbuckeln" zu tun, sondern damit, seinen neuen Job gescheit zu lernen. Zu letzterem sehe ich den Dienstherr allerdings auch in der Fortbildungspflicht.

    #7 - Das JM hat auch Rechtspfleger, und die müssen nicht als Rechtspfleger arbeiten:

    _bazonga_: Ich meine das jetzt wirklich nicht patzig: Was hindert dich denn, zum JM zu gehen? Deine Aufgaben an deinem Gericht reizen dich nicht, die Aufgaben, die das JM hat, schon - die Lösung scheint mir da doch sehr offensichtlich zu sein?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich hatte den Beitrag von Loffio als Ironie verstanden.

    Ich bei dem verwendeten Smiley (leider) nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also erstmal an Schneewittchen Glückwünsche zur Beförderung.

    Ich werde hier als A 11er in den Ruhestand gehen, mehr gibt die Dienstpostenbewertung nicht her. Und selbst wenn sie es hergeben würde, wäre ich wohl der Letzte, den meine Vorgesetzten befördern würden. Mir ist aber eine große Klappe lieber.

    Ich glaube allerdings nicht, dass die Karriereperspektiven für junge Leute attraktiv sind und auch deshalb viele den Beruf nicht ergreifen oder dann frustiert wechseln. Andere zahlen halt besser. Dass bessere Beförderungschanden mehr Personal bringen, als so tolle Nachwuchskampagnen, scheint man noch nicht begriffen zu haben. Klar, ich kenne die Aussagen, dass Geld nicht mehr alles ist und auch andere Benefitz zählen. Aber auch die bietet die Justiz ja nicht, ich kenne niemanden mit eigenem Handy oder Dienstwagen (von den Leitungen mal abgesehen).

    Im nächsten Leben: Schlosser

  • #7 - Das JM hat auch Rechtspfleger, und die müssen nicht als Rechtspfleger arbeiten:

    _bazonga_: Ich meine das jetzt wirklich nicht patzig: Was hindert dich denn, zum JM zu gehen? Deine Aufgaben an deinem Gericht reizen dich nicht, die Aufgaben, die das JM hat, schon - die Lösung scheint mir da doch sehr offensichtlich zu sein?

    das BMJ ist für mich die allerletzte Notlösung.

    eigentlich will ich ja beim Land bleiben, weil ich hier am ehesten was bewirken kann als beim BMJ. Nur ist es eben so, dass es (obwohl des angeblichen Mangels) eben keine freien Stellen gibt, die meinen Vorstellungen entsprechen (geht so richtig Ausbildungsreferat beim KG). Alle Kolleg*innen aus Berlin sehen ja was die Stellenausschreibungen hergeben....

    Ich war lange Zeit der Überzeugung, dass ich zu der Generation gehöre, um die sich die Arbeitgeber reißen würden und ich damit relativ gute Chancen hätte. Die Wirklichkeit sieht im Rpfl-Bereich jedoch anders aus. Wenn man hier nicht jemanden kennt der jemanden kennt, anderen Leuten richtig hart hinten irgendwo reinkriecht oder sich selbst und die eigenen Überzeugungen aufgibt, wird das nix mit der "Wunschvorstellung".

  • Klassisches Mißverständnis. JM bedeutet für Dich SenJus, nicht BMJ. 8)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich denke, im Land Berlin gibt es genug Landes- oder eben auch Bundesbehörden, bei denen du als Rechtspfleger sicher bessere Chancen hast, zwar nicht als Rechtspfleger, aber das ist dann deine Entscheidung.

  • Ich denke, im Land Berlin gibt es genug Landes- oder eben auch Bundesbehörden, bei denen du als Rechtspfleger sicher bessere Chancen hast, zwar nicht als Rechtspfleger, aber das ist dann deine Entscheidung.

    eben. Hab ja auch nie behauptet, dass ich unbedingt als "Rechtspfleger" arbeiten will. An der Berufsbezeichnung hab ich mich ja auch nie festgeklammert.

    Tatsächlich ist es, wenn man nach den Stellenausschreibungen geht, für Rechtspfleger gar nicht so einfach in anderen Landesbehörden außerhalb der Justiz was zu finden, da viele Stellen ab A9 und aufwärts eben ein abgeschlossenes Studium mit Bachelor/Master in verwaltungstechnischen Studiengängen vorschreiben. Dazu zählt das Rpfl-Studium nicht und Verwaltung ist ja auch kein Teil des Rahmenlehrplans. Und wenn man dann keine Erfahrung in Personalverwaltung hat, gehen die Chanchen gen Null.

  • Ich kenne keinen Arbeitgeber, die seine Mitarbeiter*innen derart schnell komplett frustriert, wie die Justiz.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Tatsächlich ist es, wenn man nach den Stellenausschreibungen geht, für Rechtspfleger gar nicht so einfach in anderen Landesbehörden außerhalb der Justiz was zu finden, da viele Stellen ab A9 und aufwärts eben ein abgeschlossenes Studium mit Bachelor/Master in verwaltungstechnischen Studiengängen vorschreiben. Dazu zählt das Rpfl-Studium nicht und Verwaltung ist ja auch kein Teil des Rahmenlehrplans. Und wenn man dann keine Erfahrung in Personalverwaltung hat, gehen die Chanchen gen Null.

    Och.

    Nicht so pessimistisch bitte.

    Das Rpfl-Studium ist per se in einigen Bundesländern mit dem Studium der allg. Verwaltung gleichgestellt, d. h. die Voraussetzungen für die Stellenbesetzung liegen schon vor. Man hat die Befähigung erworben, sich in komplexe Sachverhalte wie Verwaltungsakte, Waffen- oder Baurecht schnell einzulesen und fit machen zu können.

    Überdies bieten einige FHs auch sog. Nachschulungen für die Verwaltungslaufbahn an, wo man bspw. alle "Quereinsteiger" fit macht für das jeweilige Landesrecht. Es soll sogar einige Dienstherren geben, welche einem wechselwilligen Rechtspfleger diese Schulung bezahlen...

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

    Einmal editiert, zuletzt von felgentreu (25. Oktober 2023 um 12:04)

  • Störtebecker: Merci!

    Tatsächlich ist es, wenn man nach den Stellenausschreibungen geht, für Rechtspfleger gar nicht so einfach in anderen Landesbehörden außerhalb der Justiz was zu finden, da viele Stellen ab A9 und aufwärts eben ein abgeschlossenes Studium mit Bachelor/Master in verwaltungstechnischen Studiengängen vorschreiben. Dazu zählt das Rpfl-Studium nicht und Verwaltung ist ja auch kein Teil des Rahmenlehrplans. Und wenn man dann keine Erfahrung in Personalverwaltung hat, gehen die Chanchen gen Null.

    Och.

    Nicht so pessimistisch bitte.

    Das Rpfl-Studium ist per se in einigen Bundesländern mit dem Studium der allg. Verwaltung gleichgestellt, d. h. die Voraussetzungen für die Stellenbesetzung liegen schon vor. Man hat die Befähigung erworben, sich in komplexe Sachverhalte wie Verwaltungsakte, Waffen- oder Baurecht schnell einzulesen und fit machen zu können.

    Überdies bieten einige FHs auch sog. Nachschulungen für die Verwaltungslaufbahn an, wo man bspw. alle "Querseinseiger" fit macht für das jeweilige Landesrecht. Es soll sogar einige Dienstherren geben, welche einem wechselwilligen Rechtspfleger diese Schulung bezahlen...

    Japp. Hessen hat das auch und wenn man hier Anwärter war, wird man in der Einarbeitungsphase beim LSG inzwischen auch mit Verwaltungsaufgaben vertraut gemacht.

    Wenn man allerdings weder die Rechtssachen mag, die einem als Rechtspfleger am Gericht/der StA angeboten werden, noch die Aufgaben in der Personalverwaltung, sehe ich nicht mehr viele Arbeitsbereiche, die eine Landesjustiz einem Diplom-Rechtspfleger anbieten kann. Da wäre ich aber ehrlich gesagt wieder mehr bei "falsche Berufswahl" denn "Justiz muss was ändern".

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • ...

    ...

    Tatsächlich ist es, wenn man nach den Stellenausschreibungen geht, für Rechtspfleger gar nicht so einfach in anderen Landesbehörden außerhalb der Justiz was zu finden, da viele Stellen ab A9 und aufwärts eben ein abgeschlossenes Studium mit Bachelor/Master in verwaltungstechnischen Studiengängen vorschreiben. Dazu zählt das Rpfl-Studium nicht und Verwaltung ist ja auch kein Teil des Rahmenlehrplans. Und wenn man dann keine Erfahrung in Personalverwaltung hat, gehen die Chanchen gen Null.

    Dass man schon ab A9 Bachelor/Master braucht, habe ich noch nicht gesehen. Normal ist der Dipl.-VerwWirt im gehD. Oder eben die "vergleichbare Qualifikation". Und da fallen wir Rpfl drunter. Je nach Laufbahn sind wir sogar "besser" geeignet, da wir eine andere juristische und eben keine verwaltungstechnische Ausbildung genießen. Wir kommen mit Gesetzen und deren Änderungen, Auslegungen etc. besser zurecht.

    Da in Hessen in den letzten Jahre mehrere Dutzende Rpfl die Justiz verlassen haben, muss es einen Markt geben. Zumal, soweit mir bekannt, die wenigsten in die freie Wirtschaft gewechselt sind.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Da der Threadstarter aus Berlin kommt, habe ich mir Stellenausschreibungen des Landes für den gD im Bereich der allgemeinen Verwaltung auf

    https://karriereportal-stellen.berlin.de/stellenangebote.html

    angeschaut. In Berlin wird offenbar für Beamte standardmäßig mit der Anforderung (so oder inhaltsgleich)

    "Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst"

    ohne Zusatz "oder vergleichbare Qualifikation" ausgeschrieben. Das gilt auch für Stellen, bei denen eine Besetzung mit einem Bewerber mit Background als Rechtspfleger nach der Tätigkeitsbeschreibung sehr naheliegend wäre, aktuell zum Beispiel: 1) Sachbearbeitung Schadensbearbeitung/Prozessführung (einschließlich Zwangsvollstreckung) bei der Polizei (A11), 2) Sachgebietsleitung Grundstücksangelegenheiten bei einem Bezirksamt (A12).

    Nach § 15 Abs. 1 LVO-AVD

    Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank

    vermittelt in Berlin die Befähigung für den gD in der Justiz nicht unmittelbar auch die Laufbahnbefähigung für den gD in der allgemeinen Verwaltung. In den folgenden Absätzen werden dann noch diverse Möglichkeiten genannt, dass und wie andere Abschlüsse anerkannt werden können. Wenn man das liest, drängt sich der Eindruck auf, dass gD bei der Justiz auch darunter fällt, explizit genannt wird es allerdings nicht. Insofern ist es in Berlin vielleicht komplizierter als in Ländern geregelt, in denen gD bei der Justiz unstreitig eine vergleichbare Qualifikation zum gD für die allgemeine Verwaltung darstellt.

    _bazonga_ : Da Du in #47 bereits geschrieben hattest, dass Du Dir auch eine Tätigkeit außerhalb der Justiz vorstellen kannst, wäre mein Vorschlag in Bezug auf mögliche Bewerbungen für Stellenausschreibungen des Landes Berlin, zunächst die Frage der Laufbahnbefähigung für die allgemeine Verwaltung zu klären. Das könnte zum Beispiel durch eine Anfrage beim Dienstrechtsreferat der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgen.

  • wahnsinn :thumbup: was du hier für einen Mitnutzer des forums ermittelt hast - wenn man bedenkt, dass der sich das auch alleine hätte raussuchen können

  • vielen Dank für diese Aufklärungsarbeit <3

    wahnsinn :thumbup: was du hier für einen Mitnutzer des forums ermittelt hast - wenn man bedenkt, dass der sich das auch alleine hätte raussuchen können

    keine Ahnung, warum du jetzt so negativ auffallen musst. Vielleicht hattest du noch keinen Kaffee oder so?

    Jedenfalls hab ich nie darum gebeten, dass man mich über die landesrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben von Einstellungsvoraussetzungen in der öffentlichen Verwaltung in Berlin aufklärt. Umso dankbarer bin ich, dass BREamter es getan hat.

    Aber du bist bestimmt ne wahnsinnig angenehme Kollegin, wenn du so drauf bist, dass man sich ja alles selber raussuchen kann ;)

  • Wahnsinn wie du aus einem Post auf meinen Character schließt

    ich habe einen Forennutzer meinen Respekt gezollt. Wenn du das negativ auf dich münzt, ist das dein Problem.

  • keine Ahnung, warum du jetzt so negativ auffallen musst. Vielleicht hattest du noch keinen Kaffee oder so?

    Jedenfalls hab ich nie darum gebeten, dass man mich über die landesrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben von Einstellungsvoraussetzungen in der öffentlichen Verwaltung in Berlin aufklärt. Umso dankbarer bin ich, dass BREamter es getan hat.

    Aber du bist bestimmt ne wahnsinnig angenehme Kollegin, wenn du so drauf bist, dass man sich ja alles selber raussuchen kann ;)

    Keine weiteren Fragen, euer Ehren :whistling:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • das BMJ ist für mich die allerletzte Notlösung.

    eigentlich will ich ja beim Land bleiben, weil ich hier am ehesten was bewirken kann als beim BMJ. Nur ist es eben so, dass es (obwohl des angeblichen Mangels) eben keine freien Stellen gibt, die meinen Vorstellungen entsprechen (geht so richtig Ausbildungsreferat beim KG). Alle Kolleg*innen aus Berlin sehen ja was die Stellenausschreibungen hergeben....

    Ich war lange Zeit der Überzeugung, dass ich zu der Generation gehöre, um die sich die Arbeitgeber reißen würden und ich damit relativ gute Chancen hätte. Die Wirklichkeit sieht im Rpfl-Bereich jedoch anders aus. Wenn man hier nicht jemanden kennt der jemanden kennt, anderen Leuten richtig hart hinten irgendwo reinkriecht oder sich selbst und die eigenen Überzeugungen aufgibt, wird das nix mit der "Wunschvorstellung".

    Tut mir leid, aber das ist einfach Unsinn. Ich habe eingangs schon einmal gefragt, ob du auf die Idee gekommen bist, das Gespräch zu suchen, siehe hier Berlin ist unglaublich vielfältig, auch Wechselwünsche lassen sich verhältnismäßig schnell (ok, in die ganz kleinen Gerichte kommt man oft nicht super schnell) realisieren - man muss halt drüber sprechen.

    Derzeit laufen mehrere Interessenbekundungsverfahren für verschiedene Aufgaben, an verschiedenen Gerichten, sei es als Führungskraft oder in den Verwaltungen. Vielleicht ist da ja etwas dabei, das dich anspricht.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!